Hallo Sandy,
nochmal zu dem Fall meiner Bekannten aber diesmal in anderer
Sache.
Gibt es besondere Kündigungsfristen wenn Sie vertraglich nicht
deutlich sind?
Folgender Fall:
Die besagte Bekannte hat am 1.10 eine Wohnung bezogen, und bei
Einzug schon Mängel entdeckt, die Sie dem Vermieter auch
gleich mitteilte, und dieser die Mängel auch beheben
wollte.(s. Thread vom 19.1.04 Mietminderung - wieviel). Leider
ist es auch nach schriftlicher Aufforderung nicht dazu
gekommen, und nun wird sie zum 01.4 die Wohnung kündigen.
Frage:
Könnte die Kündigungsfrist länger als drei Monate sein
aufgrund der kurzen Mietzeit?
Und, muss Sie in der Kündigung den Grund der Kündigung
angeben?
Du hast in der Frage Maklerprovision schon meine Hoffnung vernommen, ob Du richtig liegst, dass zum 01.04. die Kaution ausgezahlt wird. Wenn ich den nun hier zu beantwortenden Text lese, habe ich mehr als erhebliche Zweifel, dass dieser Vermieter die Kaution aushändigen wird.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, soweit nicht vereinbart ist, dass die Mieterin auf eine Kündigung in einer bestimmten Zeit verzichtet. Ein Grund in der Kündigung muss nicht angegeben werden.
Deine Bekannte hat offenbar noch nicht gekündigt. Dies bedeutet, dass sie spätestens bis 03.02.2004 ( muss an diesem Tag dem Vermieter vorliegen ) kündigen muss und das Mietende ist der 30.04.2004. Sie hat also im April 2 Mieten ( einmnal alte Wohnung, einmal neue Wohnung) nebst Nebenkostenvorauszahlung zu leisten.
Da mit Sicherheit eine Nebenkostenabrechnung nicht vor 31.12.2004 erfolgen kann, notfalls Deiner Bekannten das Geld auf halber Strecke ausgeht, kann sie wohl kaum mit der Kaution rechnen. Hier kommt es auf die Höhe der Miete an. Deine Bekannte wird sich mit dem Vermieter einigen müssen, dass die Monatsmiete April 2004 mit der Kaution verrechnet wird. Zustimmen muss er aber nicht.
Deine Freundin möge auch prüfen ob ihr bekannt ist auf welchem Konto der Vermieter die Kaution angelegt hat, ob ihr ein Sparbuch über die Kaution bekannt ist. Wenn nicht, soll sie den Vermieter auffordern, ihr eine Kopie des Kautionssparbuches bis spätetens 15.02.2004 zu übersenden. Sie soll es mit der Steuererklärung begründen, in welcher sie die Zinssteuer anzugeben habe. Weigert sich der Vermieter, melde Dich nochmals.
Gruss Günter