Hallo an alle!
Muss ein Vermieter in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen über die Höhe des Reparaturwertes bei einer Bagatellschaden-Klausel im Mietvertrag informieren? Beispiel: Mietvertrag von 1996, damals war die Eigenbeteiligung DM 60,-. Inzwischen ist der Reparaturwert bei EUR 75,- (in neuen Mietverträgen des gleichen Vermieters). Muss ein Mieter mit altem Mietvertrag Kleinreparaturen bis EUR 75,- oder nur bis zum alten Wert selbst bezahlen?
Danke für die Hilfe
Dagmar
Kommt darauf an viele Klauseln sind generell ungültig weil die die Höhen nicht mit dem Mietwert gekoppelt haben.
und die Jahresgesamthöhe nicht vermerkt haben.
Wenn da steht 65 dan gelten die für immer.
Johannes
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Hallo Dagmar,
Muss ein Vermieter in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen
über die Höhe des Reparaturwertes bei einer
Bagatellschaden-Klausel im Mietvertrag informieren? Beispiel:
Mietvertrag von 1996, damals war die Eigenbeteiligung DM 60,-.
Inzwischen ist der Reparaturwert bei EUR 75,- (in neuen
Mietverträgen des gleichen Vermieters). Muss ein Mieter mit
altem Mietvertrag Kleinreparaturen bis EUR 75,- oder nur bis
zum alten Wert selbst bezahlen?
Grundsätzlich gelten die vereinbarten Beträge. Die Kleinreparaturklausel / auch Bagatellschäden-Klausel, ist nur dann wirksam, wenn die Zahlungen des Mieters in Deinem Fall auf 60,00 DM ( umgerechnet in EURO entsprechend ) im Einzelfall begrenzt sind und wenn gleichzeitig vereinbart ist, dass nicht mehr als 8 % der Jahresmiete oder im Jahr eine Monatsmiete für alle Fälle zusammengezählt vom Mieter zu zahlen sind. Fehlt auch nur eine der beiden Klauseln ist die gesamte Klausel unwirksam.
Gruss Günter