Welche Nebenkostenabrechnung zählt bei mir?

Hallo,
Ich habe schon einen Termin beim Mieterbund, möchte aber schon mal vorweg einige Fragen stellen.Vielleicht kann mir ja der
eine oder andere ein paar Tips geben.

Ich wohne seid ca 9 Jahren in einem Haus zur Miete.Noch nie wurden Nebenkostenabrechnungen erstellt.

Im September 2002 zog ich innerhalb des Hauses ein Stockwerk tiefer.

Im Dezember 2003 bekam ich eine Nebenkostenabrechnung.
Mir fiel auf das die Nebenkostenvorrauszahlungen, die ich geleistet habe, nicht übereinstimmt mit der Zahl auf der Abrechnung.

Ich machte mein Zurückbehaltungsrecht geltend und forderte mein Vermieter auf, die Abrechnung noch einmal zu
überprüfen.Gleichzeitig forderte ich ihn auf, mir alle Belege in Form von Kopie(auf meine Kosten) zur Prüfung zu überlassen.

Anfang Januar bekam ich ein Schreiben plus 2 Nebenkostenabrechnungen von einer Firma, im Auftrag des Vermieters.

Die eine Abrechnung für die alte Wohnung ( Jan.02 bis Ende Aug.02 )
Die zweite für die neubezogene Wohnung ( Sept.02 bis Dez.02 )

Die Firma schrieb dazu, das mir als Mieter die rechtliche Grundlage fehlen würde,Belege in Form von Kopie zu verlangen.Ich
könne aber jederzeit einen Termin beim Vermieter vereinbaren, um Einsicht in die Unterlagen zu bekommen.

Für mich unklar sind folgende Punkte.
Die Abrechnung vom Dezember(Vom Vermieter selbst erstellt):

Ich müsste doch zwei Abrechnungen bekommen.?
Jan02 bis Aug.02 und für die neue Wohnung Sept.02 bis Dez.02

Von der Firma bekam ich ja auch zwei Abrechnungen.Nur habe ich damit wieder ein Problem.Alle Zahlen sind anders.Nichts stimmt mit der ersten Abrechnung überein.
Selbst bei den Nebenkostenvorrauszahlungen stehen andere Zahlen.

Ich habe hierzu nur noch eine Frage:
Welche der beiden Abrechnungen zählt den jetzt.
Die erste, die meiner Meinung völlig falsch erstellt wurde.
Oder die zweite, die allerdings erst im Januar geschickt wurde und demnach zu spät kam.
Und warum weigert sich mein Vermieter, mir die Belege in Form von Kopie zu überlassen.

( Die Firma setzt mir eine 14tägige Frist, um Einspruch zu erheben?

Bin mit meinem Latein am Ende und hoffe wirklich ein paar Tips zu bekommen.

Danke im voraus
Gruss Yogi

Hallo Yogi,

Ich wohne seid ca 9 Jahren in einem Haus zur Miete.Noch nie
wurden Nebenkostenabrechnungen erstellt.

Glückwunsch…

Im September 2002 zog ich innerhalb des Hauses ein Stockwerk
tiefer.

Im Dezember 2003 bekam ich eine Nebenkostenabrechnung.
Mir fiel auf das die Nebenkostenvorrauszahlungen, die ich
geleistet habe, nicht übereinstimmt mit der Zahl auf der
Abrechnung.

Ich machte mein Zurückbehaltungsrecht geltend und forderte
mein Vermieter auf, die Abrechnung noch einmal zu
überprüfen.Gleichzeitig forderte ich ihn auf, mir alle Belege
in Form von Kopie(auf meine Kosten) zur Prüfung zu überlassen.

Anfang Januar bekam ich ein Schreiben plus 2
Nebenkostenabrechnungen von einer Firma, im Auftrag des
Vermieters.

Die eine Abrechnung für die alte Wohnung ( Jan.02 bis Ende
Aug.02 )
Die zweite für die neubezogene Wohnung ( Sept.02 bis Dez.02 )

Die Firma schrieb dazu, das mir als Mieter die rechtliche
Grundlage fehlen würde,Belege in Form von Kopie zu
verlangen.Ich
könne aber jederzeit einen Termin beim Vermieter vereinbaren,
um Einsicht in die Unterlagen zu bekommen.

Natürlich hast Du ein Recht darauf, die Belege in Kopie zu erhalten.
Woher solltest Du sonst wissen, ob das in rechnung gestellte nicht
jeglicher Grundlage entbehrt? Ist für die auch vielleicht angenehmer,
als wenn Du die Prüfung in deren Geschäftsräumen vornimmst.

Für mich unklar sind folgende Punkte.
Die Abrechnung vom Dezember(Vom Vermieter selbst erstellt):

Ich müsste doch zwei Abrechnungen bekommen.?

Jan02 bis Aug.02 und für die neue Wohnung Sept.02 bis Dez.02

Das verstehe ich nicht. Ich denke, Du hast erst eine vom Vermieter
bekommen, beanstandet und dann zwei von der Firma im Auftrag des
Vermieters. Und zwar jeweils für die nach Deiner Aussage richtigen
Zeiträume. ??? ISt doch alles genau richtig.

Von der Firma bekam ich ja auch zwei Abrechnungen.Nur habe ich
damit wieder ein Problem.Alle Zahlen sind anders.Nichts stimmt
mit der ersten Abrechnung überein.
Selbst bei den Nebenkostenvorrauszahlungen stehen andere
Zahlen.

Ich habe hierzu nur noch eine Frage:
Welche der beiden Abrechnungen zählt den jetzt.
Die erste, die meiner Meinung völlig falsch erstellt wurde.
Oder die zweite, die allerdings erst im Januar geschickt wurde
und demnach zu spät kam.

Schau dazu mal in diesem thread und vor allem in GünterWs Antwort:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?
op=forum&ArtikelID=1941179&ThemenID=64

Und warum weigert sich mein Vermieter, mir die Belege in Form
von Kopie zu überlassen.

Das wird wohl sein sahniges Geheimnis bleiben…
Vielleicht weil er selber nicht durchblickt?

( Die Firma setzt mir eine 14tägige Frist, um Einspruch zu
erheben?

Ich gehe davon aus, dass Du auch der Firma mitgeteilt hast, dass Du
die Abrechnung unstimmig findest und um Klärung gebeten hast. Also
brauchst Du Dir über Fristen IMHO erst mal keine Gedanken machen.

Gruß - Jaschiii

Hallo
Ob die beiden neuen Abrechnungen für 2003, erstellt von einer Firma, korrekt sind, kann ich nicht beurteilen, denn ich bekomme ja keine Kopie der Belege.
Die Abrechnungen der Firma bekam ich im Januar.
Stichtag war aber der 31.12.03
Die Abrechnung des Vermieters(Eine Abrechnung für zwei verschiedene Mietverträge bzw.zwei Wohnungen), kann ich nicht akzeptieren,denn dies ist in der Abrechnung nicht ersichtlich.

Worauf ich hinaus möchte:
Angenommen ein Vermieter steht aufgrund der Frist 31.12 unter Druck.Er schafft es nicht bis zu diesem Termin eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Also macht er ganz einfach folgendes.
Er erstellt auf die Schnelle eine Abrechnung, in der die Summe der einzelnen aufgelisteten Posten nur ungefähr eingetragen werden.
Die Abrechnung wird dem Mieter fristgerecht gesendet.
Nach dem Wiederspruch des Mieters( vorausgesetzt er wiederspricht ) beauftragt er eine Firma, eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese dem Mieter zu übersenden.
Übrigens ist die Abrechnung keine korrektur.Es ist eine eigenständige neue Abrechnung.Stellenweise sogar ganz andere Abrechnungsposten.
Und siehe da.Nichts stimmt mehr überein mit der sogenannten ersten Abrechnung.
Ich bin davon überzeugt, daß die Belege eine andere Sprache sprechen, als die von dem Vermieter erstellte Abrechnung, aber er hat die Abrechnung, obwohl fehlerhaft, fristgemäß übergeben.
Ist es wirklich so einfach für einen Vermieter???
Was mein Wiederspruch betrifft.
Ich habe die Belege in Form von Kopie vom Vermieter gefordert und werde die kein zweites mal fordern.Erst nach Einsicht werde ich bei korrekter Abrechnung die Nachzahlung leisten.

Gruss Yogi

Hallo
Ob die beiden neuen Abrechnungen für 2003, erstellt von einer
Firma, korrekt sind, kann ich nicht beurteilen, denn ich
bekomme ja keine Kopie der Belege.
Die Abrechnungen der Firma bekam ich im Januar.
Stichtag war aber der 31.12.03
Die Abrechnung des Vermieters(Eine Abrechnung für zwei
verschiedene Mietverträge bzw.zwei Wohnungen), kann ich nicht
akzeptieren,denn dies ist in der Abrechnung nicht ersichtlich.

Worauf ich hinaus möchte:
Angenommen ein Vermieter steht aufgrund der Frist 31.12 unter
Druck.Er schafft es nicht bis zu diesem Termin eine korrekte
Nebenkostenabrechnung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
Also macht er ganz einfach folgendes.
Er erstellt auf die Schnelle eine Abrechnung, in der die Summe
der einzelnen aufgelisteten Posten nur ungefähr eingetragen
werden.
Die Abrechnung wird dem Mieter fristgerecht gesendet.
Nach dem Wiederspruch des Mieters( vorausgesetzt er
wiederspricht ) beauftragt er eine Firma, eine korrekte
Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese dem Mieter zu
übersenden.
Übrigens ist die Abrechnung keine korrektur.Es ist eine
eigenständige neue Abrechnung.Stellenweise sogar ganz andere
Abrechnungsposten.
Und siehe da.Nichts stimmt mehr überein mit der sogenannten
ersten Abrechnung.
Ich bin davon überzeugt, daß die Belege eine andere Sprache
sprechen, als die von dem Vermieter erstellte Abrechnung, aber
er hat die Abrechnung, obwohl fehlerhaft, fristgemäß
übergeben.
Ist es wirklich so einfach für einen Vermieter???
Was mein Wiederspruch betrifft.
Ich habe die Belege in Form von Kopie vom Vermieter gefordert
und werde die kein zweites mal fordern.Erst nach Einsicht
werde ich bei korrekter Abrechnung die Nachzahlung leisten.

Hallo,

wenn der Vermieter nachträglich - ob durch Reklamationen der Mieter oder nach der Erkenntnis, dass er falsch abgerechnet hat, eine Fremdfirma mit der Abrechnung beauftragt, ist hier unerheblich. Die Abrechnung ging rechtzeitig zu. Man müsste also - was hier kaum möglich ist - dem Vermieter vorsätzliches Handeln beweisen, dass er absichtlich, um die Verwirkung zu umgehen falsche Abrechnung erstellt hat. Du kannst also, wie selbst von Dir hingewiesen, abwarten, dass Dir die Belege zugesandt werden.

Gruss Günter