Kündigung wirksam ? Was für Möglichkeiten ?

Hallo !!

Wir (Ich, meine Frau, sowie ein 3 Jähriges Kind, und ein jetzt 3 Wochen altes Baby (zum Zeitpunkt der Kündigung noch ungeboren) haben im November nach dem wir angedeutet hatten, das wir uns ein Haus kaufen möchten die schriftliche Kündigung für unsere Wohnung auf den 31.5. (Kündigungsfrist stimmt) erhalten.

Die Kündigung besteht aus diesem einen Satz :

Hiermit kündigen wir den Mietvertrag zum 31.5.2004.

Bei der Übergabe der Kündigung wurde uns gesagt sie bräuchten die Wohnung (sie wohnen momentan unter uns) weil sie noch ein Kind wollten und dann nur die untere Wohnung zu klein wäre, sie bräuchten dann beide, und da sie diese noch umbauen müßten , die Kündigung auf 31.5.
Weiterhin ist zu sagen, daß der Besitzer des Hauses, sowie die Person mit der wir den Mietvertrag geschlossen haben, die Schwägerin ist, also nicht er selbst.

Seit dem stehen wir bei ca. 8 Immobilienmaklern in der Kundenkartei, und suchen auch selbst in Zeitung oder über hören sagen nach einem Haus. Leider bisher erfolglos, und mit einem 3 Wochen alten Baby nicht so einfach.

Nun meine Frage. Ist die Kündigung mit nur einem Satz, ok ?? Was für Möglichkeiten und Chancen habe ich, wenn ich bis im Mai kein Haus gefunden habe ??

Vielen Dank im Voraus !!

Hallo !!

Wir (Ich, meine Frau, sowie ein 3 Jähriges Kind, und ein jetzt
3 Wochen altes Baby (zum Zeitpunkt der Kündigung noch
ungeboren) haben im November nach dem wir angedeutet hatten,
das wir uns ein Haus kaufen möchten die schriftliche Kündigung
für unsere Wohnung auf den 31.5. (Kündigungsfrist stimmt)
erhalten.

Die Kündigung besteht aus diesem einen Satz :

Hiermit kündigen wir den Mietvertrag zum 31.5.2004.

Hallo´,

dies ist keine ordnungsgemässe Kündigung. der Vermieter muss in der Kündigung die Gründe angeben, die ihn zur Kündigung veranlassen. Also z.B. Eigenbedarf. Ich hoffe, dass Du die Kündigung nicht angenommen hast, also zugesagt hast, dass Du zum 51.05.2004 ausziehen wirst. Dann sollte der Vermieter nun aufgefordert werden, nachzuweisen, welche Gründe für eine Kündigung vorliegen. Er möge diese schriftlich benennen. Wenn er Eigenbedarf anmeldet, möge er die Personen benennen, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird. In das Schreiben muss auch, dass Du nach Eingang der Antwort Dir einen Widerspruch vorbehalten wirst.

Bei der Übergabe der Kündigung wurde uns gesagt sie bräuchten
die Wohnung (sie wohnen momentan unter uns) weil sie noch ein
Kind wollten und dann nur die untere Wohnung zu klein wäre,
sie bräuchten dann beide, und da sie diese noch umbauen müßten
, die Kündigung auf 31.5.
Weiterhin ist zu sagen, daß der Besitzer des Hauses, sowie die
Person mit der wir den Mietvertrag geschlossen haben, die
Schwägerin ist, also nicht er selbst.

Möglicherweise sind nur zwei Wohnungen im Haus. Dein Vermieter kann daher das günstigere Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Aber, was den Umbau angelangt, ist hier wohl der Eigentümer zuständig. Nun müsste man hier den Mietvertrag und die gesamten Verhältnisse kennen. Die Schwägerin zählt nicht zu den Familienangehörigen des Vermieters. Für sie kann also kein Eigenbedarf geltend gemacht werden. Wenn aber das ganze Haus an die Schwägerin vermietet ist und diese eine Wohnung vermietet hat, sieht es wieder anders aus.

Seit dem stehen wir bei ca. 8 Immobilienmaklern in der
Kundenkartei, und suchen auch selbst in Zeitung oder über
hören sagen nach einem Haus. Leider bisher erfolglos, und mit
einem 3 Wochen alten Baby nicht so einfach.

Nun meine Frage. Ist die Kündigung mit nur einem Satz, ok ??
Was für Möglichkeiten und Chancen habe ich, wenn ich bis im
Mai kein Haus gefunden habe ??

Siehe meine Hinweise.

Gruss Günter

Hallo !!

Vielleicht hab ich mich nicht genau ausgedrückt, oder falsch.

Wohnen in einem 3 Familienhaus.
EG ----> Person x
1.OG —> wir
2.OG —> meine Eltern

Das Haus gehört allerdings Frau y, mit der wir auch den Mietvertrag geschlossen haben.
Nun kam eben Person x, der der Schwager von Person y ist und überreichte uns die Kündigung !!

Also werde ich wohl Widerspruch wegen der in der Form falschen Kündigung einlegen, und nachweisen das ich bisher nix gefunden habe, und auf die schwere Suche hinweisen mit einem 3 Woche alten Baby.

Wie wird es den weiter gehen ??

Gruß

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Hallo !!

Wir (Ich, meine Frau, sowie ein 3 Jähriges Kind, und ein jetzt
3 Wochen altes Baby (zum Zeitpunkt der Kündigung noch
ungeboren) haben im November nach dem wir angedeutet hatten,
das wir uns ein Haus kaufen möchten die schriftliche Kündigung
für unsere Wohnung auf den 31.5. (Kündigungsfrist stimmt)
erhalten.

Die Kündigung besteht aus diesem einen Satz :

Hiermit kündigen wir den Mietvertrag zum 31.5.2004.

Hallo´,

dies ist keine ordnungsgemässe Kündigung. der Vermieter muss
in der Kündigung die Gründe angeben, die ihn zur Kündigung
veranlassen. Also z.B. Eigenbedarf. Ich hoffe, dass Du die
Kündigung nicht angenommen hast, also zugesagt hast, dass Du
zum 51.05.2004 ausziehen wirst. Dann sollte der Vermieter nun
aufgefordert werden, nachzuweisen, welche Gründe für eine
Kündigung vorliegen. Er möge diese schriftlich benennen. Wenn
er Eigenbedarf anmeldet, möge er die Personen benennen, für
die Eigenbedarf geltend gemacht wird. In das Schreiben muss
auch, dass Du nach Eingang der Antwort Dir einen Widerspruch
vorbehalten wirst.

Bei der Übergabe der Kündigung wurde uns gesagt sie bräuchten
die Wohnung (sie wohnen momentan unter uns) weil sie noch ein
Kind wollten und dann nur die untere Wohnung zu klein wäre,
sie bräuchten dann beide, und da sie diese noch umbauen müßten
, die Kündigung auf 31.5.
Weiterhin ist zu sagen, daß der Besitzer des Hauses, sowie die
Person mit der wir den Mietvertrag geschlossen haben, die
Schwägerin ist, also nicht er selbst.

Möglicherweise sind nur zwei Wohnungen im Haus. Dein Vermieter
kann daher das günstigere Sonderkündigungsrecht in Anspruch
nehmen. Aber, was den Umbau angelangt, ist hier wohl der
Eigentümer zuständig. Nun müsste man hier den Mietvertrag und
die gesamten Verhältnisse kennen. Die Schwägerin zählt nicht
zu den Familienangehörigen des Vermieters. Für sie kann also
kein Eigenbedarf geltend gemacht werden. Wenn aber das ganze
Haus an die Schwägerin vermietet ist und diese eine Wohnung
vermietet hat, sieht es wieder anders aus.

Seit dem stehen wir bei ca. 8 Immobilienmaklern in der
Kundenkartei, und suchen auch selbst in Zeitung oder über
hören sagen nach einem Haus. Leider bisher erfolglos, und mit
einem 3 Wochen alten Baby nicht so einfach.

Nun meine Frage. Ist die Kündigung mit nur einem Satz, ok ??
Was für Möglichkeiten und Chancen habe ich, wenn ich bis im
Mai kein Haus gefunden habe ??

Siehe meine Hinweise.

Gruss Günter

Hallo !!

Vielleicht hab ich mich nicht genau ausgedrückt, oder falsch.

Wohnen in einem 3 Familienhaus.
EG ----> Person x
1.OG —> wir
2.OG —> meine Eltern

Das Haus gehört allerdings Frau y, mit der wir auch den
Mietvertrag geschlossen haben.
Nun kam eben Person x, der der Schwager von Person y ist und
überreichte uns die Kündigung !!

Also werde ich wohl Widerspruch wegen der in der Form falschen
Kündigung einlegen, und nachweisen das ich bisher nix gefunden
habe, und auf die schwere Suche hinweisen mit einem 3 Woche
alten Baby.

Wie wird es den weiter gehen ??

Hallo,

diese Frage ist nicht zu beantworten. Es kan sein, dass der Vermieter die Kündigung zurück nimmt. Es kann genauso gut sein, dass der Vermieter Dir eien Frist erlaubt, wenn Du nichts gefunden haben solltest oder der Vermieter kann klagen. Das Risiko in einem Prozess ist grundsätzlich nicht abschätzbar.

Gruss Günter

Hallo nochmals !

Aber was muß ich tun, wenn ich den Widerspruch geschrieben habe ?? Einfach abwrten und weiter suchen ??
Was denkst du wie die Chancen stehen, daß ich wenigstens noch ein paar Monate zur Haussuche raushole ? Falls er mir dann eine von der Form (Eigenbedarf+Begründung)korrekte neue Kündigung schreibt, laufen dann die 6 Monate Kündigungsfrist von neuem, und darf mir meine Vermieterin auf Eigenbedarf für Ihren Schwager kündigen, wenn er eh schon eine Wohnung bewohnt ?? ??

Vielen Dank für deine Antworten !!

Takis

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Hallo,

Aber was muß ich tun, wenn ich den Widerspruch geschrieben
habe ?? Einfach abwrten und weiter suchen ??

Ja

Was denkst du wie die Chancen stehen, daß ich wenigstens noch
ein paar Monate zur Haussuche raushole ?

sorry, aber ich habe in solchen Fällen generell jede Art von Spekulationen unterlassen. Manchmal gibt es kein einziges Problem, manchmal gibt es Krach. Wie sich eine Situation entwickelt, kann man wahrscheinlich erst in etwa drei bis vier Wochen sagen. Melde Dich dann - ist auch privat möglich - dann.

Falls er mir dann

eine von der Form (Eigenbedarf+Begründung)korrekte neue
Kündigung schreibt, laufen dann die 6 Monate Kündigungsfrist
von neuem, und darf mir meine Vermieterin auf Eigenbedarf für
Ihren Schwager kündigen, wenn er eh schon eine Wohnung bewohnt
?? ??

Sie kann natürlich kkündigen, dann muss erneut Widerspruch eingelegt werden. Schwager und Schwägerin sind nach dem Gesetz keine Familienangehörigen. Für sie kann kein Eigenbedarf geltend gemacht werden ( OLG Oldenburg RE WM 93, 386 ). Zudem muss nachgewiesen werden, wäre der Eigenbedarf begründet, weshalb derjenige, für den Eigenbedarf geltend gemacht wird, die Wohnung wechseln will und was mit der bisherigen Wohnung geschieht. Bitte die Reaktion abwarten, dann bitte nochmals melden.

Gruss Günter