Kein Vorabnahmetermin, aber 70 € für Nachabnahme?

Hallo,

ich habe mal ne Frage:

Meine Schwester hat ihre Wohnung gekündigt.
Nun wollte sie einen Vorabnahmetermin mit der Hausverwaltung vereinbaren um feststellen zu lassen welche Dinge der Vermieter/Hausverwaltung noch ausgebügelt haben möchte. Nun, die HV sagte es gibt keinen Vorabnahmetermin sondern sie soll einen Abnahmetermin vereinbaren und wenn bei diesem etwas nicht in Ordnung ist kostet der dann folgende Termin 70 Euro.

Mal davon abgesehen dass das höchst unseriös ist interessiert mich ob das ganze jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Kann mir jemand helfen ?

MfG

Falk

Hallo,

das Vorgehen ist nicht erlaubt. Dem Vermieter oder dessen Vertreter stehen keinen Kostenerstattungen zu, wenn im Rahmen von Wohnungsübergaben Nachkontrollen notwendig werden. Dies ergibt sich aus der rechtlichen Tatsache, da ein Mieter dem Vermieter oder dessen Vertretung die Wohnung übergeben muss und wenn ein Mangel festgestellt wird, dass eine Nachfrist mit erneueter Wohnungsabnahme zu gewähren ist.

:Meine Schwester hat ihre Wohnung gekündigt.

Nun wollte sie einen Vorabnahmetermin mit der Hausverwaltung

ich bin überzeugt, dass weder der Vermieter noch wenn es sich um WEG Verwaltung handelt die anderen Eigentümer von diesme Vorgehen Ihres Beauftragten Kenntnis haben. Dafür erhält er nämlich höhere Leistungen des Vermieters.

vereinbaren um feststellen zu lassen welche Dinge der
Vermieter/Hausverwaltung noch ausgebügelt haben möchte. Nun,
die HV sagte es gibt keinen Vorabnahmetermin sondern sie soll
einen Abnahmetermin vereinbaren und wenn bei diesem etwas
nicht in Ordnung ist kostet der dann folgende Termin 70 Euro.

Mal davon abgesehen dass das höchst unseriös ist interessiert
mich ob das ganze jeder Rechtsgrundlage entbehrt.

Gruss Günter