Teppichboden-Austausch

Hallo Experten,

eine kurze und (von Wissenden) wahrscheinlich einfach zu beantwortende Frage:
Gibt es nach eurem Wissensstand eine Frist, nach der ein Teppichboden als abgenutzt gilt und somit vom Vermieter eine Neuinvestition verlangt werden kann, und wenn ja, welche?

Vielen Dank im Voraus!
Schöne Grüße
Bernhard

Hallo Experten,

eine kurze und (von Wissenden) wahrscheinlich einfach zu
beantwortende Frage:
Gibt es nach eurem Wissensstand eine Frist, nach der ein
Teppichboden als abgenutzt gilt und somit vom Vermieter eine
Neuinvestition verlangt werden kann, und wenn ja, welche?

Hallo Bernhard,

es gibt keine Frist. Solange der Teppichboden keine Stolperfallen entfällt, keine Löcher bestehen und jemand mit den Schuhen hängen bleiben kann, muss der Vermieter keinen Ersatz leisten. Je nach Qualität kann ein Teppichbodenbelag schon nach 5 Jahren solche Stolperfallen aufweisen, muss schon dort ersetzt werden ( wenn es nur an der Qualität und nicht am Umgang mit dem Belag handelt - wobei dies dann unter Schadenersatz fallen würde ). Manche Böden sehen noch nach fünfzehn Jahren entsprechend gut aus.

Lediglich im Rahmen von Schadenersatz (bei Schäden während der Mietzeit oder bei Auszug ) gilt, dass ein Teppichboden mittlerer Qualität mit zehn Jahren Nutzungsdauer berechnet wird.

Gruss Günter