Miete einbehalten wegen Nebenkosten-Rückzahlung

Hallo,
unser Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung von 2002 Dinge abgerechnet, die er gar nicht darf. Wir haben das erst im September/Oktober letztes Jahr mitgekriegt und ihn darauf angesprochen. Er wollte an der Abrechnung nichts ändern und daher bin ich zum Mieterverein gegangen und habe mir dort Rat geholt. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Abrechnung muß korrigiert werden und wir würden ca. 300,- Euro wiederkriegen. Der Vermieter weigert sich bisher immer noch. Verfällt irgendwann der Anspruch auf die Rückzahlung?

Gestern war der Ablesemensch da und in einigen Tagen wird die Nebenkostenabrechnung von 2003 kommen. Der Vermieter meinte gleich, daß er die Abrechnung genauso machen wird wie letztes Jahr. Also wären das nochmal ca. 300,- Euro, die er uns zu wenig wiedergibt.

Wir ziehen Ende März (endlich) aus der Wohnung aus. Haben wir das Recht, die Miete von März (700,- Euro) vorerst einzubehalten, weil der Vermieter sich weigert die Abrechnung zu korrigieren und uns das Geld zurückzuzahlen?

Danke für Eure Hilfe
Anja & Dominik

Hallo Dominik,

ob Du einen Rückerstattungsanspruch hast, ist wegen der fehlenden Hinweise nicht zu beantworten. Insbesondere muss man wissen, welche Kosten unerlaubt abgerechnet worden sind und ob hieraus ein Anspruch ( jedoch nur dann, wenn diese Kosten abgerechnet, aber durch Gesetz nicht umlagefähig sind) wegen ungerechtfertigter Bereicherung besteht. Kosten, die umlagefähig sind, aber nicht mit Dir im Mietvertrag vereinbart wurden, die Du aber versehentlich gezahlt hast,. muss der Vermieter nicht erstatten. Also, etwas kompliziert. Deshalb ohne Kenntnis welche Kosten es sind, keine Antwort möglich.

unser Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung von 2002
Dinge abgerechnet, die er gar nicht darf. Wir haben das erst
im September/Oktober letztes Jahr mitgekriegt und ihn darauf
angesprochen. Er wollte an der Abrechnung nichts ändern und
daher bin ich zum Mieterverein gegangen und habe mir dort Rat
geholt. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Abrechnung muß
korrigiert werden und wir würden ca. 300,- Euro wiederkriegen.
Der Vermieter weigert sich bisher immer noch. Verfällt
irgendwann der Anspruch auf die Rückzahlung?

Ich nehme mal an, dass der Mieterverein Dir kostenlos, wie wir es auch tun, einen Brief an den Vermieter geschrieben hat, beim Mieterverein Deine Unterlagen liegen und der Mieterverein auch für Dich allen weiteren Schriftverkehr durchführt. Dann muss der Vermieetr zur Zahlung mit einem Termin aufgefordert worden sein. Nach Ablauf dieses Trmins muss der Vermieter mit der Rückerstattung in Verzug gesetzt werden und er muss hingewiesen werden, dass die berechtigten Rückforderungen mit der Miete zur Aufrechnung erklärt werden. Erst dann sollte und kann mit der Miete verrechnet werden.

Gestern war der Ablesemensch da und in einigen Tagen wird die
Nebenkostenabrechnung von 2003 kommen. Der Vermieter meinte
gleich, daß er die Abrechnung genauso machen wird wie letztes
Jahr. Also wären das nochmal ca. 300,- Euro, die er uns zu
wenig wiedergibt.

Dann bestünde natürlich die Möglichkeit - immer unter der Voraussetzung, dass die Rückzahlung berechtigt ist, dass nunmehr aufgerechnet wird und zudem die Vorauszahlungen um den Betrag von 25 EURO monatlich gekürzt werden. Auch dies sollte dem Vermieter nur schriftlich mitgeteilt werden.

Wir ziehen Ende März (endlich) aus der Wohnung aus. Haben wir
das Recht, die Miete von März (700,- Euro) vorerst
einzubehalten, weil der Vermieter sich weigert die Abrechnung
zu korrigieren und uns das Geld zurückzuzahlen?

Grundsätzlich nein, wenn aber Aufrechnung erklärt ist, ist Verrechnung über den bekannten Betrag möglich. Ich würde an Deiner Stelle auch, schriftlich, wenn der Vermieter erklärt, er würde auch weiterhin so abrechnen, ab sofort den Betrag von mindetens 25 EURO im Monat einbehalten.

Gruss Günter

Hallo Günter,
der Vermieter hat die Anschaffungskosten für die Solaranlage mit 264,-
Euro/Jahr in die Nebenkostenabrechnung mit reingenommen. Die Solaranlage ist aber schon von Anfang an drauf (Haus ist '97 gebaut) und somit muß die Solaranlage in der Kaltmiete mit drin sein. Bei unserer ziemlich hohen Miete (zumindest für das Kaff hier) kann man davon ausgehen, daß die Solaranlage auch schon mit drin ist, alles andere wäre ein absoluter Wucherpreis. Die letzten 7 Jahre ist die Solaranlage auch nie in der Nebenkostenabrechnung mit aufgetaucht, das habe ich von dem anderen Mieter im Haus und von dem Vormieter erfahren. Der Vermieter scheint jetzt plötzlich das Geld zu brauchen, daß er es mit irgendwelchen Tricks versucht.
Des weiteren hat er bei der letzten Abrechnung plötzlich seine eigene Wohnfläche verkleinert, er hat einfach seinen Hobbyraum (35 qm) rausgenommen. Somit zahlen wir anteilmäßig mehr bei den Gesamtbetriebskosten.
Ich bin deswegen auch beim Mieterverein gewesen und die haben einen (sehr guten) Brief geschrieben. Nachdem der Vermieter einen absolut dämlichen Brief zurückgeschrieben hat, ist noch mal einer nachgeschickt worden. Die Frist für die Korrektur der Abrechnung wurde dann auf den 9.1. gesetzt. Aufgrund der Feiertage warten wir aber noch eine kleine Weile auf die Antwort. Und wenn keine kommt, wird es lustig…

Wir haben bisher immer sehr viel von der monatlich bezahlten Nebenkostenpauschale wiederbekommen. Letztes Jahr waren es „nur“ 180,- Euro, das Jahr vorher waren es 560,- Euro.

Bin ich froh, daß wir aus der Wohnung endlich raus können! Die nächste Diskussion wird es dann sicherlich um die Rückzahlung der Kaution geben…

Viele Grüße
Anja

Hallo Dominik,

der Vermieter hat die Anschaffungskosten für die Solaranlage
mit 264,-
Euro/Jahr in die Nebenkostenabrechnung mit reingenommen. Die
Solaranlage ist aber schon von Anfang an drauf (Haus ist '97
gebaut) und somit muß die Solaranlage in der Kaltmiete mit
drin sein.

Richtig, streiche diese Kosten raus. Teile dem Vermieter mit, dass er die Anlage beim Bau bereits installiert hat. Andererseits können ohnehin keine Anschaffungskosten in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.

Bei unserer ziemlich hohen Miete (zumindest für das

Kaff hier) kann man davon ausgehen, daß die Solaranlage auch
schon mit drin ist, alles andere wäre ein absoluter
Wucherpreis. Die letzten 7 Jahre ist die Solaranlage auch nie
in der Nebenkostenabrechnung mit aufgetaucht, das habe ich von
dem anderen Mieter im Haus und von dem Vormieter erfahren. Der
Vermieter scheint jetzt plötzlich das Geld zu brauchen, daß er
es mit irgendwelchen Tricks versucht.
Des weiteren hat er bei der letzten Abrechnung plötzlich seine
eigene Wohnfläche verkleinert, er hat einfach seinen Hobbyraum
(35 qm) rausgenommen. Somit zahlen wir anteilmäßig mehr bei
den Gesamtbetriebskosten.

Dies ist natürlich dann ohnehin nicht zulässig, wenn in diesem Raum eine Heizung eingebaut ist. Ohne Deine Zustimmung kann er die Wohnfläche nicht ohne Nachweis ändern. Der Hobbyraum, wenn er noch besteht, muss angerehcnet werden. Was hier in schon zwei Vorgängen sich darstellt ist der Verdacht des zumindest versuchten Abrechnungsbetruges.

Ich bin deswegen auch beim Mieterverein gewesen und die haben
einen (sehr guten) Brief geschrieben. Nachdem der Vermieter
einen absolut dämlichen Brief zurückgeschrieben hat, ist noch
mal einer nachgeschickt worden. Die Frist für die Korrektur
der Abrechnung wurde dann auf den 9.1. gesetzt. Aufgrund der
Feiertage warten wir aber noch eine kleine Weile auf die
Antwort. Und wenn keine kommt, wird es lustig…

Wir haben bisher immer sehr viel von der monatlich bezahlten
Nebenkostenpauschale wiederbekommen. Letztes Jahr waren es
„nur“ 180,- Euro, das Jahr vorher waren es 560,- Euro.

Bin ich froh, daß wir aus der Wohnung endlich raus können! Die
nächste Diskussion wird es dann sicherlich um die Rückzahlung
der Kaution geben…

Gruss Günter