Einbruchschaden - wer zahlt?

Hallo,
bei Freunden (Mieter) ist die Wohnzimmertür aufgehebelt worden. Der Schaden ist zum Glück gering zumal keine Hausratversicherung vorhanden ist (no comment!!!) Wer kommt für den Schaden an der Tür auf? (Holztür - wurde mit Brechstange hochgehebelt - leichte Holzschäden)
Der Bekannte hat den Einbruch formal dem Vermieter gemeldet, aber den Schaden an der Tür nicht direkt angesprochen.
Muß er (Mieter) den Schaden instantsetzen lassen, oder ist es sache des Vermieters (Gebäudeschadenversicherung ???)

Gruß,

Michael

Hallo,
bei Freunden (Mieter) ist die Wohnzimmertür aufgehebelt
worden. Der Schaden ist zum Glück gering zumal keine
Hausratversicherung vorhanden ist (no comment!!!) Wer kommt
für den Schaden an der Tür auf? (Holztür - wurde mit
Brechstange hochgehebelt - leichte Holzschäden)
Der Bekannte hat den Einbruch formal dem Vermieter gemeldet,
aber den Schaden an der Tür nicht direkt angesprochen.
Muß er (Mieter) den Schaden instantsetzen lassen, oder ist es
sache des Vermieters (Gebäudeschadenversicherung ???)

Hallo Michael,

die Schadensmeldung formal an den Vermieter ist okay. Aber ohne Einschaltung der Polizei, wenn es sich um einen Einbruch/Einbruchsversuch handeln sollte, glaube ich kein Wort. Wenn die Polizei nicht eingeschaltet ist, wird wohl Dein Bekannter zahlen müssen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Danke für deine rasche Antwort!
Die Polizei war da und er hat auch Anzeige erstattet. Daß die Tür aufgehebenlt wurde ist auch vermerkt. Er hat nur eben keine Versicherung abgeschlossen, die den „Hausrat“ ersetzt.
Würde die Hausratversicherung denn für die beschädigte Tür aufkommen? (müsste ggf. mal beim Brett „Versicherungen“ nachfragen)
Ist die Türreparatur Sache des Vermieters? (extrem: könnte man bei bestehender defekter Tür Miete mindern …)

Gruß,

Michael

Hallo Michael,

die Schadensmeldung formal an den Vermieter ist okay. Aber
ohne Einschaltung der Polizei, wenn es sich um einen
Einbruch/Einbruchsversuch handeln sollte, glaube ich kein
Wort. Wenn die Polizei nicht eingeschaltet ist, wird wohl Dein
Bekannter zahlen müssen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Danke für deine rasche Antwort!
Die Polizei war da und er hat auch Anzeige erstattet. Daß die
Tür aufgehebenlt wurde ist auch vermerkt. Er hat nur eben
keine Versicherung abgeschlossen, die den „Hausrat“ ersetzt.
Würde die Hausratversicherung denn für die beschädigte Tür
aufkommen? (müsste ggf. mal beim Brett „Versicherungen“
nachfragen)
Ist die Türreparatur Sache des Vermieters? (extrem: könnte man
bei bestehender defekter Tür Miete mindern …)

Hi Michael,

nach dieser Klarstellung. Der Vermieter muss die Reparatur veranlassen und die Kosten tragen.

Gruss Günter