Heizung

Hallo ich bin neu hier und habe ein anliegen wegen meinem vermieter. Und zwar hab ich gekündigt auf den 1.januar. Der neue vermieter holte bei meinem alten vermieter auskunft,ob sie miete pünktlich eingeht etc.Natürlich hatte ich nix dagegen,da die miete immer bezahlt wurde,doch leider immer nur bar cash…also ich kann nix belegen er aber auch net.
Auf jedenfall drückte er dem neuen vermieter die story rein, das ich mietschulden hätte,somit ist das mit der neuen wohnung geplatzt.
Nun aber mein eigentliches anliegen.Wir haben einen boiler in der wohnung,womit die heizung und das warmwasser aufgeheizt wird,dieser ist nun kaputt und die reparatur kostet ca.1000 euro
der vermieter weigert sich nun auf grund meinen " MIETSCHULDEN"diese zu bezahlen,er meinte ihm ist es egal ob wir im kalten hocken.

dazu muss ich sagen das ich 3 kinder habe.Wir hocken nun in der kälte,haben seit samstag kein warmwasser und auch keine heizung mehr.

Nun wollte ich wissen ob jemand weiss ob der vermieter den boiler bezahlen muss oder nícht,denn er kann uns doch net einfach so hocken lassen.
danke für antworten

lg diana

Hallo,

wie kann man nur bar zahlen, ohne Belege ? Was machst Du, wenn dieser Vermieter erklärt, er habe diverse Mieten nicht bekommen ? Nicht der Vermietwer muss hier beweisen, dass er die Mieten erhalten hat, sondern Du musst beweisen, dass Du gezahlt hast. Soweit mal zu dme Risiko, das Du eingegangen bist.

Hallo ich bin neu hier und habe ein anliegen wegen meinem
vermieter. Und zwar hab ich gekündigt auf den 1.januar. Der
neue vermieter holte bei meinem alten vermieter auskunft,ob
sie miete pünktlich eingeht etc.Natürlich hatte ich nix
dagegen,da die miete immer bezahlt wurde,doch leider immer nur
bar cash…also ich kann nix belegen er aber auch net.
Auf jedenfall drückte er dem neuen vermieter die story rein,
das ich mietschulden hätte,somit ist das mit der neuen wohnung
geplatzt.
Nun aber mein eigentliches anliegen.Wir haben einen boiler in
der wohnung,womit die heizung und das warmwasser aufgeheizt
wird,dieser ist nun kaputt und die reparatur kostet ca.1000
euro
der vermieter weigert sich nun auf grund meinen "
MIETSCHULDEN"diese zu bezahlen,er meinte ihm ist es egal ob
wir im kalten hocken.

Selbst wenn Du Mietschulden haben würdest, müsste der Vermieter Heizung und Warmwasserversorgung reparieren. Gehe zu einem Anwalt. Wegen der Behauptung der Mietschulden ohnehin zwingend notwendig. Dieser kann Dir eine einstweilige Anordnung/Verfügung zum AG beantragen, die Kosten trägt in diesem Fall der Vermieter, dass er bei Strafandrohung verpflichtet wird, die Heizung/Warmwasserversrogung zu reparieren. Eine einstweilige Anordnung wird - wenn Du morgen beim Anwalt bist, spätestens morgen Abend durch den Gerichtsvollzieher dem Vermieter zugestellt.

dazu muss ich sagen das ich 3 kinder habe.Wir hocken nun in
der kälte,haben seit samstag kein warmwasser und auch keine
heizung mehr.

Nun wollte ich wissen ob jemand weiss ob der vermieter den
boiler bezahlen muss oder nícht,denn er kann uns doch net
einfach so hocken lassen.

Zum vertragsgemässen Zustand einer Wohnung gehört eine funktionierende Warmwasserversorgung und Heizung. Hier kann eine Mietminderung - wegen des Winters - von 100 % - umgerechnet natürlich auf die Tage, wo die Heizung ausgefallen ist - vorgenommen werden. Berechnung : Gesamtkaltmiete / 31 Tage ( Januar ) + Tage des Ausfalls. Dieses Ergebnis ist dann von der Miete Januar einzubehalten. Die Mietminderung muss dem Vermieter mitgeteilt werden.

Da ich oft höre „Ich habe keine Mietrückstände, dann sind doch welche da“ klare Worte. Mietrückstand ist im Normalfall keine Schande, in einen Notlage kann jeder von uns kommen. Der Vermieter muss jedoch trotzdem Reparaturen durchführen.

Einem Mieter, von dem der Vermieter behauptet, es gäbe Mietrückstände, obwohl dies nicht der Tatsache entspricht rate ich - wenn ich auch selten zu diesem Mittel greife - und zu solchen Empfehlungen - bei den heimischen Banken nachzufragen, ob der Vermieter ein Konto hat, er wolle die Miete bar und Du möchtest sie der Bank auf das Konto überweisen. Zahlungen nur an die Bank, wo Dein Vermieter möglicherweise ohnehin nichts erhält sondern abzahlen muss. Danach sollte ein etwas „plumper Brief“ an das Finanzamt mit der Bitte um Hilfe. Kurz darstellen, wie hoch Deine Miete ist, dass Dein Vermieter das Geld in bar kassiert und nun behauptet, er haben die Miete nicht erhalten, ob das Finanzamt Dir Auskunft geben kann, welchen Betrag der Vermieter als Einkommen angegeben habe. ( Du wirst unter Hinweis auf das Steuergeheimnis keine Auskunft erhalten, aber das Finanzamt wird überprüfen, ob bei der Steuererklärung Dein Vermieter - was höchstwahrscheinlich nicht geschehen ist - diese Einnahmen angegeben hat. Und dann kommt das Finanzamt. Bitte aber solchen Massnahmen nur, wenn solche Methoden eines Vermieters Verwendung finden.

Grundsätzlich jedoch sollte man nie die Miete ohne Quittung zahlen. Der beste Weg ist die Überweisung.

Gruss Günter