Fragen zum Umzug

Hallo !
Wir wollen in kürze umziehen haben jetzt aber noch folgende Fragen :
Wann darf der neue Vermieter frühestens die erste Kaution verlangen ?
Der neue Vermieter will eine Kündigungsbestätigung,bevor wir den neuen Mietvertrag unterzeichnen.Ich kann doch nicht kündigen,bevor ich nicht was definitiv neues in der Hand habe,oder ?
Der neue Vermieter holt sich Schufaauskünfte ein,darf er das überhaupt und in wieweit sind diese ausschlaggebend für den neuen Vertrag (Ablehnung ?)und siehe vorherige Frage,zwecks Kündigung vor Neuunterzeichnung.
Kann ich,falls der neue Vermieter uns ablehnt,meine Kündigung beim alten Vermieter zurücknehmen ?
Danke im voraus
Frank

Hallo FRank,

der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen.

Wir wollen in kürze umziehen haben jetzt aber noch folgende
Fragen :
Wann darf der neue Vermieter frühestens die erste Kaution
verlangen ?
Der neue Vermieter will eine Kündigungsbestätigung,bevor wir
den neuen Mietvertrag unterzeichnen.Ich kann doch nicht
kündigen,bevor ich nicht was definitiv neues in der Hand
habe,oder ?

Umgekehrt. Du kannst keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn Du Deine alte Wohnung nicht gekündigt hast.

Der neue Vermieter holt sich Schufaauskünfte ein,darf er das
überhaupt und in wieweit sind diese ausschlaggebend für den
neuen Vertrag (Ablehnung ?)und siehe vorherige Frage,zwecks
Kündigung vor Neuunterzeichnung.

Nein, derzeit ist dies dem Vermieter ( wenn es sich nicht um eine Hausverwaltung handelt ) untersagt. Er kann aber von Dir verlangen, dass Du eine Auskunft einholst und sie vorlegst. Nachteilige Auskünfte können natürlich dazu führen, dass der Vermieter keinen Mietvertrag abschliesst. Dasselbe kann natürlich auch geschehen, wenn jemand sich weigert, Auskunft zu erteilen.

Kann ich,falls der neue Vermieter uns ablehnt,meine Kündigung
beim alten Vermieter zurücknehmen ?

Jein. Wenn Du gekündigt hast, dann kann die Kündigung nur mit Zustimmung des Vermieters zurückgenommen werden. Dies ist auch verständlich. Der Vermieter sucht ja wegen der Kündigung einen neuen Mieter. Hat der Vermieter Glück, dann findet er in kurzer Zeit einen neuen Mieter. Kommst nun Du, willst bleiben, haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter, der einziehen sollte ausd er Nichterfüllung des Vertrages.

Gruss Günter

Vielleicht unkonstruktiv…
Hallo Frank!

Leider kann ich dir nicht wirklich behilflich sein, aber dein potentieller neuer Vermieter scheint entweder schon sehr schlechte Erfahrungen gemacht zu haben oder einfach vom Naturell her sehr penibel zu sein.
Ehrlich gesagt würden mich die Punkte, die er verlangt, eher abschrecken, eine solche Wohnung zu beziehen. Vielleicht sehen andere das anders.
Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass man unter Berücksichtigung wichtiger Absicherungsfaktoren (auf Mieter- und Vermieterseite) auch gucken sollte, ob man das Gegenüber sympathisch findet. Denn schließlich geht man eine Verbindung miteinander ein, die oft darüber entscheidet, wie wohl man sich in der neuen Umgebung fühlt.
Es kann gut sein (wie gesagt, ich bin kein Experte - da werden sich andere melden), dass das, was er verlangt, seine berechtigten Gründe hat, aber ich kenne es so nicht.
Lass dich von den hiesigen Profis beraten, aber bitte höre auch auf dein Bauchgefühl, denn das ist eigentlich das Ausschlaggebende!

Lieben Gruß,

Danielle (die das Vertrauen eines supernetten Vermieters genießt)

Hi Günter !
Aber was mache ich,wenn mich der neue Vermieter auf Grund eines Negativeintrages ablehnt und der alte Vermieter mich nicht wieder in meinen Mietvertrag läßt.Sitze ich dann mit meiner Frau und meinen 2 Kindern auf der Strasse oder gibt es irgendeine gesetzliche Regelung ?
Gruss
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo FRank,

der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu
zahlen.

Wir wollen in kürze umziehen haben jetzt aber noch folgende
Fragen :
Der neue Vermieter will eine Kündigungsbestätigung,bevor wir
den neuen Mietvertrag unterzeichnen.Ich kann doch nicht
kündigen,bevor ich nicht was definitiv neues in der Hand
habe,oder ?

Umgekehrt. Du kannst keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn
Du Deine alte Wohnung nicht gekündigt hast.

??? Sowas habe ich ja noch nie gehört. Ich kann doch meine bisherige Wohnung nicht kündigen, bevor ich bei der neuen Wohnung den Mietvertrag noch nicht 100%ig in der Tasche habe. Ich kann doch auch mehrere Wohnungen gleichzeitig mieten, wenn ich das möchte (und das Geld dafür habe). Oder liege ich da jetzt total falsch?

Herzliche Grüße
Kati

freut mich dass du wieder da bis
und alles gut überstanden hast.

Gruß Ivo

Hallo Kati, hallo Frank,

der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu
zahlen.

Wir wollen in kürze umziehen haben jetzt aber noch folgende
Fragen :
Der neue Vermieter will eine Kündigungsbestätigung,bevor wir
den neuen Mietvertrag unterzeichnen.Ich kann doch nicht
kündigen,bevor ich nicht was definitiv neues in der Hand
habe,oder ?

Umgekehrt. Du kannst keinen Mietvertrag unterschreiben, wenn
Du Deine alte Wohnung nicht gekündigt hast.

??? Sowas habe ich ja noch nie gehört. Ich kann doch meine
bisherige Wohnung nicht kündigen, bevor ich bei der neuen
Wohnung den Mietvertrag noch nicht 100%ig in der Tasche habe.
Ich kann doch auch mehrere Wohnungen gleichzeitig mieten, wenn
ich das möchte (und das Geld dafür habe). Oder liege ich da
jetzt total falsch?

Damit hier kein Missverständnis entsteht. Selbstverständlich musst Du zuerst einen Mietvertrag sicher haben - mündliche Zusage reicht aus - unter Zeugen beweisbar - und dann kannst Du kündigen. Wenn Du zuerst eine Wohnung suchst und dann erst kündigst kann es zu Überschneidungen kommen, wenn Du erst nach dem 3. Arbeitstag eines Monats kündigen kannst oder wenn die Kündigungsfristen länger als drei Monate sind. Du musst also notfalls in einem Monat zwei Mieten ( alte und neue Wohnung ) in Kauf nehmen. Ich habe - allgemein - argumentiert, denn ich habe damit gerechnet, dass sonst jene mich fragen, die längerfristige Kündigungszeiten haben, wie man dann vorgehen soll.

GRuss Günter

habe die anderen beitraege nicht gelesen.
dennoch moechte ich antworten.
die momentane lage bei mietwohnungen ist zum kotzen. man muss sich vorm vermieter praktisch ausziehen . ich habe die bei sowas immer im regen stehen gelassen:

Wann darf der neue Vermieter frühestens die erste Kaution
verlangen ?

die kaution ist faellig zum mietverrtagsbeginn. in der regel ist das der einzug. die meisten vermieter akzeptieren ratenzahlung in 2 (max. 3 raten)

Der neue Vermieter will eine Kündigungsbestätigung,bevor wir
den neuen Mietvertrag unterzeichnen.Ich kann doch nicht
kündigen,bevor ich nicht was definitiv neues in der Hand
habe,oder ?

so ein quatsch. unterschreibe eine willenbeabsichtigungserklaerung (ich glaub so heisst das). damit bestaetigst du ihm schriftlich die absicht seine wohnung zu mieten, sobald alle formalitaeten erledigt sind.

Der neue Vermieter holt sich Schufaauskünfte ein,darf er das
überhaupt

er darf das, wenn du es ihm erlaubst. und das wuerde ich ihm nicht gestatten. deinen vermieter geht es nichts an, wieviel kredite in welcher hoehe du laufen hast… wenn ihm kontoauszuege nicht reichen, gehe selbst zur schufa und lasse dir deine auskunft aushaendigen (10 euro) . dann kannste selbst bestimmen, was er sehen darf und was nicht.

und in wieweit sind diese ausschlaggebend für den
neuen Vertrag (Ablehnung ?)und siehe vorherige Frage,zwecks
Kündigung vor Neuunterzeichnung.

das liegt bei deinem vermieter. bedenke… vermieter sind keine gotteswesen… wie aezte *lach*
harte verhandlung. sag ihm, dass du bereit bist sein schoenes objekt zu mieten und er damit einen zuverlaessigen und solventen mieter bekommt. du bist bereit gewisse nachweise zu liefern. dennoch weaere ich nciht bereit gewisse privatsphaeren offen darzulegen. wenn der das nicht versteht… naja… dann haette ich eh meine zweifel, ob das ein entspanntes mietsverhaeltnis werden kann.

Kann ich,falls der neue Vermieter uns ablehnt,meine Kündigung
beim alten Vermieter zurücknehmen ?

ist ne willensfrage… moeglich ist alles. ich waere da vorsichtig.

Grusz

PK

Hallo,

habe die anderen beitraege nicht gelesen.
dennoch moechte ich antworten.
die momentane lage bei mietwohnungen ist zum kotzen. man muss
sich vorm vermieter praktisch ausziehen . ich habe die bei
sowas immer im regen stehen gelassen:

Wann darf der neue Vermieter frühestens die erste Kaution
verlangen ?

die kaution ist faellig zum mietverrtagsbeginn. in der regel
ist das der einzug. die meisten vermieter akzeptieren
ratenzahlung in 2 (max. 3 raten)

Nein, der Vermieter hat zum Einzug keinen Anspruch auf die gesamte Kaution. Der Vermieter muss drei Raten akzeptieren. Ein Vermieter, der ohnehin sofort alles Geld will, ist mit äusserster Vorsicht zu geniessen, insbesondere dann, wenn er das Geld auch noch bar will. Hinweis: Sinnvoll selbst ein Sparbuch anzulegen und dieses als Kaution zu verpfänden.

Der neue Vermieter will eine Kündigungsbestätigung,bevor wir
den neuen Mietvertrag unterzeichnen.Ich kann doch nicht
kündigen,bevor ich nicht was definitiv neues in der Hand
habe,oder ?

so ein quatsch. unterschreibe eine
willenbeabsichtigungserklaerung (ich glaub so heisst das).
damit bestaetigst du ihm schriftlich die absicht seine wohnung
zu mieten, sobald alle formalitaeten erledigt sind.

Sorry, eine Absicht ist keine Zusage. Eine solche Erklärung, die Du hier vorschlägst hat keinerlei rechtliche Wirkung.

Der neue Vermieter holt sich Schufaauskünfte ein,darf er das
überhaupt

er darf das, wenn du es ihm erlaubst.

Nein, dies darf er derzeit eben noch nicht. Dies ist derzeit nur Hausverwaltungen und/oder Baugenissenschaften erlaubt. Der einzelnen Vermieter darf keien Anfrage stellen. Er wird sie auch nicht bekommen, wenn er nicht bei der Schufa als Partner gemeldet ist.

und das wuerde ich ihm

nicht gestatten. deinen vermieter geht es nichts an, wieviel
kredite in welcher hoehe du laufen hast… wenn ihm
kontoauszuege nicht reichen, gehe selbst zur schufa und lasse
dir deine auskunft aushaendigen (10 euro) . dann kannste
selbst bestimmen, was er sehen darf und was nicht.

richtig, selbst Schufa-Auskunft einholen.

und in wieweit sind diese ausschlaggebend für den
neuen Vertrag (Ablehnung ?)und siehe vorherige Frage,zwecks
Kündigung vor Neuunterzeichnung.

das liegt bei deinem vermieter. bedenke… vermieter sind
keine gotteswesen… wie aezte *lach*
harte verhandlung. sag ihm, dass du bereit bist sein schoenes
objekt zu mieten und er damit einen zuverlaessigen und
solventen mieter bekommt. du bist bereit gewisse nachweise zu
liefern. dennoch weaere ich nciht bereit gewisse
privatsphaeren offen darzulegen. wenn der das nicht
versteht… naja… dann haette ich eh meine zweifel, ob das
ein entspanntes mietsverhaeltnis werden kann.

Kann ich,falls der neue Vermieter uns ablehnt,meine Kündigung
beim alten Vermieter zurücknehmen ?

ist ne willensfrage… moeglich ist alles. ich waere da
vorsichtig.

Gruss Günter

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Nein, der Vermieter hat zum Einzug keinen Anspruch auf die
gesamte Kaution.
Der Vermieter muss drei Raten akzeptieren.

bist du sicher, dass er 3 raten akzeptieren „muss“?

Sparbuch anzulegen und dieses als Kaution zu verpfänden.

oja. ganz wichtig. und vorallem gibts da sondersaprbuecher… sogenannte kautionskonten. die kann man naemclih nicht einfach aufloesen. weder du noch der vermieter. sondern nur unter bestimmten voraussetzungen. das kann hilfreich beim auszug sein, wenn man noch "offene rechnungen " hat.

willenbeabsichtigungserklaerung

Sorry, eine Absicht ist keine Zusage. Eine solche Erklärung,
die Du hier vorschlägst hat keinerlei rechtliche Wirkung.

das ist nicht richtig. sogar eine muendliche willensabsichtserklaerung ist rechtsgueltig. ob diese allerdings fuer den vermieter durchsetzbar ist… ist eine andere sache… hier geht es ja alleine um die „vermieter-beruhigung“. das hat bei mir herrvorrangend geklappt :wink:

Nein, dies darf er derzeit eben noch nicht. Dies ist derzeit
nur Hausverwaltungen und/oder Baugenissenschaften erlaubt.

ich bin mir da nicht sicher… allerdings schliesst es die tatsache nicht aus, dass der vermieter in diesem falle entsprechende beziehungen und kontakte hat, um eine solche auskunft zu bekommen, wenn eine schriftl. genehmigung des Mieters vorliegt.

Der
einzelnen Vermieter darf keien Anfrage stellen.

Dann fragt er den Bruder seines Freundes, der dann zufällig diese Woche das Objekt für ihn verwaltet. So was zu faken ist ein Witz. Und jeder der schon mal ne Auskunft geholt hat weiss das…

Grusz

PK

Hallo,

Nein, der Vermieter hat zum Einzug keinen Anspruch auf die
gesamte Kaution.
Der Vermieter muss drei Raten akzeptieren.

bist du sicher, dass er 3 raten akzeptieren „muss“?

Ja, siehe auch § 551 Abs. 2. Lediglich Satz 1 sagt, dass der Mieter die erste Teilzahlung zu Beginn des Mietverhältnisses zahlen muss.

Sparbuch anzulegen und dieses als Kaution zu verpfänden.

oja. ganz wichtig. und vorallem gibts da sondersaprbuecher…
sogenannte kautionskonten. die kann man naemclih nicht einfach
aufloesen. weder du noch der vermieter. sondern nur unter
bestimmten voraussetzungen. das kann hilfreich beim auszug
sein, wenn man noch "offene rechnungen " hat.

Die Kaution ist auf solchen Konten anzulegen, da die Geldanlage der Kaution pfändungssicher sein muss. Aktuelle Rechtssprechung und Recht.

willenbeabsichtigungserklaerung

Sorry, eine Absicht ist keine Zusage. Eine solche Erklärung,
die Du hier vorschlägst hat keinerlei rechtliche Wirkung.

das ist nicht richtig. sogar eine muendliche
willensabsichtserklaerung ist rechtsgueltig. ob diese
allerdings fuer den vermieter durchsetzbar ist… ist eine
andere sache… hier geht es ja alleine um die
„vermieter-beruhigung“. das hat bei mir herrvorrangend
geklappt :wink:

Eine Willenserklärung ist verbindlich. Eine Absicht, der keine klare Zusage voraus geht, ist unverbindlich. Nimm ein anderes Beispiel zum besseren Verständnis der Rechtslage. „Ich habe die Absicht dieses Auto zu kaufen“. Wir sind uns wohl einig, dass damit das Auto nicht gekauft ist und der Händler das Auto jederzeit an einen anderen verkaufen kann. Dasselbe ist für die Wohnung der Fall. Es mag in Deinem Fall funktioniert haben, dann war es Glück.

Nein, dies darf er derzeit eben noch nicht. Dies ist derzeit
nur Hausverwaltungen und/oder Baugenissenschaften erlaubt.

ich bin mir da nicht sicher… allerdings schliesst es die
tatsache nicht aus, dass der vermieter in diesem falle
entsprechende beziehungen und kontakte hat, um eine solche
auskunft zu bekommen, wenn eine schriftl. genehmigung des
Mieters vorliegt.

Dies ist verboten und wenn z.B. jemand über einen Bekannten bei der Bank nachfragen lässt und es kommt heraus, verlasse Dich darauf, wenn mir ein solcher Fall auf den Schreibtisch kommt, hat die Bank und deren Mitarbeiter mehr wie ein Problem. Der Bundestagsrechtsausschuss hat diese Frage diskutiert bei der Neufassung des Mietrechts. Zu Potte kam man jedoch nicht.

Der
einzelnen Vermieter darf keien Anfrage stellen.

Dann fragt er den Bruder seines Freundes, der dann zufällig
diese Woche das Objekt für ihn verwaltet. So was zu faken ist
ein Witz. Und jeder der schon mal ne Auskunft geholt hat weiss
das…

Wenn jemand kriminell handelt, kann dies niemand verhindern. Nachdem ich beruflich geltendem Recht unterworfen bin, mich an geltendes Recht halten muss, werde ich weder hier noch sonst an einem Ort den illegalen Methoden das Wort reden. Im Übrigen erhält nicht einfach jeder über einen Dritten ohne dessen Zustimmung Auskunft von der Schufa.

Gruss Günter

Gruss Günter

Hallo zusammen,

unabhängig von den Nebenkriegsschauplätzen die ich hier finde. Mich wundert die gesamte geschichte der Willenserklärung und der Kündigungsbestätigung.

Wenn ich eine Wohnung Mieten will ist es unerheblich ob ich die augenblickliche kuendige. Wenn ich ich den neuen Mietvertrag unterschrieben habe habe ich den vertrag unterschrieben und bin daran gebunden. Interessanter ist für mich die Frage warum ein VM eine solche bescheinigung haben will. (VOR VERTRAGSABSCHLUSS)

Ich würde mir ne andere Wohnung suchen, wenn ein Mietverhältniss sooo anfängt…

Gruss Frank

willenbeabsichtigungserklaerung

Sorry, eine Absicht ist keine Zusage. Eine solche Erklärung,
die Du hier vorschlägst hat keinerlei rechtliche Wirkung.

das ist nicht richtig. sogar eine muendliche
willensabsichtserklaerung ist rechtsgueltig. ob diese
allerdings fuer den vermieter durchsetzbar ist… ist eine
andere sache… hier geht es ja alleine um die
„vermieter-beruhigung“. das hat bei mir herrvorrangend
geklappt :wink:

Eine Willenserklärung ist verbindlich. Eine Absicht, der keine
klare Zusage voraus geht, ist unverbindlich. Nimm ein anderes
Beispiel zum besseren Verständnis der Rechtslage. „Ich habe
die Absicht dieses Auto zu kaufen“. Wir sind uns wohl einig,
dass damit das Auto nicht gekauft ist und der Händler das Auto
jederzeit an einen anderen verkaufen kann. Dasselbe ist für
die Wohnung der Fall. Es mag in Deinem Fall funktioniert
haben, dann war es Glück.

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