Der Makler hat Dir die Wohnung nachgewiesen - er braucht nicht mal einen Vermakelungsauftrag dafür haben. Du schuldest ihm die Courtage.
Der Richter in dem entsprechenden Prozeß meinte zwar, daß sei nicht die feine Art - er würde den Makler als schwarzes Schaf einstufen. Es bleibe dennoch dabei: Nachweis genügt.
Der Makler hat Dir die Wohnung nachgewiesen - er braucht nicht
mal einen Vermakelungsauftrag dafür haben. Du schuldest ihm
die Courtage.
Der Richter in dem entsprechenden Prozeß meinte zwar, daß sei
nicht die feine Art - er würde den Makler als schwarzes Schaf
einstufen. Es bleibe dennoch dabei: Nachweis genügt.
Danke schonmal für die Info, Wendy!
Aber: hat die Tatsache, dass der Mieter sich auf eine private Anzeige meldet gar keinen Einfluss?
Theo
PS: … die Frage scheint wohl echt in eine Grauzone zu stossen.
Aber: hat die Tatsache, dass der Mieter sich auf eine private
Anzeige meldet gar keinen Einfluss?
Doch - hättest Du Dich auf die Anzeige gemeldet und von der Wohnung vorher noch nichts durch den Makler gewußt, dann wär auch keine Zahlungspflicht - so kann man argumentieren: Makler weist Wohnung nach - abwarten - und wenn Gras gewachsen sind, mit dem Vermieter was auskarteln… deswegen diese Urteile. Nachweis gegen Unterschrift ist Beweis genug - Du hättest von der Wohnung evtl. ohne den Makler nie gehört…
Grüße
Wendy
(die Makler auch nicht mag - aber Recht ist Recht)