Hi zusammen,
sind am 01.04.2000 in eine Mietwohnung gezogen. Bis heute haben wir nach mehrmaligem Nachfragen (Vermieter wohnt im Haus, haben ein gutes Verhältnis zueinander) keine einzige Nebenkostenabrechnung bekommen! Welche Jahre wären jetzt noch relecvant?? „Verjähren“ nur die Forderungen des Vermieters (Nachzahlung) oder auch die Überzahlungen?
Grüße,
Sonja
Halle Sonja,
sind am 01.04.2000 in eine Mietwohnung gezogen. Bis heute
haben wir nach mehrmaligem Nachfragen (Vermieter wohnt im
Haus, haben ein gutes Verhältnis zueinander) keine einzige
Nebenkostenabrechnung bekommen! Welche Jahre wären jetzt noch
relecvant?? „Verjähren“ nur die Forderungen des Vermieters
(Nachzahlung) oder auch die Überzahlungen?
Die Nebenkosten für 2000 verjähren erst zum 31.12.2004. Guthaben sind in dem Fall auch nicht zu erstatten.
Ganz anders sieht es für Abrechnung 2001 und 2002 aus. Die Abrechnung 2001 ist spätestens am 31.12.2002, die Rechnung von 2002 spätestens am 31.12.2003 verwirkt. Dies bedeutet 2001 und 2002 sind keine Nachzahlungen zu leisten. Du hast jedoch Anspruch auf etwaige Guthaben. Den Vermieter nun also zur Abrechnung auffordern. Teile dem Vermieter mit, dass bis zur Vorlage der Abrechnungen von Dir keine weiteren Vorauszahlungen geleistet werden, da Du davon auszugehen hast, dass seit Mietvertragsbeginn sich erhebliche Guthaben gebildet haben. Das Geld am Besten auf ein Sparkonto, denn wenn die Abrechnungen vorliegen, musst Du natürlich die ausgesetzten Vorauszahlungen nachzahlen.
Gruss Günter