Nebenkosten

Hallo Rat und Auskunftgebende…
Endlich sind wir aus der Wohnung draußen in der uns unser Vermieter das Leben schwer gemacht hat. Da weiterer Ärger nicht auszuschließen ist, habe ich ein paar Fragen.
Bei der Wohnungsabnahme machte er uns auf einen Extra Stromzähler aufmerksam (Anschluß der Waschmaschine)über den wir bis dato nichts wußten, und über den seine eigene Waschmaschine ebenfalls lief. Kann er das in Rechnung stellen? Im übrigen Notierter Zählerstand auf Zettel des Vermieters bei Einzug Sep. 02 497, Bei Auszug 16.01.04 55540.???

Er sagt auch wir müssten uns auf eine massive Nachzahlung bei einer Vorauszahlung von 90€ bei 54m² einstellen. (Von Okt. 02 bis Mai 03 wurde die Wohnung mtl. für 2 Tage bewohnt)

Im Mietvertrag steht unter Nebenkosten 40€ mtl. Heizung ohne weitere Verteilerschlüssel oder ähnlichem, und untert Aufzugsanlage (existiert nicht) ein Betrag von 50€.
Müssen wir überhaupt Nachzahlungen leisten im Bezug auf Heizung und sind die 50€ theoretisch vom vermieter zurückzuerstatten weil diese Aufzugsanlage gar nicht existiert, und keine anderen Nebenkostenvorauszahlungen nicht angegeben sind?

Für Euren Rat dankbar
Claudia

habe mich in einem Satz falsch ausgedrückt. bei Zahlung von Nebenkosten meinte ich eigentlich nicht die Heizung, da dies denke ich korrekt eingetragen ist, sondern jegliche anderen Nebenkosten, die er wohl noch berechnen wird laut seiner Aussage.
Danke

Hallo Claudia,

grundsätrzlich müssen die Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart sein. Bei Altverträgen reicht auch der Hinweis „Nebenkosten anch § 27 II BV Anlage 3“ Schau mal unter den FAQs nach. Dort wird zu den Nebenkosten detailliert vorgetragen.

Gruss Günter

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Hallo Günter.
Ist ein Vertrag von Sep. 2001 ein Altvertrag?
Und sag mir nochmal genau wie ich da hinkomme wo ich schauen soll, da ich hier noch nicht so Firm bin. Vielen Dank
Claudia

Hallo Günter.
Ist ein Vertrag von Sep. 2001 ein Altvertrag?
Und sag mir nochmal genau wie ich da hinkomme wo ich schauen
soll, da ich hier noch nicht so Firm bin. Vielen Dank
Claudia

Hallo Claudia,

ein Vertrag ab 09/2001 ist neues Recht.

In der linken Spalte steht "Experten-FAQs - , anklicken und dann unter Mietrecht nach Betriebskosten suchen.

Gruss Günter

Hallo Günter!
Leider beantwortet mir dies nur eine Frage.
Also den Strom für die Waschmaschine bei der ein anderer Zähler nie bekannt war, und über den auch noch 2 andere Waschmaschinen laufen kann er uns jetzt wohl nicht berechnen!? Richtig?
Aber wie verhält es sich mit den Nebenkosten allgemein?
Neben der Heizung steht ein Betrag von 40€ mtl. ohne Verteilerschlüssel od. ähnlichem.
Neben dem Begriff „Aufzugsanlage“ steht ein Betrag von 50€ mtl. ohne weitere Angaben.
Es sind weder Betriebskosten durchgestrichen noch wurden diese zusammengfaßt und dafür ein Pauschalbetrag o. ä. erhoben (Unser neuer Vermieter hat die alle zusammengefaßt und die nicht relevanten durchgestrichen und dahinter einen Betrag von 100€ mtl. geschrieben).
Darf unser Alter Vermieter denn jetzt überhaupt außer der Heizung und der Aufzugsanlage (die hier überhaupt nicht existiert)weitere Betriebskosten in Rechnung stellen, oder hätte er alle Betriebskosten im Mietvertrag aufführen müssen, für die wir bezahlen sollten?
Unser Neuer Vermieter (Anwalt, und weiß der Machenschaften des alten Vermieters) sagte im Gespräch wir müssten uns eigentlich auch die Beträge für die Aufzusanlage erstatten lassen, da es gleiches gar nicht gibt.
Ich bin nur verunsichert da uns unser alter Vermieter auch noch hohe Nachzahlungen angekündigt hat.
Liebe Grüße Claudia

Hallo Claudia,

Leider beantwortet mir dies nur eine Frage.
Also den Strom für die Waschmaschine bei der ein anderer
Zähler nie bekannt war, und über den auch noch 2 andere
Waschmaschinen laufen kann er uns jetzt wohl nicht berechnen!?
Richtig?

Ja, richtig.

Aber wie verhält es sich mit den Nebenkosten allgemein?
Neben der Heizung steht ein Betrag von 40€ mtl. ohne
Verteilerschlüssel od. ähnlichem.
Neben dem Begriff „Aufzugsanlage“ steht ein Betrag von
50€ mtl. ohne weitere Angaben.

Du musst Auskunft verlangen, um welche Kosten es sich handelt. Es muss ein Beleg vorhanden sein. Lassen diesen Beleg Dir zusenden.

Es sind weder Betriebskosten durchgestrichen noch wurden diese
zusammengfaßt und dafür ein Pauschalbetrag o. ä. erhoben
(Unser neuer Vermieter hat die alle zusammengefaßt und die
nicht relevanten durchgestrichen und dahinter einen Betrag von
100€ mtl. geschrieben).
Darf unser Alter Vermieter denn jetzt überhaupt außer der
Heizung und der Aufzugsanlage (die hier überhaupt nicht
existiert)weitere Betriebskosten in Rechnung stellen, oder
hätte er alle Betriebskosten im Mietvertrag aufführen müssen,
für die wir bezahlen sollten?

Kannst Du mir den Mietvertrag mit den Nebenkostenvereinbarungen mailen ? Wenn nicht, setze Dich über email direkt mit mir in Verbindung. Wir klären dann, wie ich die Unterlagen zur Prüfung von Dir erhalte.

Unser Neuer Vermieter (Anwalt, und weiß der Machenschaften des
alten Vermieters) sagte im Gespräch wir müssten uns eigentlich
auch die Beträge für die Aufzusanlage erstatten lassen, da es
gleiches gar nicht gibt.

Hier kommt es darauf an, was in den Beträgen enthalten ist und wenn ihr deise freiwillig bezahlt habt, ob eine Rückforderung verwirkt ist. Zahlst Du nämlich aus Versehen einen Betrag, der nicht vereinbart ist, aber umgelegt werden darf, liegt bei mehr als 90 % eine Verwirkung vor. Das Geld kann nicht zurück gefordert werden. Etwas anderes ist es , wenn der Vermieter Kosten umlegt, der Mieter zahlt dies, obwohl der Vermieter nach dem Gesetz diese Kosten nicht umlegen darf.

Ich bin nur verunsichert da uns unser alter Vermieter auch
noch hohe Nachzahlungen angekündigt hat.

Gemach, gemach, warte zuerst einmal ab. Ich biete Dir die Prüfung der Unterlagen an. Bitte im Betreff "wer-weiss-was - NK- "

Gruss Günter

Hallo Günter!
Ersteinmal vielen Dank. Werde mich Heute mittag von Zuhause aus mit Dir nochmal in Verbindung setzen. Kann Dir den MV leider nicht mailen, da kein Scanner vorhanden. Höchstens Faxen oder die Kopie per Post. Liebe Grüße Claudia