Hallo Forum-Leser,
vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben. Folgendes ist vorgefallen:
Ich wohne in einer Mietwhg, die in der Küche schräge Dachfenster hat. Die Fenster sind aus Holz. Bei Einzug habe ich mit meiner Lebensgefährtin den Vermieter auf die schwarzen,feuchten Ecken im Fensterrahmen (Küche) aufmerksam gemacht. Nun ist dies schon 3 Jahre her und jetzt ist etwas passiert. Das besagte Fenster ist in der einen Ecke eingerissen und der Bruch zieht langsam Richtung Mitte (Ob dies nun vom feuchten Rahmen gekommen ist kann ich nicht sagen.
In meinem Mietvertrag habe ich unter §9 Punkt 3 stehen:
„Beschädigte Glasscheiben sind vom Mieter zu ersetzen,wenn er den Eintritt des Schadens schuldhaft verursacht hat“
Habe ich das,indem ich das Fenster ganz normal benutzt habe ?
Ein Bekannter sagt mir:
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Mieter Beschädigungen oder Zerstörungen an der Mietsache verursacht hat. Bei Schäden in der Mietsache selbst muss der Vermieter lediglich nachweisen, dass diese bei Einzug des Mieters nicht vorhanden waren. Dieser Nachweis dürfte anhand des Übergabeprotokolls meist leicht zu führen sein. Der Mieter hingegen kann hiergegen den sogenannten Entlastungsbeweis führen. Er muss also nachweisen, dass er den Schaden nicht verschuldet hat. Bei typischen Gebrauchsspuren werden allerdings an diesen Entlastungsbeweis geringe Anforderungen gestellt, da diese Abnutzungserscheinungen in der Regel Sache des Vermieters sind.
Treffen Umstände zusammen, bei denen nicht klar ist, ob der Schaden durch den Mieter verursacht wurde oder durch den Vermieter, trägt der Vermieter die Beweislast.
Wie seht ihr das ? Wer kann mir ein konkreten Tip,Rat geben ??
Jetzt schon mal vielen Dank für evtl. Antworten !