Hallo,
wir wollen eine Wohnung mieten, in die der Vormieter vor ca. 18 Jahren die eingebaute Küchenzeile durch Einbauteile erweitert hat.
Kann der Vormieter nun Geld für die Überlassung der Küche verlangen; wenn ja, wieviel?
Gruß Kathy
Hallo,
wir wollen eine Wohnung mieten, in die der Vormieter vor ca. 18 Jahren die eingebaute Küchenzeile durch Einbauteile erweitert hat.
Kann der Vormieter nun Geld für die Überlassung der Küche verlangen; wenn ja, wieviel?
Gruß Kathy
also…
klar kann der vormieter geld dafuer verlangen.
sowas nennt man in der regel „abstand“ …
allerdings seid ihr nicht verpflichtet die kueche zu uebernehmen.
wenn es nicht bestandteil eures mietvertrages ist,
kann er euch nicht zwingen euch die kueche zu „verkaufen“.
dann kommts nur noch darauf an, wie das vertragsverhaeltnis zwischen vermieter und eurem vormieter aussieht.
wenn da nichts von einer einbaukueche steht, dann kann der vormieter entweder die kueche euch gegen geld hinterlassen oder muss diese auf seine kosten entsorgen oder sie euch schenken.
hat er einen standard mietvertrag, kann ihn der vermieter zwingen die kueche auf seine kosten zu entfernen, um so den „urzustand“ wiederherzustellen.
abstandzahlungen koennen es durchaus wert sein, wenn man den gegenstand wirklich haben moechte.
grusz
PK
Hallo !
Sagt ihm doch einfach, er soll alles mitnehmen! Dann wird er die Flucht ergreifen. Nach 18 Jahren ist die Küche sowieso nichts mehr wert. Pokert ein wenig.
Gruß Max
Hallo Kathrin,
der Vermieter hat drei Möglichkeiten. 1. ist, dass er die Küche in der Miethöhe einrechnet. Die 2. Möglichkeit ist, dass im Mietvertrag eine Grundmiete vereinbart wird und neben der Grundmiete wird in der Regel für 25 EURO eine einzeilige, für 30 EURO eine zweizeilige Einbauküche vermietet. Die 3.Möglichkeit wäre, dass ihr die Küchen kauft. Nur hier dürfte kaum ein Preis vom Vermieter zu erzielen sein.
Gruss Günter
wir wollen eine Wohnung mieten, in die der Vormieter vor ca.
18 Jahren die eingebaute Küchenzeile durch Einbauteile
erweitert hat.
Kann der Vormieter nun Geld für die Überlassung der Küche
verlangen; wenn ja, wieviel?Gruß Kathy