Maklercourtage - berechtigt? (Mietsache)

Hallo zusammen!
Um es kurz zu halten, erstmal der Sachverhalt in einer Zusammenfassung:

  • im Dez. 2x ein Wohnung besichtigt
  • Maklervertrag am 2. Termin -> die Tel. Nr. des Vermieters erhalten
  • trotz Zusage keine Komm. seitens des Maklers
  • keine Einigung mit dem Vermieter über Mietbeginn, wieder keinerlei Aktion/ Komm. seitens des Maklers
  • nach ca. 4 Wochen eine PRIVATE Anzeige des Vermieters
  • daraufhin ein Kompromiss bezgl. des Mietvertrages bzw. -beginns

Die Frage nun: hat der Makler Anspruch auf Courtage?

Punkte die zu bedenken sind:

  • der Maklervertrag wurde von 2 Leuten unterschrieben (kein Ehepaar o.ä.)

  • der Mietvertrag wurde von einer Person unterschrieben

  • der Makler hat 2x die Wohnung gezeigt und die Tel. Nr. heraus gegeben

  • es besteht KEIN Maklervertrag zwischen Makler und VERmieter!!

  • der Makler hat sich NICHT um Komm. oder ähnliches bemüht

  • es wurde eine Einigung aufgrund der privaten! Anzeige erzielt

  • der Makler hatte nicht nochmal inseriert

Es geht um eine Menge Geld, für jede Hilfe wäre ich dankbar!!

Gruss

Theo

Hi Theo,

nach einschlägigen urteilen:

Der Makler hat Dir die Wohnung nachgewiesen - er braucht nicht mal einen Vermakelungsauftrag dafür haben. Du schuldest ihm die Courtage.

Der Richter in dem entsprechenden Prozeß meinte zwar, daß sei nicht die feine Art - er würde den Makler als schwarzes Schaf einstufen. Es bleibe dennoch dabei: Nachweis genügt.

Grüße

Wendy

nach einschlägigen Urteilen:

Der Makler hat Dir die Wohnung nachgewiesen - er braucht nicht
mal einen Vermakelungsauftrag dafür haben. Du schuldest ihm
die Courtage.

Der Richter in dem entsprechenden Prozeß meinte zwar, daß sei
nicht die feine Art - er würde den Makler als schwarzes Schaf
einstufen. Es bleibe dennoch dabei: Nachweis genügt.

Danke schonmal für die Info, Wendy!

Aber: hat die Tatsache, dass der Mieter sich auf eine private Anzeige meldet gar keinen Einfluss?

Theo

PS: … die Frage scheint wohl echt in eine Grauzone zu stossen.

Hallo,

Aber: hat die Tatsache, dass der Mieter sich auf eine private
Anzeige meldet gar keinen Einfluss?

Doch - hättest Du Dich auf die Anzeige gemeldet und von der Wohnung vorher noch nichts durch den Makler gewußt, dann wär auch keine Zahlungspflicht - so kann man argumentieren: Makler weist Wohnung nach - abwarten - und wenn Gras gewachsen sind, mit dem Vermieter was auskarteln… deswegen diese Urteile. Nachweis gegen Unterschrift ist Beweis genug - Du hättest von der Wohnung evtl. ohne den Makler nie gehört…

Grüße

Wendy

(die Makler auch nicht mag - aber Recht ist Recht)