Hallo zusammen!
Mal wieder eine Frage!
Ich hatte zusammen mit meinem Bekannten einen Mietvertrag unterschrieben, dann hatten wir beide gekündigt, aber ich bleibe jetzt in der Wohnung und bekomme auch einen neuen Mietvertrag.
Der Auszugstermin ist zum 1.3.2004. Ich habe mit meinem Bekannten abgemacht, dass er schon zum 1.2.04 ausziehen kann und ich dann seinen Teil der Miete überweise (als Anzahlung auf die Kaution, die er von mir bekommt).
Jetzt ist aber mein Vermieter bis zum 1.2.04 im Urlaub, und ich weiß nicht, wann die Zähler für Gas und Strom abgelesen werden müssen. Muss das unbedingt zum 1.3.04 aufgrund der Kündigung sein oder geht das schon zum 1.2.04???
Und dann noch: Wird Strom und Gas eigentlich nur nach Verbrauch berechnet oder spielt da die Personenanzahl im Haushalt auch eine Rolle? Muss ich einen neuen Vertrag für Gas und Strom abschließen?
Vielen, vielen Dank für ganz schnelle Antworten!!! 
LG,
Danielle
Hallo zusammen! Hallo Danielle
Mal wieder eine Frage!
Ich hatte zusammen mit meinem Bekannten einen Mietvertrag
unterschrieben, dann hatten wir beide gekündigt, aber ich
bleibe jetzt in der Wohnung und bekomme auch einen neuen
Mietvertrag.
wenn man sich geeinigt hat ist das doch toll
Der Auszugstermin ist zum 1.3.2004. Ich habe mit meinem
Bekannten abgemacht, dass er schon zum 1.2.04 ausziehen kann
und ich dann seinen Teil der Miete überweise (als Anzahlung
auf die Kaution, die er von mir bekommt).
hat hier dein Bekannter begriffen das er die Miete obwohl er einen Monat früher auszieht voll bezahlt?
Jetzt ist aber mein Vermieter bis zum 1.2.04 im Urlaub, und
ich weiß nicht, wann die Zähler für Gas und Strom abgelesen
werden müssen. Muss das unbedingt zum 1.3.04 aufgrund der
Kündigung sein oder geht das schon zum 1.2.04???
Deinem Bekannten gegenüber wäre es fair wenn die Zähler abgelesen würden wenn er geht - denn sonst zahlt er deinen Verbrauch zur Hälfte mit - mir wäre das nicht gut genug!
Und dann noch: Wird Strom und Gas eigentlich nur nach
Verbrauch berechnet oder spielt da die Personenanzahl im
Haushalt auch eine Rolle? Muss ich einen neuen Vertrag für Gas
und Strom abschließen?
Es kommt drauf an was du meinst - dein pers. Stormzähler für deine Wohnung der wird nach Verbrauchabgerechnet
Der Stromzähler für allgem Beleuchtung etc. da mußt du in die Nebenkostenabrechnung schauen
Beim Gas ist es ähnlich - hast du eine eigene Therme oder Gmeinschaftsanlage - schau mal in ddeine Nk-ABrechnung daraus müsste auch dieses ersichtlich sein
Vielen, vielen Dank für ganz schnelle Antworten!!! 
LG,
Danielle
Gruß margret
Hallo Margret!
Hallo zusammen! Hallo Danielle
hat hier dein Bekannter begriffen das er die Miete obwohl er
einen Monat früher auszieht voll bezahlt?
Ja, aber es war ihm wichtiger auszuziehen (und mir auch
).
Deinem Bekannten gegenüber wäre es fair wenn die Zähler
abgelesen würden wenn er geht - denn sonst zahlt er deinen
Verbrauch zur Hälfte mit - mir wäre das nicht gut genug!
Ich möchte auch, dass alles fair abläuft!
Es kommt drauf an was du meinst - dein pers. Stormzähler für
deine Wohnung der wird nach Verbrauchabgerechnet
Der Stromzähler für allgem Beleuchtung etc. da mußt du in die
Nebenkostenabrechnung schauen
Beim Gas ist es ähnlich - hast du eine eigene Therme oder
Gmeinschaftsanlage - schau mal in ddeine Nk-ABrechnung daraus
müsste auch dieses ersichtlich sein
Ich meine nicht „die“ Nebenkosten. Sondern Gas und Strom, was separat (ohne Vermieter) von uns beiden abgerechnet wurde.
Mir ist halt wichtig, ob ich jetzt die Zähler ablesen lassen muss, da ich ja sozusagen neuer Mieter bin. Dass ich ab 1.2.04 die Beträge allein bezahle, ist klar. Aber wie sehen das Strom- und Gasversorger?! Da geht es mir nur um die korrekte Vorgehensweise. Ich muss ja schließlich auch melden, dass ich demnächst alleinige Mieterin bin.
Leider kann ich ja auch meinen Vermieter nicht fragen (wie gesagt Urlaub), und der weiß ja nicht von unserer internen Vereinbarung mit dem frühzeitigen Auszug. Ich habe keine Ahnung davon, inwiefern alle Dinge parallel laufen müssen (Vermieter-Nebenkosten, Strom, Gas, etc.). Oder gibt es dafür keine Handhabe?
LG,
Danielle
Hallo Margret!
Hallo zusammen! Hallo Danielle
hat hier dein Bekannter begriffen das er die Miete obwohl er
einen Monat früher auszieht voll bezahlt?
Ja, aber es war ihm wichtiger auszuziehen (und mir auch
).
Deinem Bekannten gegenüber wäre es fair wenn die Zähler
abgelesen würden wenn er geht - denn sonst zahlt er deinen
Verbrauch zur Hälfte mit - mir wäre das nicht gut genug!
Ich möchte auch, dass alles fair abläuft!
Es kommt drauf an was du meinst - dein pers. Stormzähler für
deine Wohnung der wird nach Verbrauchabgerechnet
Der Stromzähler für allgem Beleuchtung etc. da mußt du in die
Nebenkostenabrechnung schauen
Beim Gas ist es ähnlich - hast du eine eigene Therme oder
Gmeinschaftsanlage - schau mal in ddeine Nk-ABrechnung daraus
müsste auch dieses ersichtlich sein
Ich meine nicht „die“ Nebenkosten. Sondern Gas und Strom, was
separat (ohne Vermieter) von uns beiden abgerechnet wurde.
Mir ist halt wichtig, ob ich jetzt die Zähler ablesen lassen
muss, da ich ja sozusagen neuer Mieter bin. Dass ich ab 1.2.04
die Beträge allein bezahle, ist klar. Aber wie sehen das
Strom- und Gasversorger?! Da geht es mir nur um die korrekte
Vorgehensweise. Ich muss ja schließlich auch melden, dass ich
demnächst alleinige Mieterin bin.
Hier hast du dich genauso zu verhalten wie beim Mietvertrag - der alte wird gekündigt (von Beiden)und der neue angemeldet(nur von dir)- nur mußt du denjeweiligen Versorgungsstellen den Zählerstand mitteilen - hier würde ich am o1.o2. ablesen gemeinsam mit deinem Bekannten
Leider kann ich ja auch meinen Vermieter nicht fragen (wie
gesagt Urlaub), und der weiß ja nicht von unserer internen
Vereinbarung mit dem frühzeitigen Auszug. Ich habe keine
Ahnung davon, inwiefern alle Dinge parallel laufen müssen
(Vermieter-Nebenkosten, Strom, Gas, etc.). Oder gibt es dafür
keine Handhabe?
LG,
Danielle
Hallo zusammen!
Mal wieder eine Frage!
Ich hatte zusammen mit meinem Bekannten einen Mietvertrag
unterschrieben, dann hatten wir beide gekündigt, aber ich
bleibe jetzt in der Wohnung und bekomme auch einen neuen
Mietvertrag.
Der Auszugstermin ist zum 1.3.2004. Ich habe mit meinem
Bekannten abgemacht, dass er schon zum 1.2.04 ausziehen kann
und ich dann seinen Teil der Miete überweise (als Anzahlung
auf die Kaution, die er von mir bekommt).
Jetzt ist aber mein Vermieter bis zum 1.2.04 im Urlaub, und
ich weiß nicht, wann die Zähler für Gas und Strom abgelesen
werden müssen. Muss das unbedingt zum 1.3.04 aufgrund der
Kündigung sein oder geht das schon zum 1.2.04???
Und dann noch: Wird Strom und Gas eigentlich nur nach
Verbrauch berechnet oder spielt da die Personenanzahl im
Haushalt auch eine Rolle? Muss ich einen neuen Vertrag für Gas
und Strom abschließen?
Vielen, vielen Dank für ganz schnelle Antworten!!! 
LG,
Hallo Danielle,
Strom, Gas, Wasser werden von den Versorgungsunternehmen nach Verbrauch berechnet. Hier werden die Zähler eben abgelesen. Was hindert Dich daran, wenn Du in der Wohnung bleibst, dass zwischen Dir und Deinem Freund - ohne eine Zwischenablesung - intern der Verbrauch abgerechnet wird ? Ansonsten die Gas-,Wasser,-Stromwerke um Ablesung bitten. Bei der Heizung musst Du dann aber die Kosten der Zwischenablesung bezahlen. ca. 30 - 40 EUR
Gruss Günter
Ich danke erst mal Günter und Margret!
Leider muss ich jetzt los und kann nicht mehr näher darauf eingehen! Aber ich werde mir GEdanken drüber machen und mich ggf. Montag noch mal melden!
Schönes WE!
Danielle