hallo, ich weiss, dass ich einen längeren untermieter melden müsste. aber wie sieht es bei einem „gast-verhältnis“ aus? wielange darf ich einen „dauergast“ in meiner wohnung beherbergen?
vielen dank, juliane
hallo, ich weiss, dass ich einen längeren untermieter melden
müsste. aber wie sieht es bei einem „gast-verhältnis“ aus?
wielange darf ich einen „dauergast“ in meiner wohnung
beherbergen?
vielen dank, juliane
Hallo Juliane,
ein Besucher, der - wenn es sich durch Zufall ergibt - dann länger als drei Monate bei Dir wohnt, hat sich bei der zuständigen Kommune anzumelden. Wer in Kenntnis, dass er in Deiner Wohnung bleibt einzieht hat sich sofort umzumelden. Sonst wird es zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Soweit die staatlicher Seite. Zur Meldung benötigt der Untermieter Deine Unterschrift oder die des Vermieters.
Wer länger als drei Monate in einer Wohnung wohnt ist kein Gast mehr. Trägt diese Person zusätzlich zum Lebensunterhalt bei, ist sie ohnehin nicht als Gast zu sehen. Zahlt diese Person anteilig Miete ist bei Empfang von Wohngeld dies umgehend der Wohngeldstelle mitzuteilen, Sozialhilfeempfänger machen sich sogar strafbar, wenn sie dieses Einkommen/ diese Ersatzleistungne an Geldes statt, nicht melden.
Eine Ummeldung ist auch dazu da, wenn jemand behördlicherseits gesucht wird, dass er auffindbar ist. Dies ist er nicht, wenn ihn jemand ohne Anmeldung bei sich unterbringt.
Untervermietung bedeutet, dass diese Person anteilig Miete zahlt, oder einen Mietveretrag mit Dir hat ( wobei ich dann hoffe, dass Du alles beachtet hast, was in einem schriftlichen Untermietvertrag enthalten sein muss ) abgeschlossen hat. Diese Untervermietung bedarf von Anfang an der Zustimmung des Vermieters.
Handelt es sich um einen Lebenspartner muss nach dem Urteil des BGH auch für einen Lebensgefährten die Zustimmung eingeholt werden.
Ein Gastverhältnis ist also dann nicht gegeben, wenn jemand zum Lebensunterhalt beiträgt, sich also auch an der Miete beteiligt. So wie Du es hier dargestellt hast, gehe ich durchaus von einem bereits bestehenden Untermietverhältnis aus, das Du aber offenbar dem Vermieter nicht mitteilen möchtest und auch - möglicherwesie begründet - damit rechnest, dass Zustimmung nicht erfolgt.
Im Übrigen, wenn der Wasserverbrauch nach Personen abgerechnet wird, kannst Du bei diesem Vorgehen notfalls nach einer Abmahnung mit der Kündigung rechnen. Denn kein Vermieter kann es zulassen, dass in einem Gebäude jemand auf Kosten der Mitmieter Dritte versorgt und die Mitmieter dafür zhalen lässt. Dies wäre ein grob vertragswidriges Vorgehen und wäre durch ausserordentliche Kündigung durch den Vermieter zu lösen.
Wie Du unschwer erkennen kannst, ist also einiges mehr zu beachten, wie jemand ahnt. Tipp, melde den Vorgang Deinem Vermieter, frage bei ihm an, ob er zustimmt.
Gruss Günter
huhu, danke für die shcnelle antwort. bisher habe ich keinen „gast“ habe aber an der uni ein paar aushänge gesehen, wo studenten für 2-3 monate eine bleibe suchen. daher die frage… vielen dank erstmal, gruß, juliane