Wann Schönheitsreperaturen?

Hallo Leute,

mein Mietverhältnis (1 Raumwohnung) begann am 1.6.03
und endet am 31.03.04 (Kündigung meinerseits).
Der Mietvertrag sieht die üblichen Klauseln vor
(§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume mit den üblichen
Fristen von 3,5 und 7 Jahren).
Muß ich nun meine Wohnung beim Auszug renovieren oder nicht???
Ich denke nein - bitte um entsprechende Aussagen (Paragrafen)
die meinen Vermieter überzeugen können.

Danke für eure Hilfe
Thomas

Hallo Thomas,

mein Mietverhältnis (1 Raumwohnung) begann am 1.6.03
und endet am 31.03.04 (Kündigung meinerseits).
Der Mietvertrag sieht die üblichen Klauseln vor
(§9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume mit den
üblichen
Fristen von 3,5 und 7 Jahren).
Muß ich nun meine Wohnung beim Auszug renovieren oder nicht???
Ich denke nein - bitte um entsprechende Aussagen (Paragrafen)
die meinen Vermieter überzeugen können.

Frage kann man nicht direkt beantworten. Wenn Du bei Einzug gemalert hast, sind keine Schönheitsreparaturen fällig soweit die Wände, Decken, Türen und Fensterrahmen nicht mit einer Farbe gestrichen wurden, die nicht dem üblichen Geschmack des durchschnittlichen Bürgers entspricht ( knallige farbige Wände ) ( BGH RE WM 87, 306 ).

Wenn Du nicht bei Einzug gemalert hast kommt es darauf an, ob im Mietvertrag unter § 14, 15 oder in der Nähe steht, wenn der Mieter vor Ablauf der Frist nach § 9 ( dieser § 9 erinnert mich an Mietverträge der Haus- und Grundeigentümer ) auszieht, dass er dann die anteiligen Kosten tragen muss. Dann wäre 20 % zu tragen. ( BGH RE WM 88, 294 ; OLG Stuttgart RE 82, 124 ).

Sollte Dein Vermieter jedoch eingetragen haben, dass ungeachtet der Fristen und auch wenn kein Zusatz auf die Prozente steht bei Auszug auf jeden Fall renoviert werden muss ist diese Klausel unwirksam. Dann hat der Mieter keine Leistung zu erbringen ( BGH VIII ZR 308/02 )

Steht bei Auszug ( und ist keine Quote = % vereinbart ), dass die Wohnung in sauberen Zustand oder besenrein zu verlassen ist, ist nichts zu machen. Dübellöcher sollten geschlossen werden. Fenster müssen dann auch nicht geputzt werden. Wenn während der Mietzeit Tapeten abgerissen wurden oder durch Kinder oder Haustiere beschädigt werden, müssen an diesen Stellen Schönheitsreparaturen vorgenommen werden.

Gruss Günter