Teppichboden abgenützt

Liebe Experten,
wohne seit ca. 4 Jahren in einer Mietwohnung. Der Flur und das Schlafzimmer sind
mit Teppichboden ausgelegt. Der Teppich war auch schon beim Vormieter drin. Im
Flur ist er inzwischen schon so stark abgenützt, dass sich die Schlingen
auflösen. Im Schlafzimmer ist er noch ganz o.k… Ich möchte jetzt komplett einen
neuen Teppich verlegen. Wer trägt da die Kosten ? Die Vermieterin oder ich ? Muss
ich mich erst erkundigen, wie lange die Vormieterin drin war oder bzw. wie alt
der Teppich ist ? Ist es auch entscheident was man verlegt, z.B. ein
Sisalteppich, der etwas teurer ist aber länger hält, gerade im Flur?

Hi,

die wichtigste Info zur Beantwortung Deiner Frage fehlt: Wem gehört der Teppich?
Hast Du ihn vom Vormieter übernommen (also Dein Eigentum) oder wird er vom Vermieter gestellt (und ist mitvermietet)?

Gruß Stefan

Hallo,

leide kein Experte, aber vielleicht kann ich dir doch helfen. M.W. ist die normale(!) Abnützung des Teppichs/Fußbodens bereits mit dem Mietzins abgeglichen. Dies liegt wohl im Natur der Dinge, dass der Fußboden benützt wird.

Eine alleinige Aktion ohne Abstimmung wer zahlt, würde ich nicht starten. Wenn der Boden mal fest(!) verlegt ist, geht er in den Besitz des Vermieters über.

Gruß
Falke

Hallo,

wohne seit ca. 4 Jahren in einer Mietwohnung. Der Flur und das
Schlafzimmer sind
mit Teppichboden ausgelegt. Der Teppich war auch schon beim
Vormieter drin. Im
Flur ist er inzwischen schon so stark abgenützt, dass sich die
Schlingen
auflösen. Im Schlafzimmer ist er noch ganz o.k…

Gehört der Teppichboden dem Vermieter muss nun von Dir eine Mängelanzeige an den Vermieter gesandt werden mit der Aufforderung, den Teppichboden auszutauschen, da durch Stolperfallen ein erhöhtes Unfallrisiko in der Wohnung durch den zerstörten Teppichboden besteht. Der Vermieter muss - wenn der Teppichboden ihm gehört - den Teppichboden austauschen.

Gehört der Teppichboden Dir als Mieter, da vom Vormieter übernommen, solltest Du zumindest auch mit dem Vermieter über die Verlegung sprechen. Insbesondere über eine Kostenbeteiligung. Auf keinen Fall aber, wenn der Teppichboden dem Vermieter gehört, keinen neuen verlegen, ohne dass der Vermieter zustimmt ( wenn Du selbst die Kosten tragen willst ) .

Ich möchte

jetzt komplett einen
neuen Teppich verlegen. Wer trägt da die Kosten ? Die
Vermieterin oder ich ? Muss
ich mich erst erkundigen, wie lange die Vormieterin drin war
oder bzw. wie alt
der Teppich ist ? Ist es auch entscheident was man verlegt,
z.B. ein
Sisalteppich, der etwas teurer ist aber länger hält, gerade im
Flur?

Gruss Günter

Hallo Stefan,

der Teppich war schon drin hab aber keine Ablöse bezahlt, also wird der Teppich
mitvermietet.

Grüße

Alex

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

der Teppich war schon drin hab aber keine Ablöse bezahlt, also
wird der Teppich
mitvermietet.

diese Schlußfolgerung kann, muß aber nicht stimmen. Der Vormieter kann Dir den Teppich ja auch geschenkt haben (habe selbst schon zweimal den Teppichboden geschenkt bekommen).

Gehört der Teppich Dir, ist es natürlich auch Deine Sache ob und wann Du ihn ersetzt.
Ist er Eigentum des Vermieters, ist der Antwort von Günter nichts hinzuzufügen.

Gruß Stefan