Hallo,
angenommen ich unterschreibe einen Mietvertrag auf 3 Jahre.
Nun möchte ich nach sagen wir, einem Jahr kündigen.
Wie sieht nun die gesetzliche Lage aus, wenn nichts vereinbart ist?
Kann ich z.B. die 3 monatige Kündigungsfrist anwenden, wenn ich einen Nachmieter finde?
Danke,
mfg
Hallo,
angenommen ich unterschreibe einen Mietvertrag auf 3 Jahre.
Nun möchte ich nach sagen wir, einem Jahr kündigen.
Wie sieht nun die gesetzliche Lage aus, wenn nichts vereinbart
ist?
Kann ich z.B. die 3 monatige Kündigungsfrist anwenden, wenn
ich einen Nachmieter finde?
Wenn Du mitteilen kannst, wie diese zeitliche Befristung aussehen sollte, kann Dir eine Antwort gegeben werden. es ist immer schwierig in einer teilweise komplizierten Materie auf „Annahmen“ Auskunft zu geben. Da kann jede Antwort falsch sein. Bitte deshalb genaue Hinweise.
Gruss Günter