Reoniverung bei Auszug

Hi folks,
Hi GüntherW,

heute habe ich mal ne Frage:

Bzgl. der neuen Urteile mit Renovierung bei Auszug etc.

Ich wohne seit Nov 01 in der Wohnung (also etwas länger als 2 Jahre) und werde im Feb/März 04 ausziehen.
Ich habe den Standard-Miet-Vertrag von Grund&Boden (alte Version; vor Mietrechtsreform). Dort ist die regelmäßige Renovierungs-Pflicht (3/5 Jahre) vermerkt sowie, auf Wunsch der Vermieterin, eine komplette Renovierung bei Auszug.

Verstehe ich die neuen Urteile richtig, dass ich jetzt überhaupt nicht renovieren muß bei Auszug?

Gruß
Gandalf

Hallo Gandalf,

in diesem Mietvertrag ist auch die Quotenklausel vereinbart. Sie schreibt prozentuale Anteile vor, wenn der Mieter vor Ablauf einer Frist für Schönheitsreparaturen auszieht. Bei den Nassräumen ( Küche , Bad, WC ) sind deshalb rd. 85 % der Kosten zu tragen, bei den Wohn-und Schlafräumen sind hier mindestens 50 % der Kosten zu tragen. Die Kosten werden durch einen Kostenvoranschlag eines Malerfachgeschäftes ermittelt. Das günstigste Angebot gilt als Grundlage. Selbstverständlich kannst Du auch selbst renovieren. Nur muss hier abgeklärt werden mit der Vermieterin ( schriftlich ) welche Räume renoviert werden sollen, um die Prozente zu erreichen. Es versteht sich, dass im Wohnzimmer z.B. nicht ein Teil nur gestrichen werden kann. Sinnvoll wäre daher, wenn das Wohnzimmer gemalert wird, dafür verzichtet die Vermieterin auf die Renovierung des Schlafzimmers.

heute habe ich mal ne Frage:

Bzgl. der neuen Urteile mit Renovierung bei Auszug etc.

Ich wohne seit Nov 01 in der Wohnung (also etwas länger als 2
Jahre) und werde im Feb/März 04 ausziehen.
Ich habe den Standard-Miet-Vertrag von Grund&Boden (alte
Version; vor Mietrechtsreform). Dort ist die regelmäßige
Renovierungs-Pflicht (3/5 Jahre) vermerkt sowie, auf Wunsch
der Vermieterin, eine komplette Renovierung bei Auszug.

Wenn Du bei Einzug renoviert hast, kannst Du ohne Malerarbeiten ausziehen. Sonst ist nach der Quote vorzugehen. Stimmt die Vermieterin dem nicht zu, dann verlange von ihr eine schriftliche Erklärung, dass " sie eine vollständige Renovierung der Wohnung unbeschadet der vereinbarten Fristen" verlangt. Dieser Text sollte sie bestätigen. Hast Du diesen Text dann in Händen, dann kannst Du Dich auf das BGH-Urteil berufen und sämtliche Leistungen ablehnen.

Verstehe ich die neuen Urteile richtig, dass ich jetzt
überhaupt nicht renovieren muß bei Auszug?

Nein, denn Du hast diese Quote, also ist, egal was die Vermieterin sonst noch will, nur diese geschuldet. Nur wenn sie auf der vollständigen Renovierung besteht, ist nichts zu tun.

Gruss Günter