wieder mal das leidige Thema Nebenkosten diesmal aber für ein Laden (Verkauf).
Habe am 08.01.2004 die Abrechnug für den Zeitraum 03.2002 bis 02.2003 bekommen.
Jetzt meine Fragen:
ist das normal oder hätte der Vermieter am 31.12.2002 die NK-Abrechnung mir zusenden müßen für das Jahr 2002?, in den Laden bin ich im März 2002 eingezogen.
Die Abrechnung selbst ist nur ein DINA4 Blatt ohne die üblichen unterlagen (Rechnungskopien, Versicherungs-Abrechnungen etc…) einfach nur eine gedruckte Excel-Datei kann ich gerne bei Bedarf scannen und zusenden
Die Umlageschlüssel wurden im M-Vertrag niergends erwähnt trotzdem sind welche in der NK-Abrechnung… ist das Ok?, im Vertrag steht nur das die Betriebskosten am Ende des Jahres abgerechnet werden. Vorrauszahlungen wurden nicht getätigt
Es werden z. B. Verwaltungsvergütung abgerecht (keine Ahnung was das ist!) oder auch Allgem. Verwaltungskosten, Reparaturen, Grundsteuer/Strassenreinigung etc…
Wer wei was ich machen kann oder soll ich abwarten und Tee trinken
wieder mal das leidige Thema Nebenkosten diesmal aber für ein
Laden (Verkauf).
Habe am 08.01.2004 die Abrechnug für den Zeitraum 03.2002 bis
02.2003 bekommen.
Jetzt meine Fragen:
ist das normal oder hätte der Vermieter am 31.12.2002 die
NK-Abrechnung mir zusenden müßen für das Jahr 2002?, in den
Laden bin ich im März 2002 eingezogen.
kein Thema - er hat den Zeitrahmen festgelegt,01.03.02-31.02.03
die Abrechnung hast du innerhalb der gesetzl. First erhalten insofern ok
Die Abrechnung selbst ist nur ein DINA4 Blatt ohne die
üblichen unterlagen (Rechnungskopien,
Versicherungs-Abrechnungen etc…) einfach nur eine gedruckte
Excel-Datei kann ich gerne bei Bedarf scannen und zusenden
Wenn Dir was unklar ist verlange Einsicht - Du hast das Recht, das du Kopien von allen Rechnungen bekommst ( aber auf diene Kosten) damit du nachvollziehen kannst
Kannst du gerne machen - schau dann drüber ob mir was auffällt (per mail)
Die Umlageschlüssel wurden im M-Vertrag niergends erwähnt
trotzdem sind welche in der NK-Abrechnung… ist das Ok?, im
Vertrag steht nur das die Betriebskosten am Ende des Jahres
abgerechnet werden.Vorrauszahlungen wurden nicht
getätigt
hättest du drauf achten sollen - so kommt eine hohe Summe aufeinmal auf dich zu und das ist nie so angenehm
Umrechnungsschlüssel kann der Vermieter bestimmen insofern er damit denn nicht gegen das Gesetz verstößt
Es werden z. B. Verwaltungsvergütung abgerecht (keine
Ahnung was das ist!) oder auch Allgem. Verwaltungskosten,
Reparaturen, Grundsteuer/Strassenreinigung etc…
hmmm schon ein wenig eigenartig … bei Verwaltungsgebühr, allgem.Verw.-Kosten würde ich mit Sicherheit mir die Unterlagen zeigen lassen und nachhaken - Reparaturkosten zahlte ich garnicht (außer du warst Verursacher weswegen die R. erfolgen musste) ,
Grundsteuer und Straßenreinigeung natürlich
Wer wei was ich machen kann oder soll ich abwarten und Tee
trinken
Einspruch erheben, und Einsicht in die Unterlagen verlangen
die Punkten, wo du nachvollziehen kannst das sie richtig Abgerechnet wurden, würde ich zusammenziehen und als Teilzahlung leisten
wieder mal das leidige Thema Nebenkosten diesmal aber für ein
Laden (Verkauf).
Habe am 08.01.2004 die Abrechnug für den Zeitraum 03.2002 bis
02.2003 bekommen.
Jetzt meine Fragen:
ist das normal oder hätte der Vermieter am 31.12.2002 die
NK-Abrechnung mir zusenden müßen für das Jahr 2002?, in den
Laden bin ich im März 2002 eingezogen.
Selbstverständlich kann ein Abrechnungszeitraum auch andere Zeiträume wie 01.01.- 31.12. betreffen. Ist also zulässig.
Die Abrechnung selbst ist nur ein DINA4 Blatt ohne die
üblichen unterlagen (Rechnungskopien,
Versicherungs-Abrechnungen etc…) einfach nur eine gedruckte
Excel-Datei kann ich gerne bei Bedarf scannen und zusenden
Fordere zuerst einmal die Belege an, ob die Kosten zutreffen.
Die Umlageschlüssel wurden im M-Vertrag niergends erwähnt
trotzdem sind welche in der NK-Abrechnung… ist das Ok?, im
Vertrag steht nur das die Betriebskosten am Ende des Jahres
abgerechnet werden.Vorrauszahlungen wurden nicht
getätigt
Ja, denn dort steht wahrscheinlich, dass der Vermieter die Umlageschlüssel nach eigenem Ermessen festlegen kann. Anbsonsten ist er an das Gesetz gebunden.
Es werden z. B. Verwaltungsvergütung abgerecht (keine
Ahnung was das ist!) oder auch Allgem. Verwaltungskosten,
Reparaturen, Grundsteuer/Strassenreinigung etc…
Im Gegensatz zur Wohnraummiete kann bei Gewerbe neben der Mehrwertsteuer auch der Anteil der Verwaltungskosten, Grundsteuer usw. ( wenn vereinbart ohnehin) und je nach Mietvertrag auch diverse Reparaturen vereinbart werden.