Liebe Experten,
mein Vermieter setzt für die Wartung des Heizkessel einer Zentralheizung (Reinigung + Einstellungsarbeiten die er selbst durchführt) pauschal einen willkürlich angesetzten Betrag von € 9,20 je Woche an und legt diesen Betrag i. d. Abrechnung um. Gleicher Sachverhalt gilt für Schnee- und Eisbefreiung des Bürgersteiges. Beides finde ich nicht in Ordnung. Kann mir jemand Literaturhinweise hierzu geben?
Liebe Experten,
mein Vermieter setzt für die Wartung des Heizkessel einer
Zentralheizung (Reinigung + Einstellungsarbeiten die er selbst
durchführt) pauschal einen willkürlich angesetzten Betrag von
€ 9,20 je Woche an und legt diesen Betrag i. d. Abrechnung um.
9.20€ pro Woche das ist zu viel darf er nicht er darf nur soviel verlangen wie der Biligste Fachmann nimmt.
also vo 50 - 130€ pro Jahr
Gleicher Sachverhalt gilt für Schnee- und Eisbefreiung des
Bürgersteiges. Beides finde ich nicht in Ordnung. Kann mir
jemand Literaturhinweise hierzu geben?
Hallo Klaus,
Bitte genauere Angaben. Ist der Vermieter Heizungsmonteur oder fallen trotzdem noch Kosten an ? Auf jeden Fall ist ein Betrag von mehr als 125 EURO im jahr, wenn sonst niemand mehr kommt, unangemessen. Wartungen kosten etwa zwischen 120 und 125 EURO pro Mieteinheit. Stellt der Vermieetr auch Kosten in Rechnung für Reinigung des Heizungsraumes und vor allem, welche Energie wird verwendet.
Gruss Günter
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