* Gibt es eine Regelung, wie kalt eine Wohnung im Winter sein darf? Analog der Regelungen, ab welcher Außentemperatur die Heizung eingeschaltet werden muss!
* Hierzu als Ergänzung: Meine (Außen)Wände sind ziemlich kalt, weil schlecht isoliert! Gibt es hier eine Regelung? Oder kann man als Vermieter einfach auf eine anständige Isolierung/Wärmedämmung verzichten und sagen „Drehen Sie halt die Heizung auf das Maximale bei Tag und Nacht!“
es muss eine Mindesttemperatur von 20 Grad erreicht werden. Einige Gerichte verlangen 21 Grad. Einige wenige 22 Grad. Bleib mal bei 20 Grad, dann bist Du im Winter immer sicher.
Ein paar kurze Fragen:
* Gibt es eine Regelung, wie kalt eine Wohnung im Winter sein
darf? Analog der Regelungen, ab welcher Außentemperatur die
Heizung eingeschaltet werden muss!
Im Winter muss ohne Unterbrechung geheizt werden. Im Sommer wird verlangt, dass mindestens an drei Tagen die Aussentemperaturen bei 17 Grad sein müssen, wenn Heizung verlangt werden kann. Rechtlich hat sich aber zunehmend durchgesetzt, dass bei kalter Witterumg im Frühjahr, Sommer und Herbst umgehend geheizt werden muss.
* Hierzu als Ergänzung: Meine (Außen)Wände sind ziemlich kalt,
weil schlecht isoliert! Gibt es hier eine Regelung?
Ja, aber solche Umstände müssen meist durch Gutachten zuerst festgestellt werden.
Oder kann
man als Vermieter einfach auf eine anständige
Isolierung/Wärmedämmung verzichten und sagen „Drehen Sie halt
die Heizung auf das Maximale bei Tag und Nacht!“
Zumindest kann der Vermieter verlangen, dass ausreichend beheizt wird. Ich möchte Dir nichts unterstellen. Doch ich erlebe immer wieder um diese Jahreszeit, dass sich Mieter über die Heizung beschweren und wenn wir dann Kontrollen machen, wird bei 5-6 Gradstufen auf Stufe 3 bei Minus-Graden geheizt. Dann kann man nur 16-18 Grad erreichen.
Hierzu als Ergänzung: Meine (Außen)Wände sind ziemlich kalt,
weil schlecht isoliert! Gibt es hier eine Regelung?
Ja, aber solche Umstände müssen meist durch Gutachten zuerst
festgestellt werden.
Also meine Außenwände sind a…kalt. Wo findet man einen Gutachter und was kostet dieser?
Oder kann
man als Vermieter einfach auf eine anständige
Isolierung/Wärmedämmung verzichten und sagen „Drehen Sie halt
die Heizung auf das Maximale bei Tag und Nacht!“
Zumindest kann der Vermieter verlangen, dass ausreichend
beheizt wird. Ich möchte Dir nichts unterstellen. Doch ich
erlebe immer wieder um diese Jahreszeit, dass sich Mieter über
die Heizung beschweren und wenn wir dann Kontrollen machen,
wird bei 5-6 Gradstufen auf Stufe 3 bei Minus-Graden geheizt.
Dann kann man nur 16-18 Grad erreichen.
Problem: 3 Zimmer, Bad, Küche, WC --> für alles 1 alter Gasofen in einem(!) Zimmer! Mit diesem ist es nicht möglich, entferne Zimmer zu heizen, geschweide denn zu verhindern, dass durch die Temeraturunterschiede Außen-Innen sich feuchter Niederschlag bildet (Schimmelgefahr!).
Dies ist besonders im Bad bemerkbar, da hier nachträglich nur ein kleiner elek. Heizlüfter eingebaut wurde, der natürlich nicht in der Lage ist, die über den ganzen Tag + Nacht ausgekühlten - ganz zu schweigen von den dicken Wänden - aufzuwärmen. Beim Duschen (ja, es gibt warmes Wasser) entsteht dadurch naturgemäß extrem starker Wasserdampf mit den entsprechenden Folgen. Ach ja: Auch das Bad hat zu allem Übel 2 Außenwände!
Dito in einer Art Wintergarten, einem Raum, der aus 2 Glas(Außen)wänden besteht, der entsprechend kalt ist und diese Kälte auch in den weiteren Wohnraum leitet.
Zusätzlich leiten im Altbau (Historismus) die Sandsteinwände die Kälte in die Wohnung; sprich: im Umkreis der Außenwände fällt die Temperatur sehr spürbar ab!
Informationen darüber kann Dir meist die zuständige Handwerkskammer geben. Du findest solche Gutachter auch bei den Lsiten, dei bei den Gerichten liegen.
Hierzu als Ergänzung: Meine (Außen)Wände sind ziemlich kalt,
weil schlecht isoliert! Gibt es hier eine Regelung?
Ja, aber solche Umstände müssen meist durch Gutachten zuerst
festgestellt werden.
Also meine Außenwände sind a…kalt. Wo findet man einen
Gutachter und was kostet dieser?
Gutachten kosten ab rd. 500 EURO.
Oder kann
man als Vermieter einfach auf eine anständige
Isolierung/Wärmedämmung verzichten und sagen „Drehen Sie halt
die Heizung auf das Maximale bei Tag und Nacht!“
Zumindest kann der Vermieter verlangen, dass ausreichend
beheizt wird. Ich möchte Dir nichts unterstellen. Doch ich
erlebe immer wieder um diese Jahreszeit, dass sich Mieter über
die Heizung beschweren und wenn wir dann Kontrollen machen,
wird bei 5-6 Gradstufen auf Stufe 3 bei Minus-Graden geheizt.
Dann kann man nur 16-18 Grad erreichen.
Problem: 3 Zimmer, Bad, Küche, WC --> für alles 1 alter
Gasofen in einem(!) Zimmer! Mit diesem ist es nicht möglich,
entferne Zimmer zu heizen, geschweide denn zu verhindern, dass
durch die Temeraturunterschiede Außen-Innen sich feuchter
Niederschlag bildet (Schimmelgefahr!).
Dies ist besonders im Bad bemerkbar, da hier nachträglich nur
ein kleiner elek. Heizlüfter eingebaut wurde, der natürlich
nicht in der Lage ist, die über den ganzen Tag + Nacht
ausgekühlten - ganz zu schweigen von den dicken Wänden -
aufzuwärmen. Beim Duschen (ja, es gibt warmes Wasser) entsteht
dadurch naturgemäß extrem starker Wasserdampf mit den
entsprechenden Folgen. Ach ja: Auch das Bad hat zu allem Übel
2 Außenwände!
Dito in einer Art Wintergarten, einem Raum, der aus 2
Glas(Außen)wänden besteht, der entsprechend kalt ist und diese
Kälte auch in den weiteren Wohnraum leitet.
Zusätzlich leiten im Altbau (Historismus) die Sandsteinwände
die Kälte in die Wohnung; sprich: im Umkreis der Außenwände
fällt die Temperatur sehr spürbar ab!
Suche angesichts dieser zahlreichen Mängel einen örtlichen Mieterverein auf. Bitte um eine Wohnungsbesichtigung. Ich hoffe, Du wohnst in einer Region, wo der Mieterverein derartige Leistungen im Katalog hat. Bei solchen Mängeln muss man zuerst die Wohnung besichtigen, notfalls dann mit Mietminderungen agieren und den Vermieter auffordern, die Wohnung entsprechend zu isolieren. Hier muss vor Ort ein Fachmann her.