Auszug ohne Aufhebungsvertrag

Hallo, liebe Experten,

jetzt wird es leider etwas kompliziert…

Mein Freund hat einen Mietvertrag für 3 Jahre unterschrieben. Der Vertrag sollte ursprünglich zum 30.06.2004 auslaufen. Mitte letzten Jahres wollte er aber gerne mit mir zusammenziehen (in eine größere Wohnung) und hat deswegen seinen Vermieter gebeten ihn früher aus dem Mietvertrag zu lassen. Der Vermieter wollte, dass mein Freund ihm EINEN Nachmieter beschafft - egal für welche Woohnung im Haus (zu dem Zeitpunkt standen 4 Wohnungen leer). Mein Freund hat dann insgesamt 4 Nachmieter besorgt u.a. eine junge Frau, die in seine Wohnung ziehen wollte. Der Vermieter akzeptierte sämtliche gestellte Nachmieter und unterschrieb auch mit besagter junger Frau einen NEUEN Mietvertrag für die Wohnung meines Freundes. Sie sollte am 1.9.03 einziehen. Mein Freund und ich haben daraufhin den Mietvertrag für unsere neue Wohnung unterschrieben. Soweit war alles fein.
Leider gab es dann doch noch Querelen wegen der Endrenovierung. Mein Freund hatte nur 2 Jahre in der Wohnung gelebt und hätte deswegen eigentlich nicht renovieren müssen, hat sich aber - um des lieben Friedens willen - trotzdem dazu bereit erklärt. Aus zeitlichen Gründen konnte mein Freund die Wohnung aber nicht zum 1.9. renoviert übergeben und deswegen hat der Vermieter vorgeschlagen, dass die Wohnungsübergabe dann am 6.9. stattfinden sollte und er mit der Nachmieterin klären würde, dass sie erst 5 Tage später einziehen könne. Wie auch immer es passiert ist: Die Dame ist daraufhin vom Mietvertrag zurückgetreten, hat einen neuen Mietvertrag für eine andere Wohnung im Haus unterschrieben und er Vermieter meinte daraufhin, dass mein Freund weiterhin Mieter der Wohnung sei.
Mein Freund ist trotzdem zum 1.9. ausgezogen, weil wir ja den Mietvertag für die neue Wohnung bereits unterschrieben hatten.
Inzwischen hat der Vermieter meinen Freund wegen der ausstehenden Mietzahlungen für Okt., Nov., und Dez. verklagt und wir sind extremst verunsichert.
Klar, es gab nie einen schriftlichen Aufhebungsvertrag und darauf beruft sich der Vermieter natürlich.
Wie ist eure Meinung zu diesem Sachverhalt?

Danke vielmals im Voraus und beste Grüße: Silke

Hallo,

Mein Freund hat einen Mietvertrag für 3 Jahre unterschrieben.
Der Vertrag sollte ursprünglich zum 30.06.2004 auslaufen.
Mitte letzten Jahres wollte er aber gerne mit mir
zusammenziehen (in eine größere Wohnung) und hat deswegen
seinen Vermieter gebeten ihn früher aus dem Mietvertrag zu
lassen. Der Vermieter wollte, dass mein Freund ihm EINEN
Nachmieter beschafft - egal für welche Woohnung im Haus (zu
dem Zeitpunkt standen 4 Wohnungen leer). Mein Freund hat dann
insgesamt 4 Nachmieter besorgt u.a. eine junge Frau, die in
seine Wohnung ziehen wollte. Der Vermieter akzeptierte
sämtliche gestellte Nachmieter und unterschrieb auch mit
besagter junger Frau einen NEUEN Mietvertrag für die Wohnung
meines Freundes. Sie sollte am 1.9.03 einziehen. Mein Freund
und ich haben daraufhin den Mietvertrag für unsere neue
Wohnung unterschrieben. Soweit war alles fein.
Leider gab es dann doch noch Querelen wegen der
Endrenovierung. Mein Freund hatte nur 2 Jahre in der Wohnung
gelebt und hätte deswegen eigentlich nicht renovieren müssen,
hat sich aber - um des lieben Friedens willen - trotzdem dazu
bereit erklärt. Aus zeitlichen Gründen konnte mein Freund die
Wohnung aber nicht zum 1.9. renoviert übergeben und deswegen
hat der Vermieter vorgeschlagen, dass die Wohnungsübergabe
dann am 6.9. stattfinden sollte und er mit der Nachmieterin
klären würde, dass sie erst 5 Tage später einziehen könne. Wie
auch immer es passiert ist: Die Dame ist daraufhin vom
Mietvertrag zurückgetreten, hat einen neuen Mietvertrag für
eine andere Wohnung im Haus unterschrieben und er Vermieter
meinte daraufhin, dass mein Freund weiterhin Mieter der
Wohnung sei.
Mein Freund ist trotzdem zum 1.9. ausgezogen, weil wir ja den
Mietvertag für die neue Wohnung bereits unterschrieben hatten.
Inzwischen hat der Vermieter meinen Freund wegen der
ausstehenden Mietzahlungen für Okt., Nov., und Dez. verklagt
und wir sind extremst verunsichert.
Klar, es gab nie einen schriftlichen Aufhebungsvertrag und
darauf beruft sich der Vermieter natürlich.
Wie ist eure Meinung zu diesem Sachverhalt?

Danke vielmals im Voraus und beste Grüße: Silke

Der Vermieter ist - so wie Du es hier dargestellt hast - sogar im Recht. Wie aber kann Dein Freund einen Nachmieter suchen, für eine Wohnung, in welcher er nicht auszieht. Suche bitte umgehend vor Ort einen Anwalt auf. Da ist ohne Anwalt nur noch Geld fällig.

Gruss Günter