Neue Wohnung - Übergabeverhandlung-Mängel+

hi, ich habe mich lange nicht gemeldet, da erst wochenlang Wohnung gesucht und nun Umzugstermin sehr nah.

Am Freitag war ich da, um die Wohnung zu übernehmen (offizieller Miettermin 1.2.), leider ist sie von Nikotin total unbewohnbar (nach meiner Auffassung als Nichtraucherin), sprich dicke gelb-braune Streifen da wo vom Vormieter Bilder hingen, Möbel standen usw. Desgleichen auf dem Teppichboden.

In meinem Mietvertrag (Standard) steht nur, die Wohnung sei so abzuliefern, wie bei Einzug. Der Vermieter (hatte nur 5 Minuten Zeit, ging dann weg und ich sollte Protokoll unterschrieben in seinen Briefkasten werfen) meinte bei der Küchenwand, naja, er habe gedacht wir hätten eigene Farbvorstellungen.

Was nun? Ich habe die Wohnungsübergabe nicht unterschrieben, einen schriftlichen Vermerk gemacht, dass ich die nikotinverschmutzte Wohnung nicht so übernehme.

Doch was nun (habe auchnoch mal geschrieben, müsste heute bei ihm eingehen)-- Termin für Möbelwagen ist bestellt, ich kann nicht die komplette Wohnung dort und dann noch hier alles streichen lassen.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für schnelle Antwort
lieben Gruß
kikut

Hi Kikut,

das klingt ja nach einer richtig gemütlichen, einzugsfertigen Wohnung…

Wenn der Vermieter nur 5 Min Zeit für die Übergabe hatte, ist das sehr traurig.

Was kannst Du machen:
Übernahme-Protokoll nur zurück geben, wenn Du alle Mängel genau beziffert hast (z.B. Flecken im Teppichboden etc.).
Mit dem Vermieter klären, wer für die Beseitigung der Mängel zuständig ist - dies auch im Protokoll aufnehmen.
Was sagt Dein Mietvertrag?
Mußt Du bei Auszug renovieren?
Wenn ja, dann hätte der Vormieter das bestimmt auch machen müssen - und es anscheinend nicht getan. Hier wäre jetzt der Vermieter in der Pflicht.
Wenn er das auf Dich abdrückt, würde ich darauf bestehen, dass Du bei Auszug nicht renovieren mußt.
Hat der Vormieter die regelmäßigen Renovierungs-Intervalle eingehalten?

Fotos sind wichtig! Alles schön dokumentieren.
Hattest Du einen Zeugen bei der Übernahme mit dabei?

Frage:
Willst/Brauchst Du die Wohnung?
(anscheinend Termindruck deinerseits).
Dann wird die Renovierung wohl an Dir hängen bleiben, wenn der Vermieter kein Einsehen hat - dann würde ich das aber alles schön dokumentieren und mir von ihm bestätigen lassen, was Du alles gemacht hast etc. & in welchem Zustand die Wohnung bei Übernahme war.
Für einen Nichtraucher dürfte es schwer sein, bei Auszug die Wohnung in demselben Zustand wie bei Einzug zu überlassen - es sei denn, Du hast die letzten 2 Monate noch 2 Stark-Raucher als Untermieter… :wink:

Gruß
Gandalf

danke Gandalf für die schnelle Reaktion, komme allerdings erst jetzt wieder ins Internet, da Sohn zum Bund (g)

das klingt ja nach einer richtig gemütlichen, einzugsfertigen
Wohnung…

Wenn der Vermieter nur 5 Min Zeit für die Übergabe hatte, ist
das sehr traurig.

da konnte er nur bedingt etwas dafür, normal fahre ich von hier zur neuen Wohnung knapp ne Stunde. Am Freitag war ein derartiges Schneetreiben (allerdings nur 2/3 der Strecke) dass ich 2 1/2 Stunden unterwegs war. Dadurch klappte es nicht mit den Terminen. Aber ich hatte ja mit ihm eigentlich abgemacht, direkt bei der Abnahme/Übernahme dabei zu sein. Da hat er sich nicht dran gehalten.

Was kannst Du machen:
Übernahme-Protokoll nur zurück geben, wenn Du alle Mängel
genau beziffert hast (z.B. Flecken im Teppichboden etc.).

gut, dass habe ich gemacht und das Protokoll nicht unterschrieben.

Mit dem Vermieter klären, wer für die Beseitigung der Mängel
zuständig ist - dies auch im Protokoll aufnehmen.

Was sagt Dein Mietvertrag?

Das ist das Problem. Ich habe jetzt als erste Mieterin einen Mustermietvertrag bekommen (sein Bemerken, ja leider, hat es bisher nie so geklappt, so dass sie nun den Mustermietvertrag verwenden). In meinem steht erst einmal das übliche über die regelmässigen Schönheitsreperaturen. Die Vormieter haben wohl nur 3 Jahre darin gewohnt (genau weiß ich es nicht). Und wenn das starke Rauchen nicht wäre, wäre die Wohnung wahrscheinlich o.k. Aber…wenn, wäre… es geht doch auch nach dem Zustand, oder?

Mußt Du bei Auszug renovieren?

Ich habe die Klausel, die Wohnung so wieder herzurichten, wie beim Einzug.

Wenn ja, dann hätte der Vormieter das bestimmt auch machen
müssen - und es anscheinend nicht getan. Hier wäre jetzt der
Vermieter in der Pflicht.

Wenn er das auf Dich abdrückt, würde ich darauf bestehen, dass
Du bei Auszug nicht renovieren mußt.

Das doch dann aber sicher schriftlich einfordern, oder?

Hat der Vormieter die regelmäßigen Renovierungs-Intervalle
eingehalten?

schwierig zu beurteilen, s.o.

Fotos sind wichtig! Alles schön dokumentieren.

Gut,da fahre ich morgen mit einer Bekannten hin, damit habe ich auch dann eine fremde Zeugin, denn am Freitag war meine erwachsene Tochter dabei – ist aber Familie und damit nicht bezeugungsrelevant.

Hattest Du einen Zeugen bei der Übernahme mit dabei?

Frage:
Willst/Brauchst Du die Wohnung?
(anscheinend Termindruck deinerseits).

ja nun, hier ist zum 31.1. gekündigt und ich ziehe aus,weil die vergangenen 2 Jahre hier sehr stressig mit den Testamentsvollstreckern meines verstorbenen Vermieters waren. Vielleicht hast du damals meine Hilferufe mit gelesen. Habe ja Prozess gewonnen – nur immer Unfrieden ist keine Lebensbasis, darum habe ich was neues gesucht. Wir haben ja viele Wohnungen angesehen, sind in ganz Schlesw.H. herumgefahren. Das war nicht einfach - mit Hund genehmigt, mit Parkplatz vor der Tür als Behinderten, mit bezahlbarer Größe - und auch meinem erwachsenen Sohn gefallend (er hat quasi über mir ein riesiges Zimmer, Bad und Küche werden gemeinsam genutzt, aber er hat eine eigene Wohnungstür. Ich kann ja körperlich nicht mehr allein einen Haushalt führen. Und die Finanzen… das gehört in ein anderes Brett, *gg* Und dieser Vermieter wirkte sehr zugänglich, man konnte über vieles reden. Nur ich (das ist halt mein Problem) mag und kann so schlecht verhandeln.

Dann wird die Renovierung wohl an Dir hängen bleiben, wenn der
Vermieter kein Einsehen hat - dann würde ich das aber alles
schön dokumentieren und mir von ihm bestätigen lassen, was Du
alles gemacht hast etc. & in welchem Zustand die Wohnung bei
Übernahme war.

Das ist ein guter Tipp, mal sehen, heute werde ich ihn anrufen, dann hat er so gegen 10 Uhr sicher meinen Brief bekommen. Drück mir die Daumen.

Für einen Nichtraucher dürfte es schwer sein, bei Auszug die
Wohnung in demselben Zustand wie bei Einzug zu überlassen - es
sei denn, Du hast die letzten 2 Monate noch 2 Stark-Raucher
als Untermieter… :wink:

Das ist der Punkt, aber ich bin vom Rauchen seit 5 Jahren los, und ich kenne verrauchte Räume, mein Exfreund hat pro Woche 4 Stangen geraucht. nieeeeeeeeeeeeeee wieder! Darum bin ich wohl auch so allergisch auf die Nikotinwände und -böden.
danke und ich melde mich, sowie ich Neuigkeiten habe

Gruß Christel

hi, ich habe mich lange nicht gemeldet, da erst wochenlang
Wohnung gesucht und nun Umzugstermin sehr nah.

Am Freitag war ich da, um die Wohnung zu übernehmen
(offizieller Miettermin 1.2.), leider ist sie von Nikotin
total unbewohnbar (nach meiner Auffassung als Nichtraucherin),
sprich dicke gelb-braune Streifen da wo vom Vormieter Bilder
hingen, Möbel standen usw. Desgleichen auf dem Teppichboden.

In meinem Mietvertrag (Standard) steht nur, die Wohnung sei so
abzuliefern, wie bei Einzug. Der Vermieter (hatte nur 5
Minuten Zeit, ging dann weg und ich sollte Protokoll
unterschrieben in seinen Briefkasten werfen) meinte bei der
Küchenwand, naja, er habe gedacht wir hätten eigene
Farbvorstellungen.

Was nun? Ich habe die Wohnungsübergabe nicht unterschrieben,
einen schriftlichen Vermerk gemacht, dass ich die
nikotinverschmutzte Wohnung nicht so übernehme.

Doch was nun (habe auchnoch mal geschrieben, müsste heute bei
ihm eingehen)-- Termin für Möbelwagen ist bestellt, ich kann
nicht die komplette Wohnung dort und dann noch hier alles
streichen lassen.

Es wird wohl keine andere Lösung möglich sein alss elbst zu renovieren. Denn offenbar wurde bei Vertragsabschluss nichts vereinbart, zumindest nichts, das den Vermieter verpflichtet die Wohnung vor Deinem Einzug zu renovieren. Das Mietverhältnis besteht. Hier kann man Dir nur empfehlen so rasch als möglich eine Mietrechtsschutzversicherung abzuschliessen.

Gruss Günter

Hallo Gandalf,

Wenn der Vermieter nur 5 Min Zeit für die Übergabe hatte, ist
das sehr traurig.

Was kannst Du machen:
Übernahme-Protokoll nur zurück geben, wenn Du alle Mängel
genau beziffert hast (z.B. Flecken im Teppichboden etc.).
Mit dem Vermieter klären, wer für die Beseitigung der Mängel
zuständig ist - dies auch im Protokoll aufnehmen.
Was sagt Dein Mietvertrag?
Mußt Du bei Auszug renovieren?

Bis hierher einverstanden.

Wenn ja, dann hätte der Vormieter das bestimmt auch machen
müssen - und es anscheinend nicht getan. Hier wäre jetzt der
Vermieter in der Pflicht.

Nein, der Vermieter ist nur dann in der Pflicht, wenn vereinbart ist, dass er vor Einzug des Mieters renoviert. Ansonsten kann der Vermieter stillschwiegend oder schriftlich sogar vereinbart die Wohnung im Zustand vom Vormieter übergeben. Wenn der Mieter nicht reagiert, geht dies zu Lasten des Mieters.

Wenn er das auf Dich abdrückt, würde ich darauf bestehen, dass
Du bei Auszug nicht renovieren mußt.

Dies ist ohnehin unter Berücksichtigung der Quotenklausel und/oder der Klauseln wann zu renovieren ist gesetzlich geregelt.

Hat der Vormieter die regelmäßigen Renovierungs-Intervalle
eingehalten?

Hat mit dem jetzigen Mietverhältnis nichts zu tun.

Fotos sind wichtig! Alles schön dokumentieren.
Hattest Du einen Zeugen bei der Übernahme mit dabei?

Richtig, Mängel sind zu dokumentieren. Für die selbst vorzunehmenden Schönheitsreparaturen kann man Bilder zur Erinnerung machen.

Frage:
Willst/Brauchst Du die Wohnung?
(anscheinend Termindruck deinerseits).
Dann wird die Renovierung wohl an Dir hängen bleiben, wenn der
Vermieter kein Einsehen hat - dann würde ich das aber alles
schön dokumentieren und mir von ihm bestätigen lassen, was Du
alles gemacht hast etc. & in welchem Zustand die Wohnung bei
Übernahme war.
Für einen Nichtraucher dürfte es schwer sein, bei Auszug die
Wohnung in demselben Zustand wie bei Einzug zu überlassen - es
sei denn, Du hast die letzten 2 Monate noch 2 Stark-Raucher
als Untermieter… :wink:

Gruss Günter

hallo Günter,
wie du ja weißt, bin ich seit 20 Jahren im Mieterverein. Nur – ich möchte doch nicht schon wieder mit Ärger anfangen. Ich habe heute mit dem Vermieter telefoniert.

Er gab zu, dass es nur 2 Lösungen gibt: entweder ich mache die Grundrenovierung – dann gilt der Paragraph in meinem Mietvertrag nicht, sprich ich brauche dann die Schönheitsreparaturen und den einwandfreien Rückgabezustand nicht einzuhalten und dies wird dann im Mietvertrag dokumentiert — das will er aber natürlich nicht.

Er gibt zu, dass er auch starker Raucher sei und deshalb „Die Nikotinstreifen nicht bewusst registriert habe“. Bis morgen will er entscheiden —

nur das darf doch nicht wahr sein, lieber Günter, dass ich vor und nach dem Wohnen die komplette Wohnung grundrenovieren muss… Das kann so nicht richtig sein.

Er hat nur gesagt, dass es natürlich misslich war, dass ich Freitagfrüh im Schnee hängengeblieben war – denn üblicherweise fährt man wirklich nur 1 Std und nicht 2 1/2 - 3. Ich bin ja bei normalem trockkenen Wetter zuhause weggefahren… ich habe nicht im Geringsten mit Schneetreiben gerechnet. Ich hab ja Winterreifen – nur an den schlitternden LKWs auf 2spurigen Straßen habe ich mich auch nicht vorbeigetraut. Deshalb kam ich später. Und bei einem Termin um 9;30 halte ich eingeplante 2 Stunden für ausreichend.

Naja, irgendwie hast du früher menschlich verständlicher argumentiert. Schade, ganz nun auf Vermieterseite? Vor und nach der Wohnzeit Grundrenovierung?! Ne, dann muss das in den Mietvertrag.

(oder bist du Raucher, dass dich dicke 5 - 10 cm breite Nikotinstreifen an weißen Wänden nicht stören würden? *G*
Gruß Christel

hallo Christel,

Er gab zu, dass es nur 2 Lösungen gibt: entweder ich mache die
Grundrenovierung – dann gilt der Paragraph in meinem
Mietvertrag nicht, sprich ich brauche dann die
Schönheitsreparaturen und den einwandfreien Rückgabezustand
nicht einzuhalten und dies wird dann im Mietvertrag
dokumentiert — das will er aber natürlich nicht.

Er gibt zu, dass er auch starker Raucher sei und deshalb „Die
Nikotinstreifen nicht bewusst registriert habe“. Bis morgen
will er entscheiden —

nur das darf doch nicht wahr sein, lieber Günter, dass ich vor
und nach dem Wohnen die komplette Wohnung grundrenovieren
muss… Das kann so nicht richtig sein.

Ist auch nicht erlaubt. Der Vermieter mit Dir vereinbaren, dass Du bei Bezug renovierst und dann alle drei Jahre ( Bad Küche WC ) , alle 5 Jähre ( Wohn-und Schlafräume , manche Mietverträge enthalten sieben Jahre für Nebenräume ( Flur, Vorratsräume) renovieren musst. Ziehst Du nun ausserhalb einer der genannten Fristen aus und bist den Renovierungsverpflichtungen nachgekommen, kann der Vermieter bei Auszug keine vollständigen Schönheitsreparaturen verlangen. Will er trotzdem solch eine Vereinbarung ist sie unwirksam.

Nun kann er aber auch vereinbaren, das Du, wenn die nicht Fristen überschritten, aber bis zur nächsten Frist noch eine gewisse Zeit vergeht für diese Restzeit prozentuale Schönheitsreparaturen verlangen. Dies ist zulässig. Selbstverständlich gilt diese Regelung für die ganze Wohnung nicht, wenn Du nach zwei Jahren ausziehen willst ( wenn Du am Anfang renoviert hast ) oder z.B. Du willst nach vier Jahren ausziehen, gilt die Regelung nicht für Wohn-und Schlafräume, jedoch für Bad, Küche, WC sofern nach drei Jahren ( oder vor einem Jahr ) nicht bereits gemalert wurde. HIer muss man von zu Fall abklären was zu tun ist.

Er hat nur gesagt, dass es natürlich misslich war, dass ich
Freitagfrüh im Schnee hängengeblieben war – denn
üblicherweise fährt man wirklich nur 1 Std und nicht 2 1/2 -
3. Ich bin ja bei normalem trockkenen Wetter zuhause
weggefahren… ich habe nicht im Geringsten mit Schneetreiben
gerechnet. Ich hab ja Winterreifen – nur an den schlitternden
LKWs auf 2spurigen Straßen habe ich mich auch nicht
vorbeigetraut. Deshalb kam ich später. Und bei einem Termin um
9;30 halte ich eingeplante 2 Stunden für ausreichend.

Naja, irgendwie hast du früher menschlich verständlicher
argumentiert. Schade, ganz nun auf Vermieterseite? Vor und
nach der Wohnzeit Grundrenovierung?! Ne, dann muss das in den
Mietvertrag.

Sorry, ich stehe nicht auf der Vermieterseite, ich berücksichtige die Rechtsprechung. Im Bereich der Schönheitsreparaturen sind rd. 35 verschiedene Möglichkeiten enthalten. Menschlich verständlich kannst Du - wenn Du die Rechtslage darlegst - nicht agumentieren. Ich kann verständlich argumentieren.

(oder bist du Raucher, dass dich dicke 5 - 10 cm breite
Nikotinstreifen an weißen Wänden nicht stören würden? *G*
Gruß Christel

Das wäre ja noch brutaler, wenn ich nach einer Herztransplantation rauchen würde. Nein, ich rauche seit 2000 nicht mehr. Zuvor aber so, dass man auch von einem Nikotin-Abusus durchaus reden konnte.

Gruss Günter

überproportionale Verschmutzung … ohne Folgen?

hallo Günter, ich habe den Text gekürzt, weil sonst zuviele Daten hin ung hergehen.

die normalen Renovierungsfristen sind mir klar und stehen auch in dem Standardmietvertrag. Soweit o.k. — nur,

  1. wenn die Wohnung durch das starke Rauchen so verschmutzt ist, dass man dort nicht leben kann – und das sehe ich so mit den dicken Nikotinstreifen mitten an der Wand wo sie Bilder oder Möbel hatten, 2. an einer Wand bis zu 30 Löcher sind (ich habe heute gezählt)
  2. und der Teppichboden schlichtweg dreckig ist - nicht normale Abnutzung sondern Dreck und 15 cm breite Nikotinstreifen vor den Türen

gilt dann, dass der Vormieter nicht renovieren muss nach 2 jahren.

Kommt es gar nicht auf den Zustand an???

Das will mir nicht in den Kopf, lieber Günter.

Ist es so?

Danke für Antwort Christel

Hallo Christel,

die normalen Renovierungsfristen sind mir klar und stehen auch
in dem Standardmietvertrag. Soweit o.k. — nur,

  1. wenn die Wohnung durch das starke Rauchen so verschmutzt
    ist, dass man dort nicht leben kann – und das sehe ich so mit
    den dicken Nikotinstreifen mitten an der Wand wo sie Bilder
    oder Möbel hatten,

In der Rechtsprechung gibt es derzeit unterschiedliche Urteile. Einige Greichte sind der Auffassung, dass bei zu starkem Rauchen die Wohnung auch ausserhalb der Fristen renoviert werden muss, notfalls sogar Tapeten entfernt werden müssen, Bei anderer Gerichten geht man davon aus, egal wie stark jemand raucht, dass dies zur vertragsgemässen Nutzung einer Wohnung zu zählen ist. Hier hätte der Vermieter - notfalls über ein Beweissicherungsverfahren - den Mangel feststellen und den Mieter auffordern müssen, die Wohnung zu streichen. Dies hat der Vermieter offenbar nicht getan. Und dort, wo keine Forderung besteht, ist nichts zu tun.

  1. an einer Wand bis zu 30 Löcher sind (ich

habe heute gezählt)

Auch hier hätte der Vermieter die Wohnung vom Vormieter nicht in diesem Zustand übernehmen dürfen. Er hätte zumindest darauf bestehen müssen, dass die Dübellöcher gefüllt sind.

  1. und der Teppichboden schlichtweg dreckig ist - nicht
    normale Abnutzung sondern Dreck und 15 cm breite
    Nikotinstreifen vor den Türen

Dasselbe wie oben. Wenn der Vermieter den Vormieter nicht anhält, diese Mängel zu beseitigen, hat er diese Wohnung eben so verlassen.

:smiley:as will mir nicht in den Kopf, lieber Günter.

Wie Du siehst liegt alles / lag alles am Verhalten Deines Vermieters. Ich kann mir aber grundsätzlich - bei dem was Du hier mitteilst - nicht vorstellen, dass der Vermieter die Wohnung ohne finanziellen Ausgleich so vom Vormieter übernommen hat.

Gruss Günter

möglicherweise klärt sich einiges…
hallo Günter,
ich habe heute noch einmal telefoniert. Er sagte, ihm sei es wichtig ein gutes Verhältnis zu haben. Er würde daran nicht den Mietvertrag platzen lassen, da er sehr an meinem Einzug interessiert sei.

… und dann sicherte er zu, dass das Streichen bis Freitagabend vorgenommen sein soll. Mit dem Teppich - das sieht er als normale Verschmutzung…
Nun denn, hoffen wir und wichtig ist für mich auch, aus dieser Wohnung mit dem ganzen jahrelangen Ärger herauszukommen und in Frieden neu zu beginnen.

Danke für deine Mühen
Gruß kikut