Mietende und forderung wegen Teppichboden

Hallo,
es wäre super, wenn mir jemand bei dieser Frage helfen könnte:

Am 31.12.03 ist das Mietverhältnis meiner alten Wohnung abgelaufen in der ich ca. 5 1/2 Jahre mit meiner Partnerin gelebt habe. Die komplette Wohnung ist mit Teppich ausgelegt und so liessen sich Flecken und Gebrauchsspuren auch nicht ganz vermeiden. Als nun am 31.12 die Wohnungsübergabe stattfand unterstellte uns der Vermieter eine unsachgemäße Verschmutzung / Abnutzung des Teppichs und drohte einen Großteil der Mietkaution einzuziehen wir gingen darauf aber natürlich nicht ein. Ich bot im lediglich an, für das Esszimmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, da die Verschmutzungen dort doch „erheblich“ aber nicht gewollt waren. Wir einigten uns auf kurzfristige tel. Rücksprache und im Übergabeprotokoll unterschrieb ich lediglich, dass der Teppich Flecken und Gebrauchsspuren hat, was der Wahrheit entspricht und nach über 5 Jahren mit Sicherheit auch üblich bzw. nicht zu vermeiden ist. Nun hatte sich der Vermieter aber nach 2 Wochen immernoch nicht gemeldet woraufhin ich die komplette Rückzahlung der Mietkaution forderte. Obwohl die Wohnung nun seit dem 02.01.04, also direkt nach der Übergabe, von den Nachmietern bewohnt wird schickte er uns heute ein „Angebot“ des Teppichverlegers vor Ort in dem sich die Teppichverlegung bei 60m² auf 2600 EUR belaufen soll.

Nun meine Frage müssen wir noch irgend etwas zahlen, wenn die Nachmieter die Wohnung bereits so bezogen haben und das Angebot des Teppichlegers erst nach Bezug der Nachmieter erstellt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass die „Sache“ als erledigt gilt wenn der Nachmieter so eingezogen ist, oder ?!

Vielen Dank für Ihre Hilfe bei diesem komplexen Thema…

Christian

schickte er uns heute ein
„Angebot“ des Teppichverlegers vor Ort in dem sich die
Teppichverlegung bei 60m² auf 2600 EUR belaufen soll.

Hi,

ihr seid eventuell schadensersatzpflichtig, allerdings müßt ihr m.W. nur für den Zeitwert des Teppichs aufkommen. Hierbei wird i.d.R. eine „Lebensdauer“ von 10 Jahren veranschlagt. Ist der Teppich also so schlimm abgewohnt, daß er ausgetauscht werden muss, dann müsstet ihr in diesem Fall etwa 1/2 dessen zahlen, was der Teppich einmal gekostet hat (unbedingt originale Rechnung verlangen!). Auf gar keinen Fall müsst ihr eine solche Mondrechnung schlucken.

zwo,sechs für sechzig qm2 Donnerwetter, das ist ein handgeknüpfter Perser?!?

Hallo,

ergänzend wäre noch zu berücksichtigen, dass der Teppich offensichtlich nicht ausgetauscht wurde. Hier irgendwelche hypothetischen Arbeitskosten eines Teppichverlegers zu berücksichtigen halte ich deshalb für nicht rechtmäßig. Lediglich der anteilige Wertverlust des Teppichs könnte in Rechnung gestellt werden. Wenn der Nachmieter den Teppich nicht bemängelt, wird auch das problematisch, da der Vermieter am Ende keinen nachweisbaren Verlust hat.

Gruss, Niels

Hallo!
Wir hatten das gleiche Problem beim Auszug aus unserer alten Wohnung.
Der Teppich hatte Flecken. Wir haben den Schaden unserer privaten Haftpflichtversicherung gemeldet, die hat gezahlt und die Sache ist nun erledigt.
Viel Erfolg!
tanja1912

Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten auf meine Frage.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass uns der Vermieter auch keinerlei Zeitraum zur Beseitung dieses von Ihm bemängelten Zustands eingeräumt hat.
Wir waren sogar bereit die Kosten für eine Reinigung des Teppichs zu übernehmen, hätte so ca. 100 EUR gekostet. Der Vermieter ging aber darauf gar nicht ein sondern wollte unbedingt eine Neuverlegung. Ich denke der probiert es einfach und will mit diesem überhöhten Angebot eines Teppichverlegers einen orbitanten Betrag von der Kaution einbehalten.
Da ich Mieterrechtschutz habe wurde die Angelegenheit inzwischen an meine Anwalt weiter geleitet, der dem Vermieter keine Chancen einräumt diese Forderung durchzusetzen.

Gruß
Christian

Hi Christian,
solch eine ähnliche Situation hatte ich auch mal!!! Sind in eine 8-Jahre-alte Whg. gezogen, komplett mit hellbeigem Velourteppich ausgelegt, außer natürlich Küche, Bad und Klo. Vormieter war Familie mit Kleinkind. Laut MV wurde die Wohnung frisch gestrichen und mit frisch gereinigtem Teppich an uns übergeben, somit müssten wir das bei Auszug auch machen! Frisch gestrichen war sie ja, aber eben nur „stellenweise“. Es wurde wild und unkontrolliert mit der Walze auf der Wand rumgefummelt, über Schalter und Rollobänder drüber, nix abgeklebt, keine Ecken gestrichen, nix! Man konnte richtig die Striche der Walze auf der alten Wandfarbe sehen! Also haben wir in einer Nacht- und Nebelaktion nochmal komplett frisch gestrichen!! Boden war auch o.k., wie uns die Vermieterin allerdings nach ein paar Wochen mitteilte, hat sie ihn nachträglich nochmal durch eine Fa. reinigen lassen, da sie mit dem Reinigungsergebnis der Vormieter nicht zufrieden war! (Geht mich das was an?!?! Neeee, oder!?!?!)
Jedenfalls sind wir nach 11 Monaten wieder ausgezogen, haben aber gleich für eine solvente Nachmieterin gesorgt, die aber nur einziehen wollte, wenn der Teppich durch Laminat ersetzt werden würde. Mittlerweile 9 Jahre alt war der Teppich zwar nicht vollgefleckt und dreckig, aber doch abgenutzt! Sie beteiligte sich sogar mir der Hälfte an den Kosten für den Laminat, zahlte 3.000 DM Kaution und war bereit, einen Monat doppelt Miete zu zahlen (alte Whg. auch), da ja erst mal der neue Boden rein musste! Vermietern rief uns dann an und verlangte 400 DM , soviel hätte die damalige EXTRA FÜR UNS durchgeführte Reinigung des Teppichs gekostet. Ich argumentierte, dass ich das nicht gewünscht und in Auftrag gegeben hätte und sie diese Kosten ja beim Vormieter einfordern müsste, der nicht ordnungsgemäß gereinigt hatte!!
Nein, sie bestünde drauf, da ja auch in unserem MV stünde, wir müssten den Teppich bei Auszug reinigen!! Und da das ja Blödsinn sei, weil ja der Lamit schwimmend verlegt wird, müssten wir das Geld so geben!! Ich: Ach, wenn das so im Vertrag steht, reinige ich den Teppich gerne!! Kann ich selber machen, wenn das hilft!! Ist dann aber nicht mein Problem, dass der Laminat dann fault oder eben erst nach einigen Tagen auf den Teppich kann! Aber Geld gibt´s keins! Nach ewigem Gemaule gab sie dann nach. Wollte morgens um halb acht (samstags) die Schwarz-Verleger schicken, damit die gleich anfangen! Und wir müssten dann halt rechtzeitig aufstehen, da ja an dem Tag eh der 01. ist und die Wohnung übergeben werden müsse. Ich: Gut, Sie kommen ja dann auch zur Abnahme! Sie: was, so früh?? Neee, die können so schon anfangen! Ich: Neeee, ohne schriftliche Abnahme kommt keiner rein! Nacher pfuschen die an den Türbalken oder so und dann heißt´s, dass ich das war!! Weil die mir echt so auf den Senkel ging, habe ich ein 5-seitiges Übernahmeprotokoll erstellt mit jedem Zimmer, jedem Fitzelchen und Feuerstein! Die hat echt gekocht, aber dann unterschrieben!

Soviel zu „netten“ Vermietern, die meinen, dass die Miete lediglich zur Bereicherung dient und das Geld ja nicht für Abnutzung der Wohnung gedacht ist! Dass wir sämtliche Fugen neu gemacht haben (Boden senkte sich in allen gefliesten Zimmern ab, Spalten bis zu 1,5 cm breit!!) eine Duschkabine eingebaut haben (sie hat gezahlt, wir haben den ganzen Samstag eingebaut) und seit über einem halben Jahr Wasser im Sicherungskasten hatten (!!!), hat sie nicht interessiert!

Also denn, viel Erfolg mit Deinem Anwalt!

Grüßle,
S.

Hallo,

Am 31.12.03 ist das Mietverhältnis meiner alten Wohnung
abgelaufen in der ich ca. 5 1/2 Jahre mit meiner Partnerin
gelebt habe. Die komplette Wohnung ist mit Teppich ausgelegt
und so liessen sich Flecken und Gebrauchsspuren auch nicht
ganz vermeiden. Als nun am 31.12 die Wohnungsübergabe
stattfand unterstellte uns der Vermieter eine unsachgemäße
Verschmutzung / Abnutzung des Teppichs und drohte einen
Großteil der Mietkaution einzuziehen wir gingen darauf aber
natürlich nicht ein. Ich bot im lediglich an, für das
Esszimmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, da die
Verschmutzungen dort doch „erheblich“ aber nicht gewollt
waren. Wir einigten uns auf kurzfristige tel. Rücksprache und
im Übergabeprotokoll unterschrieb ich lediglich, dass der
Teppich Flecken und Gebrauchsspuren hat, was der Wahrheit
entspricht und nach über 5 Jahren mit Sicherheit auch üblich
bzw. nicht zu vermeiden ist. Nun hatte sich der Vermieter aber
nach 2 Wochen immernoch nicht gemeldet woraufhin ich die
komplette Rückzahlung der Mietkaution forderte. Obwohl die
Wohnung nun seit dem 02.01.04, also direkt nach der Übergabe,
von den Nachmietern bewohnt wird schickte er uns heute ein
„Angebot“ des Teppichverlegers vor Ort in dem sich die
Teppichverlegung bei 60m² auf 2600 EUR belaufen soll.

Nun meine Frage müssen wir noch irgend etwas zahlen, wenn die
Nachmieter die Wohnung bereits so bezogen haben und das
Angebot des Teppichlegers erst nach Bezug der Nachmieter
erstellt wurde. Ich gehe mal davon aus, dass die „Sache“ als
erledigt gilt wenn der Nachmieter so eingezogen ist, oder ?!

Zuerst einmal ist hier zu beachten, dass ein Schaden entstanden ist. Dieser Schaden ist anteilig zu erstatten, wenn zuvor der Vermieter dem Mieter eine Frist zur Beseitigung des Mangels eingeräumt hat. Eine grundsätzliche Verweigerung der Leistung kann schon vor Ablauf der sechs Monate Frist zur Verwirkung führen. Andererseits - hier stimme ich mit Deinem Anwalt nicht überein - kann der Vermieter Schadenersatz auch noch in einem gerichtlichen Verfahren geltend machen, wenn die Kaution nicht abgerechnet ist. Ein Teppichboden wird mit zehn Jahren Nutzungsdauer berechnet. Bei fünf Jahren Mietzeit - vorausgesetzt der Teppichboden war neu verlegt - wäre also die Hälfte der Anschaffungskosten des seinerzeitigen Preises geschuldet. Jedoch gilt hier, dass der Vermieter nur Anspruch auf den Materialwert hat, jedoch nicht auf die Höhe der Verlegekosten, denn diese sind nicht angefallen.

Gruss Günter