Nebenkostenabrechnung 2001/2002

Hallo!

Habe das Archiv durchgestöbert und auch das Forum hier, sehe ich das richtig, daß alle Nebenkostenabrechnungen für den Zeitraum 01JAN-31DEZ 2001 und 01JAN-31DEZ 2002 am 31 DEZ 2003 verjährt sind? Bis dato habe ich noch keine Abrechnungen von meiner ehemaligen Vermieterin erhalten, sondern nur die Abrechnung für 2000. Sie will mir nun die Kaution nur anteilig zurückzahlen und setzt als Rücklage die Summe, die ich 2000 zurückzahlen musste.
Stimmt es also, daß ich die NK Abrechnungen für 2001/2002 nicht mehr zahlen muss?
…, daß meine Vermieterin die restliche Summe der Kaution ausbezahlen muss?

Danke und Gruss

Tiburón

Hallo,

schau auch die FAQs an. Die beiden Rechnungen sind verwirkt. Die Vermieterin hat keinen Anspruch. Ausserdem muss sie abrechnen und kann nicht einen Zeitraum ansetzen, in welchem die Heizkosten besonderes hoch waren. Verlange die Rechnung. Wenn dann die Rechnung vorliegt ist eine Nachzahlung nicht zu leisten, jedoch muss die Vermieterin Guthaben ersetzen.

Gruss Günter

Habe das Archiv durchgestöbert und auch das Forum hier, sehe
ich das richtig, daß alle Nebenkostenabrechnungen für den
Zeitraum 01JAN-31DEZ 2001 und 01JAN-31DEZ 2002 am 31 DEZ 2003
verjährt sind? Bis dato habe ich noch keine Abrechnungen von
meiner ehemaligen Vermieterin erhalten, sondern nur die
Abrechnung für 2000. Sie will mir nun die Kaution nur anteilig
zurückzahlen und setzt als Rücklage die Summe, die ich 2000
zurückzahlen musste.
Stimmt es also, daß ich die NK Abrechnungen für 2001/2002
nicht mehr zahlen muss?
…, daß meine Vermieterin die restliche Summe der Kaution
ausbezahlen muss?

Danke und Gruss

Tiburón