Haloo,
na das ist ja mal eine putzige Situation. Schwer, da etwas konkretes zu raten oder Prognosen zu machen. Dein Mietvertrag läuft auf jeden Fall zunächst einmal weiter, bis er gekündigt ist, oder eine zeitliche Befristung abläuft. Da brauchst du dir also keine Sorgen zu machen. Wenn EVU kein Geld mehr sieht, kann es aber natürlich sein, dass man dir den Saft abdreht. Dagegen kannst du dich durch direkte Zahlung an das EVU absichern. Problematisch wird es mit der Heizung, da diese ja vermutlich zentral für das gesamte Haus existiert. Wenn da das Öl alle ist oder das Gas abgeklemmt wird, bekommst du ein Problem. Da der Verwalter ja momentan nicht tätig wird, müssten die Mieter insoweit überlegen, wie man den Gesamtbetrieb des Hauses, also alle die Dinge, die nicht jeder selbst für seine Wohnung klären kann (insbesondere die Versicherungen und Grundabgaben), managed. Man könnte hierfür zu den bisherigen Konditionen den alten Verwalter beschäftigen, wobei ein Anwalt entsprechende Verträge ausarbeiten müsste, was mit den von euch übernommenen Kosten passiert, wenn der Vermieter wieder auftaucht. Er als auch die Mieter würden dann gemäß dem Begriff der „Geschäftsführung ohne Auftrag“ tätig werden und haben eigentlich nicht viel zu verlieren, denn die Mieter setzen hierfür ja ohnehin nur Geld ein, das sie sonst als Miete gezahlt hätten, und wenn die ganze Sache abgewickelt wird, kommt es dann zu einer entsprechenden Verrechnung.
Die zwischenzeitlich fälligen Mietreste sollte jeder Mieter für sich getrennt vom übrigen Geld bunkern, falls doch noch jemand hierauf Anspruch erhebt. Nicht, dass ihr die Knete jetzt einfach so unters Volk schmeißt und dann das böse Erwachen kommt.
Wichtig zu wissen wäre auch, inwieweit das Haus noch belastet ist, und ob da noch Kredite zu tilgen sind. Wenn ja, könnte recht schnell eine Zwangsversteigerung drohen, falls diese nicht mehr getilgt werden, wenn nein und die Mieter die sonstigen laufenden Kosten abdecken eher nicht, es sei denn der Vermieter steht anderswo massiv in der Kreide.
Aber auch dann würden die Mietverträge zunächst einmal weiterlaufen. Ein Sonderkündigungsrecht nach Zwangsversteigerung gibt es nur bei Eigenbedarf.
Ansonsten würde ich mal zur Polizei gehen und eine Vermisstenanzeige aufgeben. Zusätzlich kannst du ja mal in der nächsten JVA anrufen und deinen Vermieter in einer dringenden Angelegenheit verlangen, von dem
du weisst, dass er dort einsitzt. Normalerweise lassen sich die Leute bluffen und wenn er wirklich da ist, erfährst du es dann. Hat bei mir schon mehrfach funktioniert, wenn ich mir den offiziellen Behördenweg sparen wollte.
Gruß vom Wiz
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