Fensterschaden,wer haftet ?

Hallo Forum-Leser,

vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben. Folgendes ist vorgefallen:

Ich wohne in einer Mietwhg, die in der Küche schräge Dachfenster hat. Die Fenster sind aus Holz. Bei Einzug habe ich mit meiner Lebensgefährtin den Vermieter auf die schwarzen,feuchten Ecken im Fensterrahmen (Küche) aufmerksam gemacht. Nun ist dies schon 3 Jahre her und jetzt ist etwas passiert. Das besagte Fenster ist in der einen Ecke eingerissen und der Bruch zieht langsam Richtung Mitte (Ob dies nun vom feuchten Rahmen gekommen ist kann ich nicht sagen.

In meinem Mietvertrag habe ich unter §9 Punkt 3 stehen:

„Beschädigte Glasscheiben sind vom Mieter zu ersetzen,wenn er den Eintritt des Schadens schuldhaft verursacht hat“

Habe ich das,indem ich das Fenster ganz normal benutzt habe ?

Ein Bekannter sagt mir:
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Mieter Beschädigungen oder Zerstörungen an der Mietsache verursacht hat. Bei Schäden in der Mietsache selbst muss der Vermieter lediglich nachweisen, dass diese bei Einzug des Mieters nicht vorhanden waren. Dieser Nachweis dürfte anhand des Übergabeprotokolls meist leicht zu führen sein. Der Mieter hingegen kann hiergegen den sogenannten Entlastungsbeweis führen. Er muss also nachweisen, dass er den Schaden nicht verschuldet hat. Bei typischen Gebrauchsspuren werden allerdings an diesen Entlastungsbeweis geringe Anforderungen gestellt, da diese Abnutzungserscheinungen in der Regel Sache des Vermieters sind.
Treffen Umstände zusammen, bei denen nicht klar ist, ob der Schaden durch den Mieter verursacht wurde oder durch den Vermieter, trägt der Vermieter die Beweislast.

Wie seht ihr das ? Wer kann mir ein konkreten Tip,Rat geben ??

Jetzt schon mal vielen Dank für evtl. Antworten !

Hallo,

Ich wohne in einer Mietwhg, die in der Küche schräge
Dachfenster hat. Die Fenster sind aus Holz. Bei Einzug habe
ich mit meiner Lebensgefährtin den Vermieter auf die
schwarzen,feuchten Ecken im Fensterrahmen (Küche) aufmerksam
gemacht. Nun ist dies schon 3 Jahre her und jetzt ist etwas
passiert. Das besagte Fenster ist in der einen Ecke
eingerissen und der Bruch zieht langsam Richtung Mitte (Ob
dies nun vom feuchten Rahmen gekommen ist kann ich nicht
sagen.

Durch welche Einwirkung ist der Schaden entstanden ? Der Riss in einer Ecke deutet eigentlich weniger auf einen Spannungsriss hin. Zur Klarheit. Ist der Schaden von Dir/Deiner Familie verursacht, trägst Du die Kosten. Sonst muss der Vermieter die Kosten tragen.

In meinem Mietvertrag habe ich unter §9 Punkt 3 stehen:

„Beschädigte Glasscheiben sind vom Mieter zu ersetzen,wenn er
den Eintritt des Schadens schuldhaft verursacht hat“

Gut, das ist die übliche Schadenshaftung.

Habe ich das,indem ich das Fenster ganz normal benutzt habe ?

Ein Bekannter sagt mir:
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass
der Mieter Beschädigungen oder Zerstörungen an der Mietsache
verursacht hat.

Der Mieter trägt die Beweislast, dass vorhandene Schäden nicht vom ihm verursacht wurden. Nicht umgekehrt.

Bei Schäden in der Mietsache selbst muss der

Vermieter lediglich nachweisen, dass diese bei Einzug des
Mieters nicht vorhanden waren. Dieser Nachweis dürfte anhand
des Übergabeprotokolls meist leicht zu führen sein. Der Mieter
hingegen kann hiergegen den sogenannten Entlastungsbeweis
führen. Er muss also nachweisen, dass er den Schaden nicht
verschuldet hat. Bei typischen Gebrauchsspuren werden
allerdings an diesen Entlastungsbeweis geringe Anforderungen
gestellt, da diese Abnutzungserscheinungen in der Regel Sache
des Vermieters sind.

Dies ist durch nichts zu rechtfertigende irrige Annahme. Ein Riss ist weder eine typische Gebrauchsspur noch fallen Schäden an Fenstern unter Abnutzungserscheinungen.

Treffen Umstände zusammen, bei denen nicht klar ist, ob der
Schaden durch den Mieter verursacht wurde oder durch den
Vermieter, trägt der Vermieter die Beweislast.

Wo steht denn das oder welcher Rechtsgrundsatz soll Anwendung finden ?

Wie seht ihr das ? Wer kann mir ein konkreten Tip,Rat geben ??

Meine Meinung hier ist, dass Du beweisen musst, dass der Riss nicht durch Dich verursacht wurde. Kannst Du dies nicht, bleibt der Schaden bei Dir.

Gruss Günter

Hallo Nochmal,

erstmal Danke für Deine schnelle Antwort GünterW !
Entstehung des Risses:
Wir saßen beim Abendessen, als plötzlich ein knirschen durch die Küche schallte. Von uns war niemand auch nur in der Nähe des Fensters !

Die Meinung meines Bekannten habe ich via E-Mail bekommen. Mein Bekannter hat sich im Internet kundig gemacht unter www.123recht.net, wo er den Wortlaut so übernommen hat.
Es war ein Eintragung von einem RA.

Wie sieht es jetzt aus Deiner Sicht aus ?

Gruss
Silversurfer

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Hallo,

erstmal Danke für Deine schnelle Antwort GünterW !
Entstehung des Risses:
Wir saßen beim Abendessen, als plötzlich ein knirschen durch
die Küche schallte. Von uns war niemand auch nur in der Nähe
des Fensters !

Du solltest dies dem Vermieter melden. Wenn es ist, kann es sich um einen Spannungschaden handeln.

Gruss Güntere