Folgendes, ich hab eine Nachzahlung von ca. 300 Euro bekommen was mir einfach zuviel war. Hab dann nachgehackt und eine genaue Aufschlüsselung der Betreibskosten verlangt. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Hebebühne für mein Auto einer Wartung (ca. 50Euro) sowie einer Vollwartung (wird anscheinend alle 10 Jahre gemacht, ca. 200Euro) sowie eine Reparatur (ca. 50Euro) unterzogen wurden. Nun hab ich mich erstmal geweigert dies zu bezahlen. Hab mich schlaugemacht und zumindestens die Wartung, die jedes Jahr anfällt, gezahlt. Hier hab ich übrigends im aktuellen Mietrecht gesehen, dass Garagen/Auto-Abstellplatz für Wartung nicht mehr als ca. 60 Euro (weis nicht mehr die genaue Zahl) verlangt werden darf.
So, nun die Frage: **muss ich die Reparatur (die nicht unmittelbar mich betroffen hat, also ich habe diese nicht zu verschulden oder erzeugt) bezahlen?**Übrigens im Vertrag hab ich eine Reparatur-Klausel die besagt, das maximal 100 DM pro Reparatur der Mieter zahlen muss die für Sachen anfallen die unmittelbar dem Mieter zugänglich sind, z.B. Bad-Amaturen, Fenster-Griffe, Heizungsventiele, Einbauküche und Geräte, usw. Jedoch nicht mehr als 8% einer Jahres (kalt) Miete. Sind hier eigentlich Teilzahlungen möglich?
Und noch viel wichtiger: muss ich die Vollwartung des Garagenhebebühne bezahlen, die wohl alle 10 Jahre gemacht wird? Was ich auch ungerecht fände, weil wenn ich z.B. 2 Jahre in einer Wohnung wohne und zufällig dann eine Vollwartung gemacht wird …
Folgendes, ich hab eine Nachzahlung von ca. 300 Euro bekommen
was mir einfach zuviel war. Hab dann nachgehackt und eine
genaue Aufschlüsselung der Betreibskosten verlangt. Dabei hat
sich herausgestellt, dass die Hebebühne für mein Auto einer
Wartung (ca. 50Euro) sowie einer Vollwartung (wird anscheinend
alle 10 Jahre gemacht, ca. 200Euro) sowie eine Reparatur (ca.
50Euro) unterzogen wurden. Nun hab ich mich erstmal geweigert
dies zu bezahlen. Hab mich schlaugemacht und zumindestens die
Wartung, die jedes Jahr anfällt, gezahlt. Hier hab ich
übrigends im aktuellen Mietrecht gesehen, dass
Garagen/Auto-Abstellplatz für Wartung nicht mehr als ca. 60
Euro (weis nicht mehr die genaue Zahl) verlangt werden darf.
So, nun die Frage: muss ich die Reparatur (die nicht
unmittelbar mich betroffen hat, also ich habe diese nicht zu
verschulden oder erzeugt) bezahlen?
Dies ist keine Kleinreparatur. Die Rechnung muss der Vermieter zahlen.
Übrigens im Vertrag hab
ich eine Reparatur-Klausel die besagt, das maximal 100 DM pro
Reparatur der Mieter zahlen muss die für Sachen anfallen die
unmittelbar dem Mieter zugänglich sind, z.B. Bad-Amaturen,
Fenster-Griffe, Heizungsventiele, Einbauküche und Geräte, usw.
Jedoch nicht mehr als 8% einer Jahres (kalt) Miete. Sind hier
eigentlich Teilzahlungen möglich?
Betrifft aber diesen Fall nicht.
Und noch viel wichtiger: muss ich die Vollwartung des
Garagenhebebühne bezahlen, die wohl alle 10 Jahre gemacht
wird? Was ich auch ungerecht fände, weil wenn ich z.B. 2
Jahre in einer Wohnung wohne und zufällig dann eine
Vollwartung gemacht wird …
Kommt auf den Vertrag an. So wie Du es hier darlegst sind diese Kosten eher zu den Instandhaltungskosten zu rechnen. Insbesondere dann, wenn hier die Sicherheit der Anlage überprüft wird. Wenn die Kosetn aber umlagefähig sind, wa sich ohne Mietvertrag nicht weiss, dann müssen diese Kosten auf zehn Jahre verteilt werden.