Bundeswehr

hallo!

am 1. juli werde ich zum wehrdienst eingezogen. bis jetzt wohne ich noch bei meinen eltern. da ich habe vorhabe, in NRW zu studieren und dort auch meine freundin wohnt, möchte ich gern nach dem abitur (!!) dort hinziehen. allerdings noch nicht mit meiner freundin zusammen, sondern erstmal alleine eine wohnung mieten.
meine frage: wenn ich mein einzugsdatum auf den ersten oktober setzen lasse (weil ich nach dem abitur arbeiten gehe für 2 monate - stelle hätte ich) und nach dem abitur meinen umzug beginne, kann ich dann, unter angaben der gründe (freundin, studium, konnte eher nicht umziehen wegen abi-stress) trotzdem noch eine 100%ige mietbeisteuerung fordern? welche sonderregelungen gibt es? ich finde im netz leider nichts sehr aussagekräftiges.

danke im voraus, marcel

additament
meine familie bezieht eine sozialwohnung (96m²). aber mein bruder hätte erst dann ein eigenes zimmer, wenn ich ausziehe. kann man sowas auch angeben?