Hauseigentümerwechsel - kann ich gekündigt werden?

Ich habe eine Frage zum Thema Hauseigentümerwechsel.

ich möchte mir ein sehr gutes Wohnungsangebot sichern.
(95qm für 200 €/Monat+NK)
Da ich in diese Wohnung noch sehr viel Eigenleistung stecken muß, dafür aber eine sehr billige Miete habe möchte ich sicher sein nicht nach kurzer Zeit wieder ausziehen zu müssen.
Vom Vermieter wurden mir alle Freiräume bezüglich der Wohnungsgestaltung gelassen,da es ein/e unsaniertes Haus/Wohnung ist.
Was ist nun beim Abschluß des Mietvertrages zu beachten?
Ich möchte auf keinen fall eine Mieterhöhung da ich alles auf Eigenleistung renovieren werde. (Ist so abgesprochen mit VM)
Was ist aber im falle eines Eigentümerwechsels? - Wenn der neue Eigentümer das Haus plötzlich renovieren möchte - muß ich dann ausziehen? - muß ich dann Mieterhöhungen in kauf nehmen obwohl ich den Vertrag mit dem Vorvermieter auf 200€ abgeschlossen habe? Oder zählt der Vertrag genau so weiter als hätte es keinen Eigentümerwechsel gegeben?
Würde mich über hilfreiche Tipps freuen.
MfG Thomas

Hallo Thomas,

nach der neuen Rechtssprechung zum neuen Mietrecht ist es immer möglich, dass beide Parteien vereinbaren, dass ein Mietverhältnis vor Ablauf von xx Jahren nicht gekündigt werden kann. Bei den meisten Mietverträgen ist am Ende eien freie Ruprik für Zusätze. Dort ist deutlich „Individualvereinbarung“ einzutragen. Dann der Text z. B.

„Beide Parteien vereinbaren, dass vor Ablauf einer Mietzeit von zehn Jahren das Mietverhältnis von keiner der beiden Parteien gekündigt werden kann. Änderungen dieser Individualvereinbarung bedürfen der Schriftform“

Möglicher Zusatz" Der Mieter nimmt mit Zustimmung des Vermieters umfangreiche Investitionen vor. Zur Abgeltung, bei einem früheren Auszug als vorgesehen, der Investitionskosten, erstattet der Vermieter dem Mieter je Jahr verbleibende Restmietzeit die anteiligen Kosten"

oder

„Die urspprüngliche Miete beträgt ( z.B.) 600 EURO. Der Mieter nimmt Investitionen mit Zustimmung des Vermierters vor. Hierfür werden ihm monatlich 200 EURO pro Monat auf die Dauer von zehn Jahren Mietzeit erlassen. Nach einem Auszug gehen sämtliche Modernisierungsarbeiten in Besitz des Vermieters über“

Weiterer Zusatz" Mieterhöhungen sind vor dem 31.12.2006 ausgeschlossen"

Ich habe eine Frage zum Thema Hauseigentümerwechsel.

ich möchte mir ein sehr gutes Wohnungsangebot sichern.
(95qm für 200 €/Monat+NK)
Da ich in diese Wohnung noch sehr viel Eigenleistung stecken
muß, dafür aber eine sehr billige Miete habe möchte ich sicher
sein nicht nach kurzer Zeit wieder ausziehen zu müssen.
Vom Vermieter wurden mir alle Freiräume bezüglich der
Wohnungsgestaltung gelassen,da es ein/e unsaniertes
Haus/Wohnung ist.
Was ist nun beim Abschluß des Mietvertrages zu beachten?
Ich möchte auf keinen fall eine Mieterhöhung da ich alles auf
Eigenleistung renovieren werde. (Ist so abgesprochen mit VM)
Was ist aber im falle eines Eigentümerwechsels? - Wenn der
neue Eigentümer das Haus plötzlich renovieren möchte - muß ich
dann ausziehen?

Wenn zehn Jahre nicht gekündigt werden kann, kann auch vorher ohne Zustimmung kein Umbau erfolgen.

  • muß ich dann Mieterhöhungen in kauf nehmen

obwohl ich den Vertrag mit dem Vorvermieter auf 200€
abgeschlossen habe? Oder zählt der Vertrag genau so weiter als
hätte es keinen Eigentümerwechsel gegeben?

Zuerst einmal. Ein Vermieterwechsel führt zu keinem automatischen Mietvertrag. Der neue Vermieter hat den alten Mietvertrag zu übernehmen. Für mich ist hier nun ein Widerspruch. Weshalb soll wegen Investitionen mit dem neuen Vermieter ein Vertrag mit den Einschränkungen erfolgen oder sollen erst mit dem neuen Vermieter Investitionen abgesprochen werden ?

Oder - erlaube mir diese Frage - geht es nur darum, dass der alte Mietvertrag des bisherigen Vermieters zum Nachteil des neuen Eigentümers nachträglich verändern werden soll. Davor warne ich ausdrücklich. Ich habe noch keinen Fall in der Praxis erlebt, dass es auf Dauer nicht heraus gekommen ist. Und dann wäre die fristlose Kündigung ( wegen erheblicher Störung des Vertrauens ) fällig. Sie wird dann, kommt es zu einem Rechtsstreit vor Gericht mit einer ordentlichen Frist umgewandelt.

Gruss Günter