Hallo,
meine Mutter wohnt seit 20 Jahren in einer Mietwohnung. Sie will sich nun endlich neue Küchenmöbel kaufen. Dazu müssen Elektro- und Wasserleitung teilweise neu verlegt werden. Der Vermieter „Gestattet“ dies unter der Voraussetzung, dass die notwendigen Arbeiten von einer vom Vermieter bestimmten Firma getätigt werden. Gleichzeitig verlangt der Vermieter, dass alle Umbauten ( Möbel, Fließen an der Wand ) beseitigt werden, wenn der Vermieter irgendwann mal die Wohnung sanieren will. Ein Termin für die Sanierung steht nicht, der Vermieter gibt auch keine Auskunft darüber. Ist dies alles Rechtens? Warum muss meine Mutter den Einbau der neuen Küche beantragen, wenn sie dann doch irgendwann alles wieder selbst beseitigen muss?
Vielen Dank allen im Voraus.
Freudliche Grüße von
Katrin
Hallo Karin,
den Einbau der Einbauküche hat der Vermieter nicht zu beanstanden. Dies gehört heute zur üblichen Ausstattung. Jedoch muss Deine Mutter bei Auszug die Wände entsprechend richten. Auch die Fliesen entfernen.
Für die Verlegearbeiten muss der Vermieter jedoch um Zustimmung ersucht werden. Diese muss er zwar geben, aber er kann natürlich einschränken, dass bei einem Auszug der ursprüngliche Zustand hergestellt werden muss oder aber, wie er offenbar beabsichtigt, dass bei Sanierungsarbeiten/Modernisierungsarbeiten die Möbel oder selbst eingebrachte Fliesen auf eigenen Kosten zu entfernen sind.
Hier muss auch kein Termin einer Sanierung feststehen. Dieser Termin kann auch in 5 oder 10 Jahren erst sein. Der Vermieter sichert sich ab, damit er den erhöhten Mehraufwand später nicht tragen muss. Zur Konsequenz hat dies auch, wenn Deine Mutter auszieht und die Einbauküche mitnimmt, dass auch die Fliesen beseitigt werden müssen
meine Mutter wohnt seit 20 Jahren in einer Mietwohnung. Sie
will sich nun endlich neue Küchenmöbel kaufen. Dazu müssen
Elektro- und Wasserleitung teilweise neu verlegt werden. Der
Vermieter „Gestattet“ dies unter der Voraussetzung, dass die
notwendigen Arbeiten von einer vom Vermieter bestimmten Firma
getätigt werden. Gleichzeitig verlangt der Vermieter, dass
alle Umbauten ( Möbel, Fließen an der Wand ) beseitigt werden,
wenn der Vermieter irgendwann mal die Wohnung sanieren will.
Ein Termin für die Sanierung steht nicht, der Vermieter gibt
auch keine Auskunft darüber. Ist dies alles Rechtens? Warum
muss meine Mutter den Einbau der neuen Küche beantragen, wenn
sie dann doch irgendwann alles wieder selbst beseitigen muss?
Die Beantragung liegt weniger auf der Einbauküche als in den Änderungen der bauseitig verlegten Strom- und Wasserleitungen. Dies sind bauliche Massnahmen, die zwar zur Funktionsfähigkeit einer Einbauküche unentbehrlich sind, aber nach dem Gesetz bedarf jede bauliche Veränderung der Zustimmung des Vermieters.
Gruss Günter
Danke Günter
erst mal vielen Dank für deinen Beitrag.
Ein paar Fragen habe ich aber noch:
darf der Vermieter vorschreiben welche Firma die notwendigen Arbeiten ausführt? Ich kann mir das nicht vorstellen, aber meine Mutter hat ein entsprechendes „Gestattungsschreiben“ bekommen. Ich sende dir gern das komplette Schreiben zu.
Viele Grüßen und vielen Dank im Voraus
Katrin
Hallo Katrin,
solange Deine Mutter die Kosten tragen muss, entscheidet Deine Mutter, wer die Arbeiten ausführt. Das Schreiben kannst Du mir direkt mailen. Bitte wer-weiss-was - Einbauküche - in Betreff.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]