Hallo zusammen,
mein Problem ist ziemlich speziell, also erwarte ich eigentlich keine Antwort.
Wir sind im Juni eingezogen und haben eine 3-Zimmerwohnung gemietet. Ein Raum wurde vom Vermieter geteilt und in die Trennwand wurde nur ein Rahmen ohne Tür eingebaut.
Anfangs ist es uns gar nicht bewußt geworden, doch mittlere Weile ist die Lärmbelästigung doch so groß, dass man sich eine Tür wünscht.
Ich habe dies auch meinem Vermieter vorgetragen und in der Annahme dass, wenn man drei Räume vermietet, diese auch seperat mit Türen voneinander zu trennen sein müssen.
Erst meinte der Vermieter, es wäre ok, doch dann sprach er mit seinem Bruder und meinte dann ich solle erstmal die Tür auf meine Kosten einbauen und beim Auszug würde dann überlegt, ob sie die Tür übernehmen oder ob ich alles in den ursprünglichen Zustand zurückversezten muss!
Na sicher!
Also, meine Frage ist, ob da jemand von euch Erfahrung hat.
Vielen Dank
xthetronx
Oh oh,
schätze da hast du Pech,
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Ihr habt die Wohnung mit dieser Anzahl an durchgängen und Turen gemietet, d.h Ihr habt dies bei Vertragsabschluss in Kauf genommen. Daher glaube ich kaum das der VM dies zahlem muss.
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Ihr habt einen „netten“ Vermieter mit schlauen Bruder. Wenn Ihr die Tür auf eure Kosten einbaut und der VM dies nicht Zahlt (in welcher Form auch immer) Hat er wahrscheinlich zumindest eine Türzarge gewonnen. Denn es kann gut sein das diese dann dem VM gehört weil Ihr diese nicht mehr ausbauen könnt um sie woanders zu nutzen.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Lässt sich mit den Fliesen dort vieleicht vergleichen. Vieleicht einigt Ihr euch (Falls Ihr länger dort Wohnen wollt auf halbe halbe)
Frank
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Macht jetzt eine Rückzahlungspreis fest.
Mindestens aber eine Erlaubnis zum Einbau Ihr gewinnt eine Art Abwohnrecht.
Bedenke Deine Wohnung ist deshalb ja auch günstiger in der Miete, als Sie mit Türe wäre wäre.
Johannes
Abwohnrecht ???
Glaub ich nicht.
Macht jetzt eine Rückzahlungspreis fest.
Mindestens aber eine Erlaubnis zum Einbau Ihr gewinnt eine Art
Abwohnrecht.
Eben, erst guenstig Mieten und dann Verbesserungen fordern?
Bedenke Deine Wohnung ist deshalb ja auch günstiger in der
Miete, als Sie mit Türe wäre wäre.
Johannes
Hallo Frank,
richtig, ein Anwohnrecht gibt es nicht. Diese Wohnung ist mit Sicherheit auch nicht günstiger zum Anmieten gewesen. Ausserdem, wenn ich hier mal hinweisen darf - nicht auf Dich gemünzt, wer eine Wohnung vermietet hat diese ordnungsgemäss zu vermieten. Der Hinweis „zuerst billige Miete, dann Verbesserungen fordern“ ist hier völlig fehl mm Platz. Mängel, dei auftreten, hat der Vermieter zu beseitigen.
Unser Fragesteller hat nur zwei Möglichkeiten. Er muss entweder vom Vermieter die Mängelbeseitigung verlangen ( denn bei einer Besichtigung kann eben eine nicht bekannte Lärmquelle nicht erkannt werden, es bleibt der Mangel) oder es ist eine Kündigung zu empfehlen. Der Mieter sieht keinen Pfennig für die Türe, sollte er sie selbst einbauen und zahlen. Dies ist einer der typischen Fälle, wo ein Vermieter sich langsam eine Wohnung vom Mieter sanieren lässt.
Gruss Günter
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Hallo Günther, schoen das du wieder da bist,
Das eine vermietete Wohnung „ordnungsgemass“ sein muss verstehe ich, aber wenn ich eine Wohnung Vermiete und da fehlt 1 Tür (Schon bei Besichtigung der Wohnung) also VOR Vertagsabschluss, ist dies dann Tatsächlich ein Mangel (Gesetzt dem Fall der Mieter Kannte diesen und wurde nicht gertäuscht.)
Das Wäre ja wie wenn ich ein Haus Ohne Fenster verkaufen und müsste Nachbessern weil es zieht.
Gruesse FRank
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Hallo Frank,
Das eine vermietete Wohnung „ordnungsgemass“ sein muss
verstehe ich, aber wenn ich eine Wohnung Vermiete und da fehlt
1 Tür (Schon bei Besichtigung der Wohnung) also VOR
Vertagsabschluss, ist dies dann Tatsächlich ein Mangel
(Gesetzt dem Fall der Mieter Kannte diesen und wurde nicht
gertäuscht.)
Ist missverständlich, aber, wenn der Vermieter eine Wohnung vermietet und dort fehlt eine Türe und der Mieter weiss dies, hat er keine Ansprüche. Wird aber durch die fehlenden Türe - wie in diesem Fall - Lärm von aussen übermässig in die Wohnung transportiert, handelt es sich um einen Mangel an der Mietsache. Dem Mieter steht die Beseitigung des Mangels zu. Dieser Mangel ist in diesem Fall jedoch nur durch den nachträglichen Einbau der Türe zu beseitigen. Der rechtliche Ansatz liegt also hier nicht bei der Türe sondern bei dem durch die fehlenden Türe ungefilterten Lärm. In der Regel kann sogar unterstellt werden, dass dem Vermieter schon bei Vermietung dieses Problem bekannt ist, er also zudem ( vorsätzlich ) einen bestehenden Mangel verschwiegen hat. Oft genügt in solchen Fällen die Kontaktaufnahme mit dem Vormieter, um dies beweisen zu könne.
Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für Deinen Zuspruch.
Ich habe nächsten Monat noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale und hoffe die werden mir Deine Worte bestätigen.
Bei uns ist es bei nichten so, dass wir deshalb billiger wohnen, sondern ganz im Gegenteil!
Die Wohnung wurde vormals vom Vermieter selbst bewohnt, nach der Scheidung aber als neue Wohnung vermietet.
Ein größerer Raum wurde geteilt, aber nur ein Rahmen eingesetzt und keine Tür.
Zudem hatten wir zuvor mündlich 300,-€ Miete kalt vereinbart, was dann kurz vor Ende der Renovierungsarbeiten auf 350,-€ hochgeschraubt wurde, wegen zu hoher Kosten.
Heute ärgere ich mich, dass ich mich damals nicht gewehrt habe, aber wir hatten die andere Wohnung schon gekündigt und somit lag uns die Pistole auf der Brust.
Zudem haben die Vermieter die Wohnung so schlecht weiss gestrichen und wir haben es trotzdem hingenommen, man will ja nicht gleich beim Einzug, seinen Auszug wieder planen.
Es sind mittlere Weile noch weitere Dinge vorgefallen, die mich langsam aber sicher sauer machen.
Gruß
Torsten
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