So nun ich auch mal fragen.
Situation:
Grundstück mit seit 1950 existierenden Pachtvertrag (Gartennutzung o.ä.). Kündigungsfrist jeweils halbes Jahr zu Juni/Dezember. „Pachtnehmer“ evtl. gestorben, über Erben weitergeführt.
Kündigungsfrist verpasst, Eigennutzung geplant.
Frage:
Welche Möglichkeiten gibt es den Pachtvertrag „außerordentlich“ zu kündigen?
Wenn Pächter bereit sind den Vertrag aufzulößen - was muß ich beachten?
Danke,
dor Ich