Fehlbelegungsabgabe

Als Sozialwohnungsmieter bezahle ich seit 2 Jahren eine Fehlbelegungsabgabe weil der Verdienst von mir und meinen Familienangehörigen zu hoch ist.
Leider werden auch die Pflegegelder unseren beiden Pflegekinder bei der Berechnung der Einnahmen mit angerechnet.
Nun las ich, daß bereits in mehreren Bundesländern die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe bereits wieder abgeschafft wurde.
Natürlich in Bayern und in meinem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen nicht.
Meine Fragen:

  1. Darf das Pflegegeld überhaupt zu den Einnahmen hinzugerechnet werden?
  2. Ist eine Fehlbelegungsabgabe überhaupt zu bezahlen wenn man schon zwei Pflegekinder bei
    sich aufnimmt?
  3. Ist es mit dem Gleichheitsgrundsatz in unserem Grundgesetz überhaupt vereinbar das in einem
    Landkreis eine Fehlbelegungsabgabe erhoben wird und in einem anderen wieder nicht?

Hallo,

die Fehlbelegungsabgabe ist Ländersache. Es ist mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, wenn die Länder hier unterschiedliche Regelungen treffen. Die andere Alternative, anstatt der Zahlung einer Fehlbelegungsabgabe wäre die Möglichkeit, Leute die zu viel Einkommen beziehen und ein einer Sozialwohnung leben, aus der Wohnung auszuweisen, weil sie „Bedürftigen“ die Wohnung wegnehmen. Viele Bundesländer haben sich daher für die sog. Fehlbelegungsabgabe entschlossen, weil sie die Ghettobildung verhindert, sprich: es können auch etwas wohlhabendere Familien im sozialen Wohnungsbau untergebracht werden, die dafür dann etwas mehr Miete zahlen. Es entsteht dann eine „gesündere“ Mischstruktur zwischen sozial Bedürftigen und normaler Bevölkerung. Die Fehlbelegungsabgabe beruht somit auf einer Erwägung des Gemeinwohls, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen sind daher durchaus möglich.

Soweit ich weiss, wird das Pflegegeld als steuerfreies Einkommen betrachtet. Das heisst, es wird euch als Einkommen hinzugerechnet, ihr braucht es allerdings nicht zu versteuern.

Viele Grüsse
BM