Hallo,
ich habe einen Formular-Mietvertrag, der unvollständig ausgefüllt wurde.
Beim Absatz: „Die Schönheitsreperaturen werden vom Vermieter - Mieter getragen“ wurde es unterlassen, das eine oder andere zu markieren / ankreuzen / durchzustreichen.
Jedoch steht unter „weiteren Veinbarungen“: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses müssen in einwandfreiem Zustand die Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper sein“.
Nach 8 Jahren Mietdauer sind die Teppichböden abgewohnt, die Heizkörper wären aufgrund eines Wechsels der Ablesegeräte zu streichen (Schwarze Flecken an den Stellen der alten Ablesegeräte), und bei einem Fenster funktioniert der Schließmechanismus nicht mehr.
Kann mir jemand helfen: Welche Arbeiten muß ich als Mieter ausführen?
Danke im voraus,
Claudia
Hallo, Claudia
schau mal hier nach - Da gibt es einige gute Hinweise!
http://www.palm-bonn.de/sreparaturen.htm
http://www.philognosie.net/index.php/tip/tipview/201/
Vermieter - Teppich
Das Auswechseln von Teppichböden, die der Vermieter verlegt hat, gehört nicht zu dem Posten „Schönheitsreparaturen“, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können.
Mieter-Teppich
Einen selbstverklebten Teppichboden muß der Mieter bei seinem Auszug entfernen. Es dürfen dabei keine Klebereste zurückbleiben.
Vormieter-Teppich
Der vom Vormieter verlegte Tepichboden gilt als mitvermietet, wenn nicht im Mietvertrag etwas ausdrücklich anderes vereinbart ist. Der Vermieter muß den Teppich - wenn notwendig - ersetzen. Beim Auszug des Mieters muß dieser den Tepichboden nicht entfernen.
MFG Jürgen
Hallo,
ist es Dir möglich mir den gesamten Mietvertrag zu mailen ? Wenn nicht, bitte eine eMail unter „www-Claudia-Mietvertrag“. Bin bereit den Vertrag und die Leistungen zu prüfen. Werde Dir dann eine Fax-Nummer mitteilen.
Gruss Günter
ich habe einen Formular-Mietvertrag, der unvollständig
ausgefüllt wurde.
Beim Absatz: „Die Schönheitsreperaturen werden vom Vermieter -
Mieter getragen“ wurde es unterlassen, das eine oder andere zu
markieren / ankreuzen / durchzustreichen.
Jedoch steht unter „weiteren Veinbarungen“: „Bei Beendigung
des Mietverhältnisses müssen in einwandfreiem Zustand die
Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper sein“.
Nach 8 Jahren Mietdauer sind die Teppichböden abgewohnt, die
Heizkörper wären aufgrund eines Wechsels der Ablesegeräte zu
streichen (Schwarze Flecken an den Stellen der alten
Ablesegeräte), und bei einem Fenster funktioniert der
Schließmechanismus nicht mehr.
Kann mir jemand helfen: Welche Arbeiten muß ich als Mieter
ausführen?
Danke im voraus,
Claudia
Hallo Günter,
Dein Angebot nehme ich gerne an - Mail ist unterwegs …
Gruß
Claudia
ist es Dir möglich mir den gesamten Mietvertrag zu mailen ?
Wenn nicht, bitte eine eMail unter „www-Claudia-Mietvertrag“.
Bin bereit den Vertrag und die Leistungen zu prüfen. Werde Dir
dann eine Fax-Nummer mitteilen.
Gruss Günter
ich habe einen Formular-Mietvertrag, der unvollständig
ausgefüllt wurde.
Beim Absatz: „Die Schönheitsreperaturen werden vom Vermieter -
Mieter getragen“ wurde es unterlassen, das eine oder andere zu
markieren / ankreuzen / durchzustreichen.
Jedoch steht unter „weiteren Veinbarungen“: „Bei Beendigung
des Mietverhältnisses müssen in einwandfreiem Zustand die
Teppichböden, Fensterrahmen, Rollos und Heizkörper sein“.
Nach 8 Jahren Mietdauer sind die Teppichböden abgewohnt, die
Heizkörper wären aufgrund eines Wechsels der Ablesegeräte zu
streichen (Schwarze Flecken an den Stellen der alten
Ablesegeräte), und bei einem Fenster funktioniert der
Schließmechanismus nicht mehr.
Kann mir jemand helfen: Welche Arbeiten muß ich als Mieter
ausführen?
Danke im voraus,
Claudia