Nachmieter für vorzeitigen Auszug

Hi folks,
Hi Günther,

kann mir jemand erklären, wie das mit dem Nachmieter stellen ist, wenn man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus will?
Muß man einen Nachmieter stellen, wenn man beruflich gezwungen ist, an einen anderen Ort zu ziehen?
Wie viele potenzielle Nachmieter muß der Mieter präsentieren?
Sollte man sich hier dann eine Bestätigung vom Vermieter geben?
Wie sollte diese aussehen?

Thanks
Gandalf

Hi folks,
Hi Günther,

kann mir jemand erklären, wie das mit dem Nachmieter stellen
ist, wenn man vorzeitig aus dem Mietvertrag raus will?
Muß man einen Nachmieter stellen, wenn man beruflich gezwungen
ist, an einen anderen Ort zu ziehen?
Wie viele potenzielle Nachmieter muß der Mieter präsentieren?
Sollte man sich hier dann eine Bestätigung vom Vermieter
geben?
Wie sollte diese aussehen?

Hallo Gandalf,

bei einem Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt es ist eine weitere Fahrtstrecke notwendig, man rechnet mit 50-75 km pro Einzelstrecke, besteht durch den Vermieter Zustimmungspflicht zur Nachmieterstellung. Bei Beamten gilt auch schon die Versetzung, egal wohin, als Grund.

Du musst Dich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Schildere ihm Deine Situation und bitte ihn, Dich vorzeitig aus dem Mietvertrag durch Stellung eines Nachmieters zu entlassen. Es reicht aus, dass schriftlich vereinbart wird „Das Mietverhältnis kann durch Stellung eines Nachmieters vorzeitig beendet werden“.

Der Vermieter muss jeden akzeptablen Nachmieter annehmen, sofern dieser in den bestehenden Mietvertrag eintritt und dessen Mietzahlung durch das Einkommen gesichert ist. Grundsätzlich reicht ein Nachmieter aus. Da jedoch die Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein Mietinteressent dem Vermieter nicht zuspricht sollte man zwischen drei und fünf Nachmieter benennen. Mehr sind jederzeit möglich. Weniger birgen in sich die Gefahr, dass einige Zeit vergeht, bis der Vermieter ablehnt - er hat bis acht Wochen ein Prüfrecht - einige Gerichte geben dem Vermieter sogar eine dreimonatige Prüfzeit -

Dann entweder inserieren oder einen Makler einschalten. Selbstverständlich auch Zeitungen auf interessierte Wohnungsnachfragen abklappern. Hat jemand Interesse, dann diese Person zur Besichtigung einladen und vor Ort klären: Name, Vorname, Strasse, Haus-Nr, Wohnort, Telefon, wann die Wohnung bezogen werden kann, wenn möglich sogar Angabe des Nettoeinkommen, Anzahl der Familienmitglieder, ob Tierhaltung ( wenn Du keine hast, muss der Vermieter einen Interessenten mit einem Haustier nicht nehmen ). Diese Informationen gehen dann an den Vermieter. Eine Kopie dieser Mitteilung bleibt bei Dir. Sodann solltest Du, ca 8-10 Tage nach Absendung an den Vermieter, Dich mit dem Mietinterressenten in Verbindung setzen. Dort nachfragen, ob der Vermieter sich bereits gemeldet hat. Wurde dem Mieter abgesagt, frage ihn, ob ihm Gründe genannt wurden. Wurden keine Gründe genannt, hat der Vermieter Dir zu erklären, weshalb dieser Mieter nicht in Betracht kommt. Ist diese Antwort nicht ausreichend begründet oder gar so, dass er eine bestimmte Bevölkerungsgruppe nicht will, ist das Mietverhältnis an dem Tag zu Ende, an dem unbegründet ein möglicher Nachmieter abgelehnt wurde.

Reagiert der Vermieter überhaupt nicht auf Deine Angebote und liegt z.B. der nächstmögliche Einzugstermin eines Interessenten zum 01.04.2004 oder gar zum 01.05.2004 ist genügend Zeit vergangen. Die Untätigkeit hat der Vermieter selbst zu vertreten. Du kannst dann frühestens zum 01.04.2004 ausziehen. Für den Mietausfall haftet der Vermieter selbst, da er die Weitervermietung verhindert hat. Der Vermieter ist, wie auch der Mieter - in zahlreichen Urteilen bestätigt -verpflichtet eine möglichen, zu erwartenden erkennbaren Schaden rechtzeitig einzugrenzen. Durch geeignete Massnahmen müssen alle Schäden, die nicht unausweichlich sind, vermieden werden. Wer dies nicht beachtet, macht sich haftbar.

Russ Günter