Hallo zusammen,
ist jemandem bekannt, ob tatsächlich der Mieter im Zweifel beweisen muss, dass die Mietkaution tatsächlich gezahlt wurde?
Im vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag eine Kautionszahlung in best. Höhe vereinbart. Mietverhältnis ist nun gekündigt, Rückforderung der Kaution steht an. Allerdings existieren weder auf Seite des Vermieters als auch des Mieters ein entsprechender Nachweis darüber, dass die Summe tatsächlich überwiesen wurde.
Wer trägt hier die Beweislast?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Gruß
Hallo
Na im Zweifel der der die Forderung stellt. Wenn keine Belege existieren scheint das Ganze Bar abgelaufen zu sein. Bloede Sache. Aussage gegen Aussage (wenn keine Zeugen) und dann im Zweifel für den Angeklagten (sprich Vermieter). Der sollte aber erklären können warum er die Forderung nie angemahnt hat.
Frank
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Hallo,
ist jemandem bekannt, ob tatsächlich der Mieter im Zweifel
beweisen muss, dass die Mietkaution tatsächlich gezahlt wurde?
Im vorliegenden Fall wurde im Mietvertrag eine Kautionszahlung
in best. Höhe vereinbart. Mietverhältnis ist nun gekündigt,
Rückforderung der Kaution steht an. Allerdings existieren
weder auf Seite des Vermieters als auch des Mieters ein
entsprechender Nachweis darüber, dass die Summe tatsächlich
überwiesen wurde.
Wer trägt hier die Beweislast?
Hier hat der Mieter zu beweisen, dass er die Kaution an den Vermieter gezahlt hat.
Gruss Günter