Und wieder Nebenkosten

Hallo,

ich ziehe zum 1.2. aus meiner jetzigen Wohnung aus, das Verhältnis mit meinem Vermieter ist schlecht (wegen vertraglichen Unstimmigkeiten etc.). Jetzt befürchte ich, daß er auch noch Ärger mit der Kaution machen wird. Da auch Nebenkosten noch mit der Kaution abgerechnet werden könnten, möchte ich mich informieren, was da auf mich zukommen kann.

Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

_"1. Die Miete beträg monatlich 1000 DM
Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für

  • Pauschal-Heizung z.Z. 50 DM
  • Nebenkosten z.Z. 120 DM
    Bei einer Neben- und Heizkostenerhöhung muss der Mieter mit einer Erhöhung der Kosten rechnen.
  1. Die Betriebskosten im Sinne des §27 der Zweiten Berechnungsverordnung sind in der Miete enthalten - nicht enthalten"_
    (Bem: es ist hier bei 2. nichts angestrichen - durchgestrichen)

Nun habe ich in den ganzen 8 Jahren meiner Mietzeit nie eine Heiz- oder Nebenkosten-Abrechnung erhalten. Laut FAQ habe ich mir ermittelt, daß die Abrechnungen 2000, 2003 und Jan.2004 noch nicht verfallen sind.
Ist das korrekt?

Wenn der Vermieter wirklich Ärger macht, kann es für mich von Vorteil sein, die Heiz- und Nebenkosten anzusprechen - d.h. ist es wahrscheinlich, daß ich Geld rausbekomme - insbesondere mit Augenmerk auf das Wort „Pauschal-Heizung“? (Habe irgendwie im Kopf, daß bei Pauschalbeträgen keine Abrechnung notwendig ist und ich daher für die Heizung nichts nachzahlen muß, der Vermieter ggfs. aber ein Guthaben auszahlen muß)

Vielen Dank im voraus
Claudia

Hallo Claudia,

ich ziehe zum 1.2. aus meiner jetzigen Wohnung aus, das
Verhältnis mit meinem Vermieter ist schlecht (wegen
vertraglichen Unstimmigkeiten etc.). Jetzt befürchte ich, daß
er auch noch Ärger mit der Kaution machen wird. Da auch
Nebenkosten noch mit der Kaution abgerechnet werden könnten,
möchte ich mich informieren, was da auf mich zukommen kann.

Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

_"1. Die Miete beträg monatlich 1000 DM
Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für

  • Pauschal-Heizung z.Z. 50 DM
  • Nebenkosten z.Z. 120 DM
    Bei einer Neben- und Heizkostenerhöhung muss der Mieter mit
    einer Erhöhung der Kosten rechnen.
  1. Die Betriebskosten im Sinne des §27 der Zweiten
    Berechnungsverordnung sind in der Miete enthalten - nicht
    enthalten"_
    (Bem: es ist hier bei 2. nichts angestrichen -
    durchgestrichen)

Die Vereinbarung der Nebenkosten als Vorauszahlung von 120 DM ist für sich schon der Beweis, dass hier der Vermieter abrechnen muss. Bei der Pauschale muss er nicht abrechnen. Die Kosten der Betreibskosten - ausser der Heizung - sind sehr hoch angesetzt im Verhältnis zu den Heizkosten. Es geht wohl um eine kleinere Wohnung bis 50 qm. Ist dies der Fall, wäre die Vorauszahlung über 120 DM zu hoch gewesen.

Nun habe ich in den ganzen 8 Jahren meiner Mietzeit nie eine
Heiz- oder Nebenkosten-Abrechnung erhalten. Laut FAQ habe ich
mir ermittelt, daß die Abrechnungen 2000, 2003 und Jan.2004
noch nicht verfallen sind.
Ist das korrekt?

Nein, der Vermieter hätte über die 120 DM monatlich einmal jährlich abrechnen müssen.

Wenn der Vermieter wirklich Ärger macht, kann es für mich von
Vorteil sein, die Heiz- und Nebenkosten anzusprechen - d.h.
ist es wahrscheinlich, daß ich Geld rausbekomme -

ja, wegen der hohen Betriebskosten

insbesondere

mit Augenmerk auf das Wort „Pauschal-Heizung“? (Habe irgendwie
im Kopf, daß bei Pauschalbeträgen keine Abrechnung notwendig
ist und ich daher für die Heizung nichts nachzahlen muß, der
Vermieter ggfs. aber ein Guthaben auszahlen muß)

Nein, eine Pauschale muss nicht abgerechnet werden. Selbst wenn sie zu hoch wäre, hast Du keinen Amnspruch auf Rückerstattung. Du hast nur einen Anspruch, den Du dann aber begründen und die Kosten beweisen musst, wenn die Pauschale zu hoch angesetzt ist für die künftige Abrechnung.

Gruss Günter