Hallo Experten,
eine Bekannte von mir wir demnächst eine Wohnung beziehen die Sie über eine Maklerin gefunden hat. Der Mietvertrag wird morgen erst unterschriben.
Meine Bekannte fragt sich jetzt, muss Sie die Maklergebühr unmittelbar nach Unterschrift des Vertrages bezahlen?
Die Wohnung wird am 1.4 bezogen, auch dann erst bekommt sie die Kaution der alten Wohnung zurück und könnte erst dann die Maklergebühr bezahlen.
Kann die Maklerin noch die Vertragsunterzeichnung canceln wenn man ihr sagt das die Gebühr erst ab April gezahlt werden kann?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Gruß
Sandy
Hallo Sandy,
es ist üblich, dass mit dem Makler vereinbart wird, ob die Maklerprovision durch Rehcnung oder bei Vertragsabschluss durch Barzahlung ( jedoch nie ohne eine Quittung mit der Steuer.Nr. der Maklerin ) zu zahlen ist,
eine Bekannte von mir wir demnächst eine Wohnung beziehen die
Sie über eine Maklerin gefunden hat. Der Mietvertrag wird
morgen erst unterschriben.
Meine Bekannte fragt sich jetzt, muss Sie die Maklergebühr
unmittelbar nach Unterschrift des Vertrages bezahlen?
Die Wohnung wird am 1.4 bezogen, auch dann erst bekommt sie
die Kaution der alten Wohnung zurück und könnte erst dann die
Maklergebühr bezahlen.
Ich hoffe, dass Du mit der Erstattung der Kaution richtig liegst.
Kann die Maklerin noch die Vertragsunterzeichnung canceln wenn
man ihr sagt das die Gebühr erst ab April gezahlt werden kann?
Nein, dies wohl nicht.
Gruss Günter
Kann die Maklerin noch die Vertragsunterzeichnung canceln wenn
man ihr sagt das die Gebühr erst ab April gezahlt werden kann?
Hallo Sandy,
die Maklerprovision entsteht aus einer ganz normalen Dienstleistung, für die eine reguläre Rechnung zu erstellen ist. Die Vertragsunterzeichnung kann nur der Vermieter cancellen, nicht die Maklerin, allerdings kann sie dafür sorgen, daß der Vermieter die Vermietung ablehnt.
Was die Maklerrechnung angeht, so solltet ihr euch darauf einstellen, daß die Maklerin bestimmt nicht bis April warten wird, um sie einzutreiben. Da wird wohl vorher schon der Gerichtsvollzieher auf der Matte stehen. Am besten ihr setzt euch jetzt (nach der Vertragsunterzeichnung) schon einmal mit der Maklerin zusammen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
viele Grüße,
Ralf