Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Hi,

ich möchte eine neue Wohnung mieten und brauche hierfür eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Gibt es dafür irgendwelche Vordrucke, Beispiele oder ähnliches ?
Was genau muss da drin stehen ?

Ich weiss ist eigentlich die Sache meines Vermieters, würde es aber trotzdem gerne wissen :smile:

Viele Grüße
Pacemaker

Hallo,

ich weiß, das ist keine qualifizierte Antwort, aber was zum Henker ist das?:

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Und für wen brauchst Du das?

Grüße,

Ralf

Hi Ralf,

das ist ne Bescheinigung, dass ich bei meinem aktuellen Vermieter keine Schulden hab und die Miete immer bezahlt hab.

Wofür man sowas braucht ?
Ich z.B. weil ich über eine Hausverwaltungsagentur eine Wohnung mieten möchte und im Interesse ihrer Kunden möchten die wohl wissen, dass man a) Zahlungsfähig ist und dass man b) ein zuverlässiger Mieter ist.

Wäre natürlich ne interessante Frage, ob das alles rechtens und notwendig ist. Aber ich hab davon nun schon öfter gehört und gelesen, so dass ich mal denke, dass es durchaus legal und vielleicht sogar üblich ist. Aber um sowas zu erfahren gibt es ja zum Glück WWW (zumindest hoffe ich mal, dass ich es hier erfahren kann).

Grüße
Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

ich habe noch nie etwas von einem Vordruck in solch einer Sache gehört. Wobei es möglich wäre, dass es dies gibt. Bei uns gibt es ja für fast alles ein Formular.
Letztlich reicht aber eine schriftliche Bestätigung Deines Vermieters, dass während dem Mietverhältnis die Miete pünktlich gezahlt wurde und keine Mietrückstände bestehen. Das reicht.

Gruss Günter

ich möchte eine neue Wohnung mieten und brauche hierfür eine
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Gibt es dafür irgendwelche Vordrucke, Beispiele oder ähnliches
?
Was genau muss da drin stehen ?

Ich weiss ist eigentlich die Sache meines Vermieters, würde es
aber trotzdem gerne wissen :smile:

Viele Grüße
Pacemaker

Ich z.B. weil ich über eine Hausverwaltungsagentur eine
Wohnung mieten möchte und im Interesse ihrer Kunden möchten
die wohl wissen, dass man a) Zahlungsfähig ist und dass man b)
ein zuverlässiger Mieter ist.

Wäre natürlich ne interessante Frage, ob das alles rechtens
und notwendig ist.

Hi Mathias,

„nicht rechtens“ im Sinne von „illegal“ kann man dazu nicht sagen, aber grundsätzlich ist das schon etwas, daß die Hausverwaltung vielleicht gerne wissen möchte, sie aber im Grunde nichts angeht. Im Gegenzug könntest Du ja auch von denen eine Kautionsrückzahlungsfreiheitsbescheinigung verlangen. Im Grunde solltest Du Dir 2x überlegen, ob Du da wirklich mieten willst.

BTW, hatte ich den Begriff mal gegooglelt und es gab nur einen Treffer bei einer Hausverwaltung in Berlin. Wenn das Dein Verein ist, dann haben die bestimmt ein Patent auf diese Bescheinigung. Vordrucke wirst Du dazu keine finden.

viele Grüße,

Ralf

Ich z.B. weil ich über eine Hausverwaltungsagentur eine
Wohnung mieten möchte und im Interesse ihrer Kunden möchten
die wohl wissen, dass man a) Zahlungsfähig ist und dass man b)
ein zuverlässiger Mieter ist.

Wäre natürlich ne interessante Frage, ob das alles rechtens
und notwendig ist.

Hi Mathias,

„nicht rechtens“ im Sinne von „illegal“ kann man dazu nicht
sagen, aber grundsätzlich ist das schon etwas, daß die
Hausverwaltung vielleicht gerne wissen möchte, sie aber im
Grunde nichts angeht. Im Gegenzug könntest Du ja auch von
denen eine Kautionsrückzahlungsfreiheitsbescheinigung
verlangen. Im Grunde solltest Du Dir 2x überlegen, ob Du da
wirklich mieten willst.

BTW, hatte ich den Begriff mal gegooglelt und es gab nur einen
Treffer bei einer Hausverwaltung in Berlin. Wenn das Dein
Verein ist, dann haben die bestimmt ein Patent auf diese
Bescheinigung. Vordrucke wirst Du dazu keine finden.

Hallo Ralf, hallo Mathias,

der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, wenn er Auskünfte darüber verlangt, ob die Miete regelmässig, pünktlich und ohne Mietrückstand erfolgt ist. Der Mieter kann natürlich solche Auskünfte, die keine unzulässigen Fragen sind, verweigern. Er wird in der Regel die Wohnung nicht erhalten.

Gruss Günter

Hi,

erstmal danke für die Antworten.
Hab mich nochmal erkundigt was die genau haben wollen und es reicht wohl ein formloses Schreiben.

Jetzt mal ne andere Frage.
Haben Kautionszahlungen in so einem Bescheid was zu suchen ?
Es gab zwischen meinen aktuellen Vermieter und mir eine Vereinbarung, dass ich die Kaution in Raten zahlen konnte. Nun gibt es jetzt (nachdem schon längst alles bezahlt ist) einen Disput, ob sowas mit rein muss oder nicht. Problem : Ihrer Meinung nach haben wir eine Rate zu spät gezahlt meiner Meinung nach nicht. War nur mündlich vereinbart daher kann sich keiner auf was schriftliches berufen.
Sie würde es in so einem Schreiben aufführen, ich denke es gehört da nicht rein. Wie seht ihr das ?

Viele Grüße
Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Jetzt mal ne andere Frage.
Haben Kautionszahlungen in so einem Bescheid was zu suchen ?
Es gab zwischen meinen aktuellen Vermieter und mir eine
Vereinbarung, dass ich die Kaution in Raten zahlen konnte. Nun
gibt es jetzt (nachdem schon längst alles bezahlt ist) einen
Disput, ob sowas mit rein muss oder nicht. Problem : Ihrer
Meinung nach haben wir eine Rate zu spät gezahlt meiner
Meinung nach nicht. War nur mündlich vereinbart daher kann
sich keiner auf was schriftliches berufen.
Sie würde es in so einem Schreiben aufführen, ich denke es
gehört da nicht rein. Wie seht ihr das ?

Hallo,

die Bezahlung einer Kaution in drei Raten ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Dass Deine alte Vermietern eine eventuell Verspätung bei einer Rate in dieses Schreiben packen, zeigt doch ziemlich deutlich, wozu dieser Wisch gedacht ist.

Nochmal: es gibt keinerlei gesetzliche Bestimmungen zu einer solchen Erklärung des Vorvermieters und von daher ist sie auch nicht gezwungen, dieses Schreiben überhaupt aufzusetzen bzw. bestimmte Sachen reinzuschreiben oder wegzulassen. Das ganze ist reine Schnüffelei der Hausverwaltung und in keinem Fall z.B. mit einer Schufa-Abfrage zu vergleichen. Es soll Dein Verhältnis mit dem alten Vermeiter ausgelotet werden, wobei besonders interessant ist, Namen und Telefonnummer des alten Vermieters zu bekommen, um da mal nachzufragen, ob es eventuell irgendwelche Probleme gab.

Es gibt sogar Vermieter, die ganz offen nach diesen Daten fragen. Auch da würde ich in jedem Fall davon abraten, darauf einzugehen, auch wenn das bedeutet, daß man dann weiter suchen muß.

Warum? Es gehört schlicht und ergreifend zum Anstand, daß man seinen Mietern nicht in dem Maße hinterherschnüffelt. Und wer als Vermieter schon so anfängt, der… aber das kann sich jeder selbst ausdenken.

Ist nur meine persönliche Meinung, aber ich denke, ich kann Dir mit ziemlicher Sicherheit bei dieser Hausverwaltung erheblichen Ärger vorhersagen.

viele Grüße,

Ralf

Hallo,

die Kaution kann grundsätzlich in drei Monatsraten gezahlt werden. In ein Schreiben gehören nur Hinweise auf verspätete oder ausbleibende Mietzahlungen. Die Kaution hat dort nichts zu suchen.

Gruss Günter

1 Like

Hi Ralf,

erstmal danke für die Infos.
Auch an Günter.

Dann weiss ich jetzt wenigstens wo ich steht im Bezug zu meinen alten und neuen Vermieter.
Werde mir nochmal durch den Kopf gehen lassen, was ich machen werde. Hab auf jeden Fall ein paar Anregungen bekommen, danke :smile:

Gruß
Mathias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]