Eigenbedarf

Hallo Zusammen,
ein Eigentümer hat an seine Exfrau und sein Kind eine Wohnung im 2 Familienhaus vermietet. Im Hause gegenüber hat er eine Eigentumswohnung, die er selten nutzt, da er im Ausland wohnt.
Nun wird Ex und Kind die Wohnung im 2 Familienhaus gekündigt wegen Eigenbedarfs (er selbst möchte die nun beziehen)
Wie sieht das rechtlich aus ?

Ich sehe das so, er ist mit der Wohnung gegenüber gut bedient und muss nicht die im 2 Familienhaus auch noch haben ?

Lieg ich falsch ?

Liebe Grüße
Caschmi

Hallo,

wenn die Eigentumswohnung nicht anderweitig verwendet wird, ist die Eigenbedarfskündigung nicht zulässig.
Insofern liegst du mit deiner Ansicht richtig.

Gruß
HaWeThie

Hallo Zusammen,
ein Eigentümer hat an seine Exfrau und sein Kind eine Wohnung
im 2 Familienhaus vermietet. Im Hause gegenüber hat er eine
Eigentumswohnung, die er selten nutzt, da er im Ausland wohnt.
Nun wird Ex und Kind die Wohnung im 2 Familienhaus gekündigt
wegen Eigenbedarfs (er selbst möchte die nun beziehen)
Wie sieht das rechtlich aus ?

Ich sehe das so, er ist mit der Wohnung gegenüber gut bedient
und muss nicht die im 2 Familienhaus auch noch haben ?

Lieg ich falsch ?

Hallo Caschmi,

die Eigenbedarfskündigung dürfte unwirksam sien. jedoch sollte die Bekannte eine Anwältin/Anwalt aufsuchen. Denn dies ist wohl eher ein Fall, der aus der Scheidung zu jetzigen Folgen führen soll.

Gruss Günter