Hallo,
grundsätzlich gilt, dass der beauftragte Ableser abzulesen hat und keine Daten des Mieters angenommen werden sollen und dürfen.
Einmal jährlich fordert TECHEM (Heizkostenableser des
Vermieters) freien Zugang zu den Ablesegeräten
(einer pro Raum).
Da dieser freie Zugang in diesem Jahr nicht möglich ist
(Partnerin belegt seeit dem 10.02.2004 ein Zimmer als
Pflegefall im Wachkoma unter Sauerstoffzelt, zweites Zimmer
ist mit
med.Überwachungsgeräten vollgestellt),habe ich dem
TECHEM-Mitarbeiter die von mir am 9.01.2003 abgelesenen Daten
schriftlich zur Verfügung gestellt.
Ich gehe davon aus, dass ein Wachkoma alleien kein Grund ist, der der Ableser geht an den Heizkörper, nicht an das Krankenbett, hier eine Ablesung zu verweigern. Es dürfte völlig unbegründet sein, dem Ableser den Zutritt aus dem Grund zu verweigen. Ausserdem ist in solchen Fällen zudem damit zu rechnen, dass der Verbrauch erheblich ansteigen wird. Andererseits ist der Ableser verpflichtet, je nach Einrichtung der Ablesegeräte, diese auszutauschen. Sind die Geräte auf den Heizkörpern angebracht, haben sie jedes Jahr eine andere Farbe.
(Text:Hiermit versichere ich an Eides Statt, daß die folgenden
von mir abgelesenen Zahlen den Tatsachen entsprechen…)
Muss nicht akzeptiert werden.
Da ich zur Zeit seines Erscheinens nicht anwesend war und die
Krankenschwester Anweisung vom Arzt hat, nicht auf die
Wohnungsklingel zu reagieren,
…und dieser Arzt, wenn er kommt, singt er dann vor dem Haus, damit man weiss, wer es ist. Seit wann darf jemand nicht auf eine Klingel reagieren, wenn jemand betreut wird. Sorry, aber selbst bereits zweimal im Wachkoma gelegen, so eine Begründung habe ich nachträglich nicht gehört.
hinterließ der Ableser die Notiz:
Ablesedaten von Bewohnern dürfen wir nicht mehr annehmen!
Des weiteren hinterließ er eine Karte:
Sie wurden nicht angetroffen.
Wir erscheinen noch einmal am 30.1.04 um 12-14Uhr.
Sollten Sie auch diesmal nicht anwesend sein, werden wir Ihren
Verbrauch schätzen!
ist korrekt
Da ich an diesem Termin definitiv nicht anwesend sein werde,
mag so sein
definitiv keine Zugangsmöglichkeit zu den Ablesegeräten
besteht
dies ist wohl so nicht richtig, Zugang besteht, nur wird der Zugang nicht gewährt.
und die Schwester die Tür
definitiv nicht öffnen wird, werden dann wohl falsche Zahlen
(da ja nur geschätzt)in die Heizkostenabrechnung eingehen.
Da der Ableser aber weiß, daß die geschätzten Zahlen von den
tatsächlich von mir abgelesenen Zahlen abweichen müssen, sehe
ich das als Betrug an.
Nein, dies ist das Recht der Heizkostenfirma, wenn von Dir jede Ablesung behindert wird.
Wäre es sinnvoll, dem Ableser am Freitag erneut die Zahlen zu
hinterlassen, mit der Schilderung und Begründung wie hier
geschrieben?
Der Ableser wird und darf diese Zahlen nicht anerkennen.
Oder den Vorgang vorbei an dem Subalternen gleich an die
Geschäftsleitung von TECHEM und Hauswirt senden?
Diese werden die Daten zurückweisen müssen. Es ist andererseits auch eien Zumutung für andere Mitmieter, wenn bei Dir die Einheiten wahrscheinlich zu niedrig geschätzt werden und sie wegen der Mwehrkosten höhere Rechnungen haben. Ich würde jedem Mieter in diesme Haus empfehlen die Heizkostenabrechnung nicht anzuerkennen. Ich würde dem Vermieter für Zinsausfälle, Mehrkosten aber auch empfehlen, Dich schadenersatzpflichtig zu machen. Denn niemand als Du ist verantwortlich, wenn nicht korrekt abgerechnet wird. Und zur korrekten Abrechnung gehörtz, dass die Ableser Zugang erhalten. So sieht die Rechtslage aus. Im Übrigen sind in deinem Fall die Mehrkosten der Ablesung einzig und allein von Dir zu zahlen. Eine Umlage auf ander Mieter ist nicht zulässig. Die Kosten entstehen durhc Verweigerung der Ablesung.
Wie sieht es mit dem Zugangsrecht aus?
Darf das TECHEM, auch im Auftrag des Hauswirts verlangen?
Nein, natürlich nicht.
Welche Rechtsgrundlage hätte das?
Dürfen die Daten trotz vorliegen der echten Zahlen
einfach geschätzt werden?
ja, sie müssen. Und sie müssen dann für die folgende Heizperiode auch geschätzt werden. Hier wird man um mindestens 30 - 40 % die Kosten höher schätzen müssen.
Ist dies nicht der Fall, sollte keiner der anderen Mieter die Abrechnung anerkennen. Wenn nämlich richtig in dem Raum mit der Patientin geheizt wird, muss es dort mindestens 25 Grad haben. Auch der Gerätepark muss mindestens in dieser Höhe beheizt werden.
Gruss Günter