Kündigung Mietwohnung

Hallo zusammen!

Folgende Frage: Wir haben am vergangenen Montag ein Einwurfeinschreiben an unseren Vermieter geschickt, das die Kündigung unserer Mietwohnung zum 30.4.04 beinhaltete. Problem ist nun, daß unser Vermieter eine offizielle Adresse in Deutschland hat (das ist auch die, mit der er als Vermieter im Mietvertrag steht), aber sein Leben auf einer der Kanarischen Inseln verbringt. Das Einwurfeinschreiben haben wir an die Adresse in Deutschland geschickt (bekommt man da eigentlich immer nur die Quittung von der Post, daß man es abgegeben hat, oder muß da noch was nachkommen?).
In unserem Schreiben haben wir ihn gebeten, uns die Kündigung schriftlich zu bestätigen. Wie verfahren wir jetzt weiter? Bis wann sollten wir von ihm hören? Sollen wir noch irgendwas weiteres unternehmen (ihn per Mail/ Fax auf unsere Kündigung hinweisen)? Oder reicht im Zweifelsfalle, wenn es zu Streitigkeiten bezüglich des Termins kommt, die Quittung von der Post?

Herzlichen Dank schonmal für Antworten und Grüßle
Kari

Hallo,

für den Erhalt der Kündigung ist entscheidend, dass diese rechtzeitig zum Termin beim Vermieter eingetroffen ist. Gehen wir mal davon aus, dass er einen Nachsendeantrag hat. Du kannst den Vermieter auf die Kündigung per Fax hinweisen. Trotzdem entspricht Fax oder eMail, entgegen der Auffassung Vieler, nicht nach der Form einer wirksamen Erklärung und ist nach § 125 Satz 1 BGB unwirksam. Schätzungsqweise wird es einige Tage gehen, bis er die Post erhält. Und dann einige Tage bis ihr Antwort habt. Wenn ihr aber seine Fax-Nr. oder gar eMail habt, dann könnt ihr ja mal klären, was euch vorab schon wichtig ist.

Gruss Günter

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Hallo,

die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heisst, wenn ihr schon wisst, dass die Kündigung „ins Leere“ läuft, sobald ihr sie an eine Anschrift in Deutschland sendet, solltet ihr der Fairness halber den Vermieter nochmals kurz telefonisch oder per e-mail darüber in Kenntnis setzen. In einem gerichtlichen Verfahren könnte es ansonsten durchaus zu Schwierigkeiten kommen, wenn euch der tatsächliche Aufenthaltsort eures Vermieters bekannt ist und ihr dennoch an eine „Pseudo-Anschrift“ die Kündigung versendet.

Viele Grüsse,
BM

Nachfrage
Nochmal hallo!

Und wie steht die Rechtslage, wenn unser werter Vermieter nun in den nächsten neun Tagen weder auf unsere Einschreibenkündigung, noch auf Mail, Fax oder Anruf reagiert? Haben wir dann ein Problem oder reicht unsere Absendequittung???

Grüße von einer, die keine Lust hat, eine zweite Monatsmiete doppelt zu zahlen…
Kari

Hallo Kari,
leider weiß ich dass mit der Rechtslage nicht so, aber im Zweifelsfalle würde ich nochmal einen Brief schicken, aber dieses Mal per Einschreiben mit Rückschein. Diesen Rückschein muss der Empfänger unterschreiben und SChein wird dann zu Dir geschickt als Empfangsbestätigung. DAnn seid ihr, denke ich, auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Und wenn der Vermieter Euch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er unter der deutschen Adresse nicht erreichbar ist, dann denke ich, dürfte es eigentlich keine Probleme geben.
Viel Glück,
Daniela

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Hallo,

Und wie steht die Rechtslage, wenn unser werter Vermieter nun
in den nächsten neun Tagen weder auf unsere
Einschreibenkündigung, noch auf Mail, Fax oder Anruf reagiert?
Haben wir dann ein Problem oder reicht unsere
Absendequittung???

Grüße von einer, die keine Lust hat, eine zweite Monatsmiete
doppelt zu zahlen…

Wenn die erste Kündigung richtig an den Absender ging, ist dieser verpflichet bei Abwesenheit dafür zu sorgen, dass ihm die Post nachgesandt wird oder sie wird abgeholt.Bei einem Einschreiben wird die Zustellung/Nachricht hinterlegt. Darauf kannst Du Dich dann berufen. Auf keinen Fall mit einem neuen Datum eine neue Kündigung schreiben.

Gruss Günter