Längere Kündigungsfrist durch kurze Mietzeit

Hallo Experten,

nochmal zu dem Fall meiner Bekannten aber diesmal in anderer Sache.

Gibt es besondere Kündigungsfristen wenn Sie vertraglich nicht deutlich sind?

Folgender Fall:

Die besagte Bekannte hat am 1.10 eine Wohnung bezogen, und bei Einzug schon Mängel entdeckt, die Sie dem Vermieter auch gleich mitteilte, und dieser die Mängel auch beheben wollte.(s. Thread vom 19.1.04 Mietminderung - wieviel). Leider ist es auch nach schriftlicher Aufforderung nicht dazu gekommen, und nun wird sie zum 01.4 die Wohnung kündigen.

Frage:

Könnte die Kündigungsfrist länger als drei Monate sein aufgrund der kurzen Mietzeit?
Und, muss Sie in der Kündigung den Grund der Kündigung angeben?

Gruß
Sandy

Hallo Sandy,

nochmal zu dem Fall meiner Bekannten aber diesmal in anderer
Sache.

Gibt es besondere Kündigungsfristen wenn Sie vertraglich nicht
deutlich sind?

Folgender Fall:

Die besagte Bekannte hat am 1.10 eine Wohnung bezogen, und bei
Einzug schon Mängel entdeckt, die Sie dem Vermieter auch
gleich mitteilte, und dieser die Mängel auch beheben
wollte.(s. Thread vom 19.1.04 Mietminderung - wieviel). Leider
ist es auch nach schriftlicher Aufforderung nicht dazu
gekommen, und nun wird sie zum 01.4 die Wohnung kündigen.

Frage:

Könnte die Kündigungsfrist länger als drei Monate sein
aufgrund der kurzen Mietzeit?
Und, muss Sie in der Kündigung den Grund der Kündigung
angeben?

Du hast in der Frage Maklerprovision schon meine Hoffnung vernommen, ob Du richtig liegst, dass zum 01.04. die Kaution ausgezahlt wird. Wenn ich den nun hier zu beantwortenden Text lese, habe ich mehr als erhebliche Zweifel, dass dieser Vermieter die Kaution aushändigen wird.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, soweit nicht vereinbart ist, dass die Mieterin auf eine Kündigung in einer bestimmten Zeit verzichtet. Ein Grund in der Kündigung muss nicht angegeben werden.

Deine Bekannte hat offenbar noch nicht gekündigt. Dies bedeutet, dass sie spätestens bis 03.02.2004 ( muss an diesem Tag dem Vermieter vorliegen ) kündigen muss und das Mietende ist der 30.04.2004. Sie hat also im April 2 Mieten ( einmnal alte Wohnung, einmal neue Wohnung) nebst Nebenkostenvorauszahlung zu leisten.

Da mit Sicherheit eine Nebenkostenabrechnung nicht vor 31.12.2004 erfolgen kann, notfalls Deiner Bekannten das Geld auf halber Strecke ausgeht, kann sie wohl kaum mit der Kaution rechnen. Hier kommt es auf die Höhe der Miete an. Deine Bekannte wird sich mit dem Vermieter einigen müssen, dass die Monatsmiete April 2004 mit der Kaution verrechnet wird. Zustimmen muss er aber nicht.

Deine Freundin möge auch prüfen ob ihr bekannt ist auf welchem Konto der Vermieter die Kaution angelegt hat, ob ihr ein Sparbuch über die Kaution bekannt ist. Wenn nicht, soll sie den Vermieter auffordern, ihr eine Kopie des Kautionssparbuches bis spätetens 15.02.2004 zu übersenden. Sie soll es mit der Steuererklärung begründen, in welcher sie die Zinssteuer anzugeben habe. Weigert sich der Vermieter, melde Dich nochmals.

Gruss Günter

Hallo Sandy,

nochmal zu dem Fall meiner Bekannten aber diesmal in anderer
Sache.

Gibt es besondere Kündigungsfristen wenn Sie vertraglich nicht
deutlich sind?

Folgender Fall:

Die besagte Bekannte hat am 1.10 eine Wohnung bezogen, und bei
Einzug schon Mängel entdeckt, die Sie dem Vermieter auch
gleich mitteilte, und dieser die Mängel auch beheben
wollte.(s. Thread vom 19.1.04 Mietminderung - wieviel). Leider
ist es auch nach schriftlicher Aufforderung nicht dazu
gekommen, und nun wird sie zum 01.4 die Wohnung kündigen.

Frage:

Könnte die Kündigungsfrist länger als drei Monate sein
aufgrund der kurzen Mietzeit?
Und, muss Sie in der Kündigung den Grund der Kündigung
angeben?

Du hast in der Frage Maklerprovision schon meine Hoffnung
vernommen, ob Du richtig liegst, dass zum 01.04. die Kaution
ausgezahlt wird. Wenn ich den nun hier zu beantwortenden Text
lese, habe ich mehr als erhebliche Zweifel, dass dieser
Vermieter die Kaution aushändigen wird.

Du hast recht, das ist mir nach dem abschicken des Beitrages auch aufgefallen, werde das gleich sofort mal weitergeben…

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, soweit nicht
vereinbart ist, dass die Mieterin auf eine Kündigung in einer
bestimmten Zeit verzichtet. Ein Grund in der Kündigung muss
nicht angegeben werden.

Deine Bekannte hat offenbar noch nicht gekündigt. Dies
bedeutet, dass sie spätestens bis 03.02.2004 ( muss an diesem
Tag dem Vermieter vorliegen ) kündigen muss und das Mietende
ist der 30.04.2004. Sie hat also im April 2 Mieten ( einmnal
alte Wohnung, einmal neue Wohnung) nebst
Nebenkostenvorauszahlung zu leisten.

Sie hat die Kündigung schon geschrieben und wollte Sie morgen dem Vermieter persönlich überreichen (mit einer Bestätigung die der Vermieter unterschreiben soll das er diese auch erhalten hat), da er im Haus sein wird.

Da mit Sicherheit eine Nebenkostenabrechnung nicht vor
31.12.2004 erfolgen kann, notfalls Deiner Bekannten das Geld
auf halber Strecke ausgeht, kann sie wohl kaum mit der Kaution
rechnen. Hier kommt es auf die Höhe der Miete an. Deine
Bekannte wird sich mit dem Vermieter einigen müssen, dass die
Monatsmiete April 2004 mit der Kaution verrechnet wird.
Zustimmen muss er aber nicht.

Deine Freundin möge auch prüfen ob ihr bekannt ist auf welchem
Konto der Vermieter die Kaution angelegt hat, ob ihr ein
Sparbuch über die Kaution bekannt ist. Wenn nicht, soll sie
den Vermieter auffordern, ihr eine Kopie des
Kautionssparbuches bis spätetens 15.02.2004 zu übersenden. Sie
soll es mit der Steuererklärung begründen, in welcher sie die
Zinssteuer anzugeben habe. Weigert sich der Vermieter, melde
Dich nochmals.

Gruss Günter

Ich leite ihr die Antworten weiter, vielen Dank für Deine Hilfe, wenns weitere Fragen gibt melde ich mich wieder.

Sandy