Jetzt mal ne andere Frage.
Haben Kautionszahlungen in so einem Bescheid was zu suchen ?
Es gab zwischen meinen aktuellen Vermieter und mir eine
Vereinbarung, dass ich die Kaution in Raten zahlen konnte. Nun
gibt es jetzt (nachdem schon längst alles bezahlt ist) einen
Disput, ob sowas mit rein muss oder nicht. Problem : Ihrer
Meinung nach haben wir eine Rate zu spät gezahlt meiner
Meinung nach nicht. War nur mündlich vereinbart daher kann
sich keiner auf was schriftliches berufen.
Sie würde es in so einem Schreiben aufführen, ich denke es
gehört da nicht rein. Wie seht ihr das ?
Hallo,
die Bezahlung einer Kaution in drei Raten ist gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Dass Deine alte Vermietern eine eventuell Verspätung bei einer Rate in dieses Schreiben packen, zeigt doch ziemlich deutlich, wozu dieser Wisch gedacht ist.
Nochmal: es gibt keinerlei gesetzliche Bestimmungen zu einer solchen Erklärung des Vorvermieters und von daher ist sie auch nicht gezwungen, dieses Schreiben überhaupt aufzusetzen bzw. bestimmte Sachen reinzuschreiben oder wegzulassen. Das ganze ist reine Schnüffelei der Hausverwaltung und in keinem Fall z.B. mit einer Schufa-Abfrage zu vergleichen. Es soll Dein Verhältnis mit dem alten Vermeiter ausgelotet werden, wobei besonders interessant ist, Namen und Telefonnummer des alten Vermieters zu bekommen, um da mal nachzufragen, ob es eventuell irgendwelche Probleme gab.
Es gibt sogar Vermieter, die ganz offen nach diesen Daten fragen. Auch da würde ich in jedem Fall davon abraten, darauf einzugehen, auch wenn das bedeutet, daß man dann weiter suchen muß.
Warum? Es gehört schlicht und ergreifend zum Anstand, daß man seinen Mietern nicht in dem Maße hinterherschnüffelt. Und wer als Vermieter schon so anfängt, der… aber das kann sich jeder selbst ausdenken.
Ist nur meine persönliche Meinung, aber ich denke, ich kann Dir mit ziemlicher Sicherheit bei dieser Hausverwaltung erheblichen Ärger vorhersagen.
viele Grüße,
Ralf