hallo experten!
unsere Wg hat vor 3 monaten eine nebenkostenabrechnung aus 2002 bekommen! jetzt ist die frage wie es da mit der fälligkeit aussieht!
auf dem schreiben stand binnen 30 tagen! vermieter hat uns noch nicht angemahnt! da der betrag sehr hoch ist sparen wir alle kräftigst! nun ist die frage da der vermieter ja auch 12 monate für die abrechnung zeit hat haben wir dann auch 12 monate zeit diese zu bezahlen?gibts da ne gesetzliche regelung?
die faqs und dies hier
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc8.htm#Betriebsko… konnten mir nicht wirklich weiterhelfen!
danke euch!
steve
hallo,
Halten wir fest, dass die Abrechnung formell ordnungsgemäss erfolgt ist. Somit ist ab Zugang auf die Fälligkeit einzugehen. Hierbei ist beachtlich, wenn die Rechnung einen formellen Mangel in einzelnen Positionen aufweist, dass zumindest eine Teilfälligkeit gegeben ist. In der herrschenden Meinung wird eine Prüfungsfrist von einem Monat akzeptiert, wobei bei Belegklärungen durchaus es länger gehen kann. Wenn die Abrechnung also korrekt ist,sollte mindestens nach einem Monat Zhalung erfolgen, noch besser, wenn es nicht auf einmal geht, was steht dem entgegen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren ?
unsere Wg hat vor 3 monaten eine nebenkostenabrechnung aus
2002 bekommen! jetzt ist die frage wie es da mit der
fälligkeit aussieht!
auf dem schreiben stand binnen 30 tagen! vermieter hat uns
noch nicht angemahnt! da der betrag sehr hoch ist sparen wir
alle kräftigst!
Ihr müsst höhere Vorauszahlungen leisten. Sofern der Vermieter solche nicht verlangt, kann man als Mieter durchaus das Geld jeden Monat auf ein Spabuch legen, dann wird die Endabrechnung nicht zur Qual.
nun ist die frage da der vermieter ja auch 12
monate für die abrechnung zeit hat haben wir dann auch 12
monate zeit diese zu bezahlen?
auf keinen Fall könnt ihr 12 Monate warten. s.o.
gibts da ne gesetzliche
regelung?
die faqs und dies hier
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc8.htm#Betriebsko…
Das ist aber die schlechtestes Form der Werbung ! Ich kann mir kaum vorstellen., dass Dir diese Kanzlei auf diese einfache Frage keine Antwort geben konnte
Gruss Günter
hallo,
ersteinmal danke für die schnelle antwort! ich möchte aber noch betonen das ich hier keine werbung machen will sondern das ich nur gegooglet hab! da kam als zweiter oder dritter treffer diese homepage bzw seite! daher hab ich das mit den 12 monaten!also bestimmt keine werbung! ich kenne die kanzlei nichtmal!
trotzdem dank an dich
mfg steve
gibts da ne gesetzliche
regelung?
die faqs und dies hier
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc8.htm#Betriebsko…Das ist aber die schlechtestes Form der Werbung ! Ich kann mir
kaum vorstellen., dass Dir diese Kanzlei auf diese einfache
Frage keine Antwort geben konnteGruss Günter
hallo,
ersteinmal danke für die schnelle antwort! ich möchte aber
noch betonen das ich hier keine werbung machen will sondern
das ich nur gegooglet hab! da kam als zweiter oder dritter
treffer diese homepage bzw seite! daher hab ich das mit den
12 monaten!also bestimmt keine werbung! ich kenne die kanzlei
nichtmal!
Wäre ja auch eine schlechte Werbung geworden !
Gruss Günter
hallo,
Wäre ja auch eine schlechte Werbung geworden !
Gruss Günter
hallo günter!
dann mußt du aber auch sagen warum das schlechte werbung gewesen wäre , denn ich als laie tippe irgendwas bei google ein und kann ja nicht unterscheiden ob die treffer nun gut oder schlecht sind!ich dachte in rechtsdingen gibt es nur richtig und/oder falsch??
grüße
steve
hallo,
:hallo günter!
dann mußt du aber auch sagen warum das schlechte werbung
gewesen wäre , denn ich als laie tippe irgendwas bei google
ein und kann ja nicht unterscheiden ob die treffer nun gut
oder schlecht sind!ich dachte in rechtsdingen gibt es nur
richtig und/oder falsch??
Ich habe mich auf den Eingangsthread bezogen, dass Du diese Kanzlei gesucht hast „und es konnte niemand wirklich weiterhelfen“. Lass es gut sein, ich war der Meiung, so wie Du gepostet hast, dass Dir niemand helfen konnte. Da hast ja erst später erklärt, dass Du niemnd erreicht hast.
Gruss Günter