Am 1.4. läuft mein am 1.4.2001 auf 3 Jahre geschlossener Mietvertrag aus. Jetzt möchte ich weiter wohnenbleiben und habe zwei Informationen sammeln können: a) ich kann 2 Monate vor Ablauf schirftlich Vertragsverlängerung verlangen b) wenn ich nichts mache verlängert sich der Mietvertrag stillschweigend.
Jetzt habe ich ein gutes Verhältnis zu meinem (manchmal etwas planlosen) Vermieter. Ich möchte weiter wohnen bleiben, ihm aber möglichst keine Chance für einen neuen Mietvertrag mit evtl. höherem Mietzins geben. Was mache ich am besten ?
die chance, dass er die miete erhöht, kannst du ihm nicht verwähren.
dein mieter hat das recht die miete innerhalb von drei jahren um 20% zu erhöhen, wenn er dir z.b. 3 vergleichsmieten vorlegen kann, die belegen, dass deine wohnung niedriger angesetzt ist. dann kann er bis zu diesem mietpreis (aber nur um 20%) erhöhen…
markus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke, ich weiss. Mir geht es nur darum, ob der Vertrag einfach weiterläuft, oder ob wir einen neuen machen, wo dann automatisch über die Miethöhe gesprochen wird und diese sich *nicht* an der Vergleichsmiete orientieren muss (da Neuvertrag).
Mein Ziel ist daher, um einen Neuvertrag rumzukommen. Wie mache ich das am besten ?
Soweit ein einfacher befristeter Mietvertrag vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurde, kann der Mieter laut DMB bis zu zwei Monate vor Ablauf des vereinbarten Endtermins die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Der Vermieter kann nur dann das Mietverhältnis beenden, wenn er einen Kündigungsgrund hat, zum Beispiel Eigenbedarf.
Johannes
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Frage die für mich hier eintscheident ist woher hast du die informationen das sich der Mietvertrag stillschweigend verlängert und vor allem um welchen Zeitraum der Verlängerung handelt es sich.
Sollte es das übliche Jahr sein dann würde ich wenn ich befürchtungen bezügl. einer Mieterhöhung hätte, ruhig sein und abwarten - dir muß auf der anderen Seite dann aber auch klar sein das du nur den übl. Kündigungsschutz für diese Wohnung hast
gruß margret
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Am 1.4. läuft mein am 1.4.2001 auf 3 Jahre geschlossener
Mietvertrag aus. Jetzt möchte ich weiter wohnenbleiben und
habe zwei Informationen sammeln können: a) ich kann 2 Monate
vor Ablauf schirftlich Vertragsverlängerung verlangen b) wenn
ich nichts mache verlängert sich der Mietvertrag
stillschweigend.
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass sich der Vertrag automatisch, wen er nicht von einer Seite gekündigt wird, um sechs oder zwölf Monate verlängert gilt dies. Hierbei ist für die Zukunft eine Mieterhöhung nicht ausgeschlossen im Rahmen der ortsüblichen Miete.
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mietvertrag zum 31.03.04 endet und ist dort ein grudn eingetrragen, warum der Vertrag endet, dann muss der Vermieetr, wenn der Grudn weggefallen ist, Dich informieren.
Ich nehme hier an, dass es sich um einen „alten“ Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel handelt. Diese kann wie oben dargelegt auf einen gewissen zeitraum sich beziehen oder aber, Dein Vermieter kann bei Altverträgen Dir auch einen neuen Zeitmietvertrag vorlegen.
Gruss Günter
Jetzt habe ich ein gutes Verhältnis zu meinem (manchmal etwas
planlosen) Vermieter. Ich möchte weiter wohnen bleiben, ihm
aber möglichst keine Chance für einen neuen Mietvertrag mit
evtl. höherem Mietzins geben. Was mache ich am besten ?
Danke - das wußte ich ja bereits (siehe meine Frage).
Die Frage ist nur, ob der „alte“ Vertrag (mit entsprechender
Miete) weitergilt oder ob man einen neuen Vertrag schließen
muß (mit evtl. neuer Miete).
Beste Grüße
Erik
Hallo zusammen !
Ich bitte um eure Hilfe bei folgender Frage:
Am 1.4. läuft mein am 1.4.2001 auf 3 Jahre geschlossener
Mietvertrag aus. Jetzt möchte ich weiter wohnenbleiben und
habe zwei Informationen sammeln können: a) ich kann 2 Monate
vor Ablauf schirftlich Vertragsverlängerung verlangen b) wenn
ich nichts mache verlängert sich der Mietvertrag
stillschweigend.
Jetzt habe ich ein gutes Verhältnis zu meinem (manchmal etwas
planlosen) Vermieter. Ich möchte weiter wohnen bleiben, ihm
aber möglichst keine Chance für einen neuen Mietvertrag mit
evtl. höherem Mietzins geben. Was mache ich am besten ?
Danke für eure Hilfe,
Erik
Soweit ein einfacher befristeter Mietvertrag vor dem 1.
September 2001 abgeschlossen wurde, kann der Mieter laut DMB
bis zu zwei Monate vor Ablauf des vereinbarten Endtermins die
Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
Der Vermieter kann nur dann das Mietverhältnis beenden, wenn
er einen Kündigungsgrund hat, zum Beispiel Eigenbedarf.
Johannes
Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. !!!
Johannes