hallo, ich hoffe ihr könnt mir hier helfen.
ich habe folgendes problem:
meine freundin zieht zum ende dieses monats aus ihrer jetzigen wohnung aus und hat damit ein halbes jahr darin gewohnt. grund für den auszug ist u.a. der schlechte zustand der wohnung (altbau, teppichboden hat brandflecke, fenster sind undicht, ölöfen, die nicht richtig funktioniren, usw.). leider war damals auf die schnelle keine andere wohung zu finden.
ende diesen monats wird in die neue wohnung umgezogen. die vermieterin befindet sich zur zeit (bis schätzungsweise Mrz/April) in frankreich, wird die wohnung also nicht abnehmen. da wir der frau aber nicht trauen mache ich mir sorgen, dass meine freundin später für Schäden oder abnutzungen verantwortlich gemacht wird, die sie gar nicht verursacht hat (und davon hat es wirklich eine menge zur auswahl).
wie ist die rechtliche grundlage dazu? was gibt es alles zu beachten? kann die vermietrin, da sie die wohnung nicht abnimmt, nachträglich noch an uns herantreten? wie sind die fristen?
der wohnort liegt in badenwürttemberg, falls dies eine rolle spielt.
freue mich auf hilfe und vielen dank im voraus.
Hallo Oliver,
im Lädle ist ausnahmsweise in solchen Fällen alles gleich wie überall.
meine freundin zieht zum ende dieses monats aus ihrer jetzigen
wohnung aus und hat damit ein halbes jahr darin gewohnt. grund
für den auszug ist u.a. der schlechte zustand der wohnung
(altbau, teppichboden hat brandflecke, fenster sind undicht,
ölöfen, die nicht richtig funktioniren, usw.). leider war
damals auf die schnelle keine andere wohung zu finden.
ende diesen monats wird in die neue wohnung umgezogen. die
vermieterin befindet sich zur zeit (bis schätzungsweise
Mrz/April) in frankreich, wird die wohnung also nicht
abnehmen. da wir der frau aber nicht trauen mache ich mir
sorgen, dass meine freundin später für Schäden oder
abnutzungen verantwortlich gemacht wird, die sie gar nicht
verursacht hat (und davon hat es wirklich eine menge zur
auswahl).
wie ist die rechtliche grundlage dazu? was gibt es alles zu
beachten? kann die vermietrin, da sie die wohnung nicht
abnimmt, nachträglich noch an uns herantreten? wie sind die
fristen?
der wohnort liegt in badenwürttemberg, falls dies eine rolle
spielt.
Möglichst mit Zeugen die Wohnung überlassen. Bitte beachten, dass die Heizung eingeschaltet bleiben muss. Sind es Ölofen, die keine zentrale Versorgung haben, muss - notfalls sollte Deine Freundin dieses Geld ausgeben - ein Anwalt mit zur letzten Besichtigung genommen werden, der Zustand und vor allen Heizungsfragen klärt. Wenn nämlich die Wohnung nicht übergeben werden kann und gleichzeitig bei Frost die Wohnung ohne Kontrolle ist, zudem die Wasserleitungen eingefrieren und Rohre platzen wird es teuer. Hier kann ein langer Rechtsstreit entstehen.Bitte auch klären, ob jemand für Mietprobleme eine Vollmacht hat. Dann muss die Wohnung dieser Person mit den Schlüsseln überlassen werden. Sollte es eine Frau Ma… sein, setze Dich bitte mit mir direkt in Verbindung.
Gruss Günter
Hallo Oliver,
hat deine Freundin zum Einzug ein Übernahmeprotokoll gemacht, zusammen mit der Vermieterin, in der der Gesamtzustand niedergeschrieben ist wie z. B Brandflecken oder defekte Ölöfen?
Das ist wichtig damit sie beweisen kann das sie den Schaden nicht verursacht hat. Desweiteren schließe ich mich meinen Vorschreiber an. Die Wohnung weiter heizen damit die die Leitungen nicht kaputt gehen und zum Auszug einen Zeugen der den Zustand der Wohnung bestätigt, am besten schriftlich.
Liebe Grüße Manuela
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
vielen dank für die schnelle antwort. auch dank an dich manuela
.
was die schäden an der wohnung vor dem einzug angeht, gibt es dafür mehrere zeugen (mind. 4), die den zustand bestätigen können. und auch für den auszug haben wir jemand, der sich die wohnung anschauen wird und ihren zustand im zweifelsfall bezeugen kann (allerdings kein rechtsanwalt o.ä.).
FRAGE: warum müssen besonders heizungfragen geklärt werden? ist dies besonders heikel?
auch ein übernahmeprotokoll ist vorhanden. leider weis ich nicht genau, was darin festgehalten wurde. ich befürchte aber, die schäden sind nicht aufgeführt.
die ölöfen werden eingeschaltet bleiben. ich denke/hoffe auch nicht, dass es deswegen probleme geben wird. sorgen mache ich mir eher wegen „gebrauchsspuren“, wie zB brandflecken im teppich, verbrannte ablagen (von zigaretten), beschädigte türrahmen. usw. mal davon abgesehen, das die vermieterin sicher keine probleme hat, etwas zum beantstanden zu finden was sie dann meiner freundin andichtet.
deswegen nochmals die frage, wie lange sie rechtlich die möglichkeit hätte, sich an uns zu wenden und wann solche fristen ablaufen (wenn es sie denn gibt) und wir damit vor jedem ärger sicher sind. und wodurch werden solche fristen ausgelöst bzw. beendet?
ich hoffe ihr könnt mir helfen und vielen dank im voraus für eure antworten.
PS: eine frage bleibt noch @GünterW: was ist mit „eine Frau Ma…“? gemeint? eine bestimmte person (wenn ja ist sie mir nicht bekannt) oder ist das eine abkürzung?
Hallo Oliver,
PS: eine frage bleibt noch @GünterW: was ist mit „eine Frau
Ma…“? gemeint? eine bestimmte person (wenn ja ist sie mir
nicht bekannt) oder ist das eine abkürzung?
Hier handelt es sich um eine Deutsche, wohnt in Südfrankreich, die ( illegal ) gewerbsnässig Wohnungen angeblich für sich selbst anmietet ( nur von Vermietern, die nicht am Ort wohnen ) und ohne Kenntiss der Vermieter zu höheren Preisen weiter vermietet. Ich habe nur zwei Buchstaben genannt, denn Klarnanmen sind im Internet ein Risiko.
Gruss Günter und viel Glück.