Kündigungsfrist Altmietvertrag

Hallo, liebe Experten,

ich hatte in meinem Altmietvertrag eine vereinbarte Kündigungfrist von 3 Monaten zum Quartalsende unabhängig von der Mietdauer. Mit dieser Frist habe ich dann gekündigt und mein Vermieter hat mir das Ende des Mietvertrages schriftlich bestätigt. Am Tag der Wohnungsübergabe kam er dann plötzlich damit, dass meine Kündigungsfrist eigentlich 5 Monate hätte betragen müssen, weil ich über 5 Jahre in der Wohnung gelebt habe (lt. irgendeinem Urteil).

Jetzt will er mir meine Kaution nicht zurück zahlen, weil er meint, dass ich ich ihm noch 2 Monate Miete schulde. Ist das korrekt?

Danke für eure Antworten und viele Grüße

Silke

Hallo Silke,

ich hatte in meinem Altmietvertrag eine vereinbarte
Kündigungfrist von 3 Monaten zum Quartalsende unabhängig von
der Mietdauer. Mit dieser Frist habe ich dann gekündigt und
mein Vermieter hat mir das Ende des Mietvertrages schriftlich
bestätigt. Am Tag der Wohnungsübergabe kam er dann plötzlich
damit, dass meine Kündigungsfrist eigentlich 5 Monate hätte
betragen müssen, weil ich über 5 Jahre in der Wohnung gelebt
habe (lt. irgendeinem Urteil).

Jetzt will er mir meine Kaution nicht zurück zahlen, weil er
meint, dass ich ich ihm noch 2 Monate Miete schulde. Ist das
korrekt?

Ich bin kein Rechtsexperte, daher im Folgenden nur mein Kenntnisstand, der nicht unbedingt 100%ig korrekt sein muß:

Es ist nicht rechtens, denn die Vereinbarungen im Mietvertrag sind bindend.

Urteile gabs über Formulierungen in Altmietverträgen, die sich bzgl. Kündigungsfristen auf „das aktuelle Recht“ beziehen oder gestaffelte Kündigungsfristen beinhalten - was bei Dir beides anscheindend nicht der Fall war.
(Und wenn - dann wären es nicht 5 Monate sondern 6 Monate…)

Laß Dir doch das Urteil genau bezeichnen - dann sollte es im Internet beim googlen zu finden sein.

Wie Du weiter vorgehen solltest, kann ich Dir leider nicht sagen - da habe ich (noch) keine Erfahrung. Ich denke aber, daß er Dir die Gründe für das Einbehalten der Kaution schriftlich mitteilen muß. Zudem ist eine Verrechnung von Mietrückständen mit der Kaution rechtlich nicht legal.

Gruß
Claudia

Hallo, liebe Experten,

ich hatte in meinem Altmietvertrag eine vereinbarte
Kündigungfrist von 3 Monaten zum Quartalsende unabhängig von
der Mietdauer. Mit dieser Frist habe ich dann gekündigt und
mein Vermieter hat mir das Ende des Mietvertrages schriftlich
bestätigt. Am Tag der Wohnungsübergabe kam er dann plötzlich
damit, dass meine Kündigungsfrist eigentlich 5 Monate hätte
betragen müssen, weil ich über 5 Jahre in der Wohnung gelebt
habe (lt. irgendeinem Urteil).

Jetzt will er mir meine Kaution nicht zurück zahlen, weil er
meint, dass ich ich ihm noch 2 Monate Miete schulde. Ist das
korrekt?

Hallo Silke,

die vereinbarte Kündigungsfrist ist bindend. Eine Kündigungsfrist von fünf Monaten gibt es ohnehin nicht. Offenkundig hat der Vermieter nicht vermietet und will sich derzeit an Dir schadlos halten. Nun eine Frage. Wo ist die Kaution angelegt ? Wenn Du keine Informationen hast, fordere den Vermieter auf, Dir das Kautionskonto zu benennen und die Höhe des Betrages. Setze ihm eine Frist. Wenn er nicht reagiert oder weiterhin versucht Zeit zu gewinnen, hat er entweder das Geld selbst verbraucht ( was dann strafbar ist, wenn er nicht auszahlen kann ) oder er versucht rechtswidrig wegen unvermietetem Wohnraum Dich zahlen zu lassen. Wenn Dein Schreiben nicht hilft, suche einen Mieterverein oder Anwalt auf.

Gruss Günter

Nochmal hallo!

Danke für die Antworten. Da ich schon vor über 5 Monaten aus der Wohnung ausgezogen bin und meine Kaution trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht zurückbekommen habe, habe ich mich bei der Bank, bei das Kautionssparbuch hinterlegt war, schlau gemacht. Mein Vermieter hat das Kautionskonto einen Tag nach der Wohnungsübergabe aufgelöst.

Ich such’ mir jetzt einen Anwalt.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!!!

Lieben Gruß: Silke

Hallo Silke,

die vereinbarte Kündigungsfrist ist bindend. Eine
Kündigungsfrist von fünf Monaten gibt es ohnehin nicht.
Offenkundig hat der Vermieter nicht vermietet und will sich
derzeit an Dir schadlos halten. Nun eine Frage. Wo ist die
Kaution angelegt ? Wenn Du keine Informationen hast, fordere
den Vermieter auf, Dir das Kautionskonto zu benennen und die
Höhe des Betrages. Setze ihm eine Frist. Wenn er nicht
reagiert oder weiterhin versucht Zeit zu gewinnen, hat er
entweder das Geld selbst verbraucht ( was dann strafbar ist,
wenn er nicht auszahlen kann ) oder er versucht rechtswidrig
wegen unvermietetem Wohnraum Dich zahlen zu lassen. Wenn Dein
Schreiben nicht hilft, suche einen Mieterverein oder Anwalt
auf.

Gruss Günter