Mietminderung - wieviel?

Hallo Experten,

meine Anfrage hier ist für eine Bekannte die langsam nicht mehr weiss wo ihr der Kopf steht.

Im Oktober 2003 Jahres bezog sie eine 50 qm2 Dachgeschosswohnung, 51467 Bergisch Gladbach zu folgendem Mietpreis: 360 € kalt - 420 warm.

Bei der Besichtigung konnten nur kleine Mängel entdeckt werden die auch gleich vom Vormieter und Vermieter behoben wurden (der Vormieter war noch nicht ganz ausgezogen und hatte noch nicht alle Schönheitskorrekturen vorgenommen).

Bei der Schlüsselübergabe wies Sie den Vermieter daraufhin, das der Briefkasten in einem nicht nutzbaren Zustand sei, da die Briefkastentür so sehr beschädigt ist das man mit der bloßen Hand die Post rausnehmen kann ohne einen Schlüssel zu besitzen. Der Vermieter äußerte sich zu diesem Mängel jedoch erst mal nicht.

Als die Wohnung nun bezogen wurde und einige Tage vergangen waren entdeckte meine Bekannte noch folgende Mängel:

  • Dachboden undicht , feucht und an einer Stelle tropft es rein
  • Keinen Fernsehempfang, obwohl SAT Anlage fürs Haus vorhanden. Das Problem war schon immer in dieser Wohnung lt. anderen Mietern im Haus.
  • Toilette undicht
  • Hausflurwand nicht ordentlich gestrichen, gefleckt

Die Vermieter wurden sofort (leider nur telefonisch) darauf hingewiesen, und auch nochmal auf den kaputten Briefkasten Aufmerksam gemacht. Keine Reaktion. Immer wieder hat Sie sie darauf angesprochen, und sie erfanden jedesmal eine andere Ausrede warum sie die Mängel nicht beseitigen.

Nun ist es an der Zeit eine Mietminderung einzuräumen, natürlich schriftlich und mit Aufführung aller Mängel. Jetzt ist die Frage, wie weit kann man die Miete in diesem Fall mindern?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

LG
Sandy & Tabi

Hallo Sandy,

Im Oktober 2003 Jahres bezog sie eine 50 qm2
Dachgeschosswohnung, 51467 Bergisch Gladbach zu folgendem
Mietpreis: 360 € kalt - 420 warm.

Bei der Besichtigung konnten nur kleine Mängel entdeckt werden
die auch gleich vom Vormieter und Vermieter behoben wurden
(der Vormieter war noch nicht ganz ausgezogen und hatte noch
nicht alle Schönheitskorrekturen vorgenommen).

Bei der Schlüsselübergabe wies Sie den Vermieter daraufhin,
das der Briefkasten in einem nicht nutzbaren Zustand sei, da
die Briefkastentür so sehr beschädigt ist das man mit der
bloßen Hand die Post rausnehmen kann ohne einen Schlüssel zu
besitzen. Der Vermieter äußerte sich zu diesem Mängel jedoch
erst mal nicht.

Hier sidn 3 % der Kaltmiete monatlich möglich.

Als die Wohnung nun bezogen wurde und einige Tage vergangen
waren entdeckte meine Bekannte noch folgende Mängel:

  • Dachboden undicht , feucht und an einer Stelle tropft es
    rein
  • Keinen Fernsehempfang, obwohl SAT Anlage fürs Haus
    vorhanden. Das Problem war schon immer in dieser Wohnung lt.
    anderen Mietern im Haus.
  • Toilette undicht
  • Hausflurwand nicht ordentlich gestrichen, gefleckt

Die Vermieter wurden sofort (leider nur telefonisch) darauf
hingewiesen, und auch nochmal auf den kaputten Briefkasten
Aufmerksam gemacht. Keine Reaktion. Immer wieder hat Sie sie
darauf angesprochen, und sie erfanden jedesmal eine andere
Ausrede warum sie die Mängel nicht beseitigen.

Nun ist es an der Zeit eine Mietminderung einzuräumen,
natürlich schriftlich und mit Aufführung aller Mängel. Jetzt
ist die Frage, wie weit kann man die Miete in diesem Fall
mindern?

Eine Mietminderung von höchstens 10 % kann angemessen sein.

Gruss Günter